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   LSG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2006 - L 12 AL 168/05   

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https://dejure.org/2006,19205
LSG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2006 - L 12 AL 168/05 (https://dejure.org/2006,19205)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30.08.2006 - L 12 AL 168/05 (https://dejure.org/2006,19205)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30. August 2006 - L 12 AL 168/05 (https://dejure.org/2006,19205)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung von Kurzarbeitergeld (Kug); Betriebliche und persönliche Voraussetzungen des Anspruchs auf Kug; Recht des Leiharbeitnehmers auf Vergütung bei Annahmeverzug des Verleihers; Zulässigkeit der Aufhebung oder Beschränkung des Rechts des Leiharbeitnehmers auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 01.02.1973 - 5 AZR 382/72

    Betriebsrisiko - Personal-Leasing-Unternehmen - Lohnrisiko - Streik -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2006 - L 12 AL 168/05
    Gegen diese in der Literatur einhellig vertretene Auffassung (vgl.: Ulber, AÜG und Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Kommentar, § 11 Randnr. 82, 83; Feuerborn/Schüren a.a.O. Randnr. 106; Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht/Marschall, § 175 Randnr. 43; Kasseler Handbuch zum Arbeitsrecht/Düwel, 4.5 Randnr. 399; Becker/Wulfgramm, AÜG, Kommentar, 3. Auflage, Artikel 1 § 11 Randnr. 44; Sandmann/Marschall, AÜG, Kommentar, Artikel 1 § 11 Anm. 31), die der Senat für zutreffend erachtet, kann auch nicht erfolgreich ins Feld geführt werden, dass das Bundesarbeitsgericht (BAG), in seinem Urteil vom 01.02.1973 - 5 AZR 382/72 - ausgeführt hat, dass etwas Anderes allenfalls dann gelten könnte, wenn infolge eines Streiks sämtliche vertraglich vorgesehenen Beschäftigungsmöglichkeiten wegfallen.

    Dagegen spricht auch nicht die Anmerkung von Becker zu diesem Urteil (NJW 1973, 1629 f.), der im Übrigen dem Urteil lediglich nicht in der Begründung, im Ergebnis aber zustimmt.

  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2007 - L 13 AL 4932/06

    Kurzarbeitergeldanspruch - Leiharbeitnehmer - vorübergehender Arbeitsausfall

    Die Kritik von Böhm (Arbeitskampfbedingte Werksblockade: Kurzarbeitergeld für dort eingesetzte Fremdfirmenmitarbeiter?, NZS 2007, 4004 ff.) an diesem Ergebnis und der Entscheidung des LSG Nordrhein-Westfalen vom 30. August 2006 (- L 12 AL 168/05 -, veröffentlicht in Juris) überzeugt nicht.

    Vor diesem Hintergrund stellt die Vereinbarung von Kurzarbeit, die hier als einzige Grundlage für die Kurzarbeit in Betracht kommt, im vorliegenden Fall eine Umgehung von § 11 Abs. 4 Satz 2 AÜG i.V.m. § 615 Satz 1 BGB dar, was gemäß § 134 BGB ihre Nichtigkeit zur Folge hat (vgl. hierzu LSG Nordrh.-Westf., Urteil vom 30. August 2006 - L 12 AL 168/05 -, veröffentlicht in Juris; Ulber, AÜG, 3. Aufl., § 11 Rn. 102; a.A. Boemke, AÜG, § 11 Rn. 117).

  • LSG Hessen, 18.03.2011 - L 7 AL 21/08

    Kurzarbeitergeldanspruch - Leiharbeitnehmer - vorübergehender Arbeitsausfall -

    Zur Begründung hat es sich vorrangig auf die Entscheidung des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (Urteil, 30. August 2006 - L 12 AL 168/05) im Berufungsverfahren gegen das oben angegebene Urteil des SG Düsseldorf gestützt.
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