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   LSG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2012 - L 9 AL 100/11   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2012 - L 9 AL 100/11 (https://dejure.org/2012,3688)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31.01.2012 - L 9 AL 100/11 (https://dejure.org/2012,3688)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31. Januar 2012 - L 9 AL 100/11 (https://dejure.org/2012,3688)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 27.08.2008 - B 11 AL 22/07 R

    Anspruch auf Existenzgründungszuschuss - Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2012 - L 9 AL 100/11
    Entgegen der Rechtsansicht der Beklagten führe nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urt. v. 27.08.2008 - B 11 AL 22/07 R) auch der Umstand, dass der Kläger seine selbstständige Tätigkeit im Ausland verrichte, nicht bereits zu einem Leistungsausschluss.

    Hierbei handelt es sich entgegen der Auffassung des Klägers um eine (einseitige) Kollisionsnorm (vgl. BSG, Urt. v. 09.08.1995 - 13 RJ 59/93 -, juris Rn. 32; Urt. v. 27.08.2008 - B 11 AL 22/07 R -, juris Rn. 24), die die Anwendbarkeit deutschen Sozialrechts regelt.

    In dieser Vorschrift kommt auch der Grundsatz zum Ausdruck, dass das Sozialstaatsgebot des Art. 20 Abs. 1 GG den Gesetzgeber nur dazu verpflichtet, denen eine soziale Sicherheit zu garantieren, für die er verantwortlich ist (vgl. hierzu BSG, Urt. v. 27.08.2008, a.a.O. m. N. zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG)).

    Ungeachtet der Frage, ob § 3 SGB IV überhaupt etwas über die Anwendbarkeit des Leistungsrechts des SGB III aussagt (ablehnend Brand, in: Niesel/Brand, SGB III, 5. Aufl. 2010, § 25 Rn. 42; allgemein offengelassen und für den besonderen Fall der Gewährung eines Existenzgründungszuschusses nach § 4211 SGB III an einen im Inland ansässigen Selbstständigen, der seine Tätigkeit im grenznahen Ausland ausübt, abgelehnt BSG, Urt. v. 27.08.2008 - B 11 AL 22/07 R -, juris Rn. 26), ist § 57 SGB III nach dieser Vorschrift nicht anwendbar, da der Kläger seine selbstständige Tätigkeit im Ausland ausübt.

    Ausdrücklich regelt § 57 SGB III nicht, ob und unter welchen Voraussetzungen er bei einem Sachverhalt mit Auslandsbezug anwendbar und ein Gründungszuschuss zu gewähren ist (vgl. insoweit auch BSG, Urt. v. 27.08.2008 - B 11 AL 22/07 R -, juris Rn. 20 zu § 4211 SGB III).

    Der mit dem Zuschuss bezweckte Anreiz zum Schritt in die Selbständigkeit soll einen Beitrag leisten zum Abbau der Arbeitslosigkeit in Deutschland und damit zugleich auch zur Einsparung von Entgeltersatzleistungen sowie zur Eindämmung der Schwarzarbeit, insbesondere soweit sie bisher parallel zum Bezug von Entgeltersatzleistungen ausgeübt und in diesen Fällen sozusagen subventioniert wurde (vgl. hierzu BSG, Urt. v. 27.08.2008 - B 11 AL 22/07 R -, juris Rn. 20 zu § 4211 SGB III).

    Überlegungen zum Sinn und Zweck des Gründungszuschusses sind im Rahmen der teleologischen Auslegung relevant, wenn die Anwendbarkeit deutschen Sozialrechts feststeht, was in dem vom BSG im Urteil vom 27.08.2008 - B 11 AL 22/07 R - entschiedenen Sachverhalt der Fall war.

    Der Senat hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) zugelassen, weil das BSG im Urteil vom 27.08.2008 - B 11 AL 22/07 R -, juris Rn. 28, offen gelassen hat, in wieweit bei der Auslegung des § 30 Abs. 1 SGB I auch auf den Inlandswohnsitz verzichtet werden kann, wenn der territoriale Bezug zum Geltungsbereich des SGB auf andere Weise sichergestellt, und deshalb nach Auffassung des Senats noch nicht hinreichend höchstrichterlich geklärt ist, ob jedenfalls für die Gewährung eines Gründungszuschusses ein in der Vergangenheit liegender Bezug zur Versichertengemeinschaft in Deutschland genügt (vgl. insoweit auch BSG, a.a.O., Rn. 26; Hessisches LSG, Urt. v. 23.09.2011 - L 7 AL 104/09 -, juris Rn. 28, 42).

  • LSG Hessen, 23.09.2011 - L 7 AL 104/09

    Überbrückungsgeldanspruch - Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit im Ausland -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2012 - L 9 AL 100/11
    Seine Auffassung werde durch das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts (LSG) vom 23.09.2011 - L 7 AL 104/09 bestätigt.

    Etwas anderes folgt auch nicht aus dem Sinn und Zweck des Gründungszuschusses (anders für einen Anspruch auf Überbrückungsgeld nach § 57 SGB III a.F. bei Wohnsitz und Ausübung der Tätigkeit im grenznahen EU-Ausland (Österreich) in einem obiter dictum Hessisches LSG, Urt. v. 23.09.2011 - L 7 AL 104/09 -, juris Rn. 31).

    Der Senat hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) zugelassen, weil das BSG im Urteil vom 27.08.2008 - B 11 AL 22/07 R -, juris Rn. 28, offen gelassen hat, in wieweit bei der Auslegung des § 30 Abs. 1 SGB I auch auf den Inlandswohnsitz verzichtet werden kann, wenn der territoriale Bezug zum Geltungsbereich des SGB auf andere Weise sichergestellt, und deshalb nach Auffassung des Senats noch nicht hinreichend höchstrichterlich geklärt ist, ob jedenfalls für die Gewährung eines Gründungszuschusses ein in der Vergangenheit liegender Bezug zur Versichertengemeinschaft in Deutschland genügt (vgl. insoweit auch BSG, a.a.O., Rn. 26; Hessisches LSG, Urt. v. 23.09.2011 - L 7 AL 104/09 -, juris Rn. 28, 42).

  • BSG, 09.08.1995 - 13 RJ 59/93

    Gewöhnlicher Aufenthalt polnischer Asylbewerber während des Asylverfahrens

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2012 - L 9 AL 100/11
    Hierbei handelt es sich entgegen der Auffassung des Klägers um eine (einseitige) Kollisionsnorm (vgl. BSG, Urt. v. 09.08.1995 - 13 RJ 59/93 -, juris Rn. 32; Urt. v. 27.08.2008 - B 11 AL 22/07 R -, juris Rn. 24), die die Anwendbarkeit deutschen Sozialrechts regelt.
  • BVerfG, 30.12.1999 - 1 BvR 809/95

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer "Grenzgängerin" gegen Versagung von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2012 - L 9 AL 100/11
    Grenzgängern darf danach Arbeitslosengeld nicht wegen des fehlenden Wohnsitzes im Inland versagt werden, wenn sie während ihrer Beschäftigung trotz des damals schon bestehenden Auslandswohnsitzes beitragspflichtig zur Arbeitsförderung waren und die übrigen Voraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, insbesondere die Verfügbarkeit, gegeben sind (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30.11.1999 - 1 BvR 809/95 -, juris Rn. 10 ff.; siehe zum Ganzen auch Mutschler, SGb 2000, 110 (114 f.)).
  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2012 - L 9 AL 100/11
    Insoweit kann auch dahinstehen, ob das von Kläger gewünschte Ergebnis, die Normen des SGB III, insbesondere § 57 SGB III, auch dann für anwendbar zu halten, wenn sowohl Wohnsitz als auch Tätigkeitsort im nicht grenznahen Ausland liegen, die Grenzen zulässiger verfassungskonformer Auslegung (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 11.01.2005 - 2 BvR 167/02 -, juris Rn. 50 m.w.N.) überschreiten würden.
  • SG Chemnitz, 27.06.2013 - S 26 AL 833/11

    Zahlung eines Gründungszuschusses für die Aufnahme einer selbstständigen

    Sie setzt aber voraus, dass der Existenzgründer zumindest noch seinen Wohnsitz i.S. von § 30 Sozialgesetzbuch Erstes Buch - SGB I - im Bundesgebiet hat (vgl. BSG, Urteil 27.8.2008 - B 11 AL 22/07 R; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31.1.2012 - L 9 AL 100/11).
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