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   LSG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2001 - L 10 VS 28/00   

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https://dejure.org/2001,957
LSG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2001 - L 10 VS 28/00 (https://dejure.org/2001,957)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31.01.2001 - L 10 VS 28/00 (https://dejure.org/2001,957)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31. Januar 2001 - L 10 VS 28/00 (https://dejure.org/2001,957)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitigkeit über die Kostenübernahme für eine sog. Überkreuz-Nierentransplantation in der Schweiz; Spende einer Niere der Ehefrau an eine schweizerischen Staatsangehörigen, deren Ehemann wiederum dem Versicherten eine Niere spendete; Vorliegen einer Niereninsuffizienz ...

  • transplantation-information.de Word Dokument
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (59)

  • BGH, 25.09.1990 - 4 StR 359/90

    Strafbarkeit nach BtMG im Hinblick auf Selbstverantwortung und die Grundsätze der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2001 - L 10 VS 28/00
    Die Rechtsvorschriften des BtMG sollen vornehmlich das Rechtsgut der Volksgesundheit schützen (BGH NJW 1991, 307, 309; BGH NJW 1983, 692).

    Gegen eine Gleichsetzung dieses Rechtsgutes mit der Volksgesundheit des BtMG spricht schon die Begründung zum TPG, die das Rechtsgut Leben nicht erwähnt, während die Volksgesundheit für die Strafvorschriften des TPG als vorgelagertes Rechtsgut sowohl das Leben als auch die körperliche Unversehrtheit bezeichnet wird (so zutreffend Paul aa0 S. 215; vgl. BGH NJW 1991, 307, 308).

    In der Rechtsprechung des BVerfG ist anerkannt, dass Eingriffe in Freiheitsrechte von Grundrechtsträgern unter bestimmten, engen Voraussetzungen zu dem Zweck in Betracht kommen, die Betroffenen daran zu hindern, sich selbst einen größeren Schaden zuzufügen (vgl. Gutmann NJW 1999, 3388 mwN auf BVerfG NJW 1982, 1276 - Schutzhelmpflicht - BVerfG NJW 1987, 180 - Gurtanlagepflicht - BVerfG NJW 1994, 1577 - Haschischkonsum-; vgl. auch BGH NJW 1991, 307 - Betäubungsmittelgesetz -).

    Dies aber ist nach der Konzeption des Art. 2 Abs. 1 GG zulässig (vgl. auch BGH NJW 1991, 307 zum Betäubungsmittelgesetz).

  • BVerfG, 11.08.1999 - 1 BvR 2181/98

    Weitere erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen das Transplantationsgesetz

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2001 - L 10 VS 28/00
    Den zwischenzeitlich ergangenen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 11.08.1999 - 1 BvR 2181/98 -, wonach § 8 Abs. 1 Satz 2 TPG mit dem Grundgesetz vereinbar sei, halte er für unrichtig.

    Die Aufzählung der in Betracht kommenden Beziehungen - Verwandte ersten oder zweiten Grades, Ehegatten, Verlobte -, bei denen sich typischerweise die Vermutung aufstellen läßt, dass der Entschluß zur Organspende aufgrund sittlicher Verbundenheit, also ohne äußeren Zwang und frei von finanziellen Erwägungen getroffen wurde, deutet darauf hin, dass die Beziehung "Näheverhältnis" eine ähnliche Qualität haben muß (BVerfG vom 11.08.1999 - 1 BvR 2181/98 - MedR 2000, 28 ff; BT-Drucksache 13/4355, S. 20; a.A. Seidenath in MedR 1998, 253, 254).

    Das BVerfG hat mit Beschluss vom 11.08.1999 - 1 BvR 2181/98 - (MedR 2000, 28 ff) die Regelungen des TPG zur Organentnahme bei lebenden Organspendern als verfassungsgemäß angesehen.

  • BSG, 14.07.1993 - 6 RKa 71/91

    Krankenhausarzt - Vertragsarzt - Funktionsnachfolge

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2001 - L 10 VS 28/00
    Bei Änderung der Verwaltungsorganisation (z.B Behörde wird aufgelöst oder ihre Funktion geht ganz oder teilweise auf die neue Behörde über) kommt zwar grundsätzlich ein Beteiligtenwechsel kraft Gesetzes mit der Folge in Betracht, dass das Verfahren dann nicht unterbrochen oder ausgesetzt wird (Meyer-Ladewig, SGG, 6. Auflage, 1997, § 94 Rdn. 10; BSG vom 09.12.1987 - 10 RKg 5/85 - in E 62, 269; BSG vom 14.07.1993 - 6 RKa 71/91 - in E 73, 25).

    Soweit von gesetzlicher Funktionsnachfolge gesprochen wird (BSG vom14.07.1993 - 6 RKa 71/91 - in E 73, 25), folgt der Senat dem nicht.

    Selbst wenn eine gesetzliche Funktionsnachfolge im Sinn der insoweit unzutreffenden Auffassung des 6. Senates des BSG (BSGE 73, 25) eingetreten wäre, ergäbe sich im Ergebnis nichts anderes.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2008 - L 10 VG 20/03

    Verfassungsmäßigkeit der Auflösung der Versorgungsämter in Nordrhein-Westfalen,

    Den gegen die Eingliederung des Landesversorgungsamtes in die allgemeine Landesverwaltung zum 01.01.2001 geäußerten Einwänden der Literatur (Straßfeld, a.a.O., S. 18 ff.; Zeihe, SGb 2001, S. 116 ff.) sind das Landessozialgericht NRW (Urteile vom 31.01.2001 - L 10 VS 28/00 -, vom 14.03.2001 - L 10 SB 86/00 -, vom 03.04.2001 - L 6 SB 63/00 - sowie vom 16.05.2001 - L 10 V 45/00 -) und auch das Bundessozialgericht (Urteile des BSG vom 12.06.2001 - B 9 V 5/00 R -, vom 07.11.2001 - B 9 SB 1/01 R, vom 27.02.2002 - B 9 V 8/01 R - sowie vom 27.02.2002 - B 9 SB 6/01 R -) trotz ebenfalls geäußerter Bedenken im Ergebnis nicht gefolgt.

    Allerdings ist § 71 Abs. 5 SGG wegen der vom LSG Nordrhein-Westfalen geäußerten Bedenken hinsichtlich der Prozessfähigkeit des Landes NRW infolge der Auflösung des vormaligen Landesversorgungsamtes zum 01.01.2001 (z.B. Senatsurteil vom 31.01.2001 - L 10 VS 28/00 -) durch Gesetz vom 17.08.2001 (BGBl. I S. 2144) mit Wirkung vom 02.01.2002 dahin erweitert worden, dass das Land seither auch durch die Stelle, der die Aufgaben des Landesversorgungsamtes übertragen worden sind, vertreten werden kann (vgl. BT-Drucks. 14/6335, S. 34).

    Der Gesetzgeber hat indessen in SER-Angelegenheiten seit jeher die Vertretung des Landes durch eine dafür besonders geeignete Stelle für erforderlich gehalten und deshalb die Prozessfähigkeit hiervon abhängig gemacht (LSG Sachsen-Anhalt a.a.O.; vgl. auch LSG NRW, Urteil vom 31.01.2001 - L 10 VS 28/00 -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2008 - L 10 SB 40/06

    Durchführung des Sozialen Entschädigungsrechts, Rechtmäßigkeit der Eingliederung

    Aus dieser Formulierung "unterstehen" und aus der Entstehungsgeschichte ergibt sich, dass damit sowohl die Fachaufsicht als auch die Dienstaufsicht der jeweils höheren über die jeweils niedrigere Behörde gemeint ist (BSG, Urteil vom 12.06.2001 - B 9 V 5/00 R - LSG NRW, Urteil vom 31.01.2001 - L 10 VS 28/00 - vgl. auch die Begründung zum Gesetzentwurf zu § 3 ErrG in BT-Drucks. 1/1729, Seite 6; Zeihe, SGb 2001, 117; Straßfeld, Die Versorgungsverwaltung 2001, 21).

    Allerdings ist § 71 Abs. 5 SGG wegen der vom LSG Nordrhein - Westfalen geäußerten Bedenken hinsichtlich der Prozessfähigkeit des Landes NRW infolge der Auflösung des vormaligen Landesversorgungsamtes zum 01.01.2001 (vgl. z.B. Senatsurteil vom 31.01.2001 - L 10 VS 28/00 -) durch das 6. SGG-ÄndG vom 17.08.2001 (BGBl. I S. 2144) mit Wirkung vom 02.01.2002 dahin erweitert worden, dass das Land seither auch durch die Stelle, der die Aufgaben des Landesversorgungsamtes übertragen worden sind, vertreten werden kann (vgl. BT-Drucks. 14/6335, S. 13, 34).

    Der Gesetzgeber hat indessen nicht nur in SER-Verfahren, sondern auch in Schwerbehindertenverfahren die Vertretung des Landes durch eine dafür besonders geeignete Stelle in § 71 Abs. 5 SGG angeordnet und die Prozessfähigkeit hiervon abhängig gemacht (LSG Sachsen-Anhalt a.a.O.; vgl. auch LSG NRW, Urteil vom 31.01.2001 - L 10 VS 28/00 -).

  • BSG, 12.06.2001 - B 9 V 5/00 R

    Kriegsopferversorgung - Prozeßvertretung - Landesversorgungsamt -

    Ob diese Voraussetzung hier erfüllt ist, richtet sich ua nach den im Gesetz über die Errichtung der Verwaltungsbehörden der Kriegsopferversorgung (ErrG) idF des Art. 25 des Zweiten Zuständigkeitslockerungsgesetzes vom 3. Mai 2000 (BGBl 1, 632) enthaltenen Vorgaben (aA LSG NW; vgl die Urteile vom 25. Januar 2001 - L 7 SB 47/99, 30. Januar 2001 - L 6 SB 100/99 sowie 31. Januar 2001 - L 10 VS 28/00).
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