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   LSG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2017 - L 11 KA 15/15   

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https://dejure.org/2017,40291
LSG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2017 - L 11 KA 15/15 (https://dejure.org/2017,40291)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31.05.2017 - L 11 KA 15/15 (https://dejure.org/2017,40291)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31. Mai 2017 - L 11 KA 15/15 (https://dejure.org/2017,40291)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Institutsermächtigung für eine Tagesklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie; Begriff des psychiatrischen Krankenhauses; Psychiatrische Abteilung eines Allgemeinkrankenhaus; Grenze der Gesetzesauslegung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung einer Institutsermächtigung für eine Tagesklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 61/07 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung einer psychiatrischen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2017 - L 11 KA 15/15
    Das Bundessozialgericht (BSG) habe im Urteil vom 28.01.2009 - B 6 KA 61/07 R - festgestellt, dass auch Einrichtungen, die nur teilstationäre Krankenhausbehandlung durchführten, nach dieser Bestimmung zu ermächtigen seien.

    Anders als im Urteil des BSG vom 28.01.2009 - B 6 KA 61/07 R - gehe es auch nicht um die Ermächtigung eines in den Krankenhausplan des Landes Nordrhein-Westfalen aufgenommenen selbstständigen Psychiatrischen Krankenhauses, sondern um die Ermächtigung der Tagesklinik eines Allgemeinkrankenhauses, das in den Krankenhausplan aufgenommenen worden ist.

    Psychiatrische Krankenhäuser sind klinisch psychiatrische Versorgungseinrichtungen, die als solche nach §§ 107 Abs. 1, 108 SGB V zur stationären Behandlung der Versicherten zugelassen sind (BSG, Beschluss vom 14.05.2014 - B 6 KA 1/14 B - BSG, Urteil vom 28.01.2009 - B 6 KA 61/07 R -).

    Dazu können auch teilstationäre Einrichtungen wie hier z.B. eine Tagesklinik gehören (BSG, Urteil vom 28.01.2009 - B 6 KA 61/07 R - Gamperl in KassKomm, SGB V, März 2017, § 118 Rdn. 3).

    Weiter müsste ein Versorgungsvertrag gemäß § 109 Abs. 1 Satz 1 SGB V bestehen, der die Klinik gemäß § 109 Abs. 4 SGB V zur Behandlung der Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen berechtigt (BSG, Urteil vom 28.01.2009 - B 6 KA 61/07 R -).

    Denn nur in diesem Fall und bei Stellung des notwendigen Antrags würde sie alle dafür erforderlichen Voraussetzungen erfüllen (BSG, Urteil vom 28.01.2009 - B 6 KA 61/07 R -).

  • BGH, 18.07.2013 - III ZR 208/12

    Berufungsverfahren: Beweiskraft des Tatbestandes des Ersturteils und deren

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2017 - L 11 KA 15/15
    In der Rechtsprechung ist insofern anerkannt, dass im Berufungsverfahren ein Hilfsantrag, der im ersten Rechtszug nicht beschieden wurde, weil der Hauptantrag zuerkannt worden ist, allein infolge der Einlegung des Rechtsmittels durch den Beklagten zur Entscheidung anfällt (Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 18.07.2013 - III ZR 208/12 - m.w.N.; Bundesfinanzhof, Urteil vom 25.04.2012 - I R 2/11 - Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15.04.1997 - 9 C 19/96 -).

    Es besteht keine Veranlassung, von der Klägerin, die in erster Instanz voll obsiegt hatte, die Einlegung eines Rechtsmittels zu verlangen, auch nicht im Wege einer Eventual-Anschließung, um so die volle Überprüfung des unveränderten Klagebegehrens im Rechtsmittelzug sicherzustellen (BGH, Urteil vom 18.07.2013 - III ZR 208/12 - m.w.N.).

    Ebenso wenig kann von der Klägerin erwartet werden, neben ihrem Antrag auf Zurückweisung der Berufung ausdrücklich ihre Hilfsanträge zu wiederholen (BSG, Urteil vom 18.07.2013 - III ZR 208/12 - m.w.N.), denn diese sind, wie dargelegt, mit dem Rechtsmittel des Beklagten bereits im nächsten Rechtszug angefallen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2015 - L 11 KA 109/13

    Streit über die Erteilung einer Institutsermächtigung für eine Tagesklinik für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2017 - L 11 KA 15/15
    Soweit es den Streitgegenstand "Ermächtigung nach § 118 Abs. 2 SGB V" anbelangt, hat er auf die Berufung des Beklagten das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 07.10.2013 abgeändert und den (Haupt-) Klageantrag abgewiesen (Senat, Urteil vom 28.01.2015 - L 11 KA 109/13 -).

    Diese Entscheidung ist durch das Urteil des Senats vom 28.01.2015 - L 11 KA 109/13 - abgeändert und die Klage abgewiesen worden, so dass nunmehr über den verbliebenen (Hilfs-) Antrag zu entscheiden ist.

  • BSG, 14.05.2014 - B 6 KA 1/14 B

    Krankenversicherung - Ermächtigung eines psychiatrischen Krankenhauses zur

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2017 - L 11 KA 15/15
    Psychiatrische Krankenhäuser sind klinisch psychiatrische Versorgungseinrichtungen, die als solche nach §§ 107 Abs. 1, 108 SGB V zur stationären Behandlung der Versicherten zugelassen sind (BSG, Beschluss vom 14.05.2014 - B 6 KA 1/14 B - BSG, Urteil vom 28.01.2009 - B 6 KA 61/07 R -).

    Zum einen wäre die Teilnahme eines nicht zugelassenen Krankenhauses an der vertragsärztlichen Versorgung Versicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung systemfremd und daher unzulässig (BSG, Beschluss vom 14.05.2014 - B 6 KA 1/14 B -).

  • BSG, 15.04.1986 - 6 RKa 30/83

    Psychiatrisches Krankenhaus - Psychiatrische Abteilung - Erbringung ambulanter

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2017 - L 11 KA 15/15
    Keine psychiatrischen Krankenhäuser sind jedoch unselbstständige psychiatrische Abteilungen von Allgemeinkrankenhäusern (BSG, Urteil vom 15.04.1986 - 6 RKa 30/83 - Hencke in Peters, SGB V, 19. Auflage, September 2008, § 118 Rdn. 3; Gamperl a.a.O., § 118 Rdn. 3; Kingreen/Bogan in BeckOK Sozialrecht, SGB V, 44. Edition, Stand 01.03.2017, § 118 Rdn. 3).

    Das gilt besonders im vorliegenden Fall, denn der Gesetzgeber hat den Begriff des "psychiatrischen Krankenhauses" in § 118 Abs. 1 SGB V bewusst und in Abgrenzung zu demjenigen des "Allgemeinkrankenhauses mit selbständigen, fachärztlich geleiteten psychiatrischen Abteilungen" in § 118 Abs. 2 SGB V verwandt (Hencke in Peters, a.a.O., § 118 Rdn. 3 mit Bezugnahme auf das zur Vorgängervorschrift § 368n Abs. 2 Reichsversicherungsordnung ergangene Urteil des BSG vom 15.04.1986 - 6 RKa 30/83 -).

  • BSG, 17.09.2013 - B 1 KR 54/12 R

    Gemeinsamer Bundesausschuss muss Zweifeln an der Willkürfreiheit ermittelter

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2017 - L 11 KA 15/15
    Diese Vorschrift gebietet dem Normgeber, unter steter Orientierung am Gerechtigkeitsgedanken wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (BVerfG, Beschluss vom 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89 - m.w.N.; BSG, Urteil vom 17.09.2013 - B 1 KR 54/12 R -).
  • BFH, 25.04.2012 - I R 2/11

    Keine Klagebefugnis des aufnehmenden Unternehmens bei Einbringung eines (Teil-)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2017 - L 11 KA 15/15
    In der Rechtsprechung ist insofern anerkannt, dass im Berufungsverfahren ein Hilfsantrag, der im ersten Rechtszug nicht beschieden wurde, weil der Hauptantrag zuerkannt worden ist, allein infolge der Einlegung des Rechtsmittels durch den Beklagten zur Entscheidung anfällt (Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 18.07.2013 - III ZR 208/12 - m.w.N.; Bundesfinanzhof, Urteil vom 25.04.2012 - I R 2/11 - Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15.04.1997 - 9 C 19/96 -).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2017 - L 11 KA 15/15
    Diese Vorschrift gebietet dem Normgeber, unter steter Orientierung am Gerechtigkeitsgedanken wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (BVerfG, Beschluss vom 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89 - m.w.N.; BSG, Urteil vom 17.09.2013 - B 1 KR 54/12 R -).
  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 19.96

    Objektive Klagehäufung - Hilfsantrag - Zulassungsberufung - Abschiebungsandrohung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2017 - L 11 KA 15/15
    In der Rechtsprechung ist insofern anerkannt, dass im Berufungsverfahren ein Hilfsantrag, der im ersten Rechtszug nicht beschieden wurde, weil der Hauptantrag zuerkannt worden ist, allein infolge der Einlegung des Rechtsmittels durch den Beklagten zur Entscheidung anfällt (Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 18.07.2013 - III ZR 208/12 - m.w.N.; Bundesfinanzhof, Urteil vom 25.04.2012 - I R 2/11 - Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15.04.1997 - 9 C 19/96 -).
  • BVerfG, 20.10.1992 - 1 BvR 698/89

    Zur Auslegung des Gewaltdarstellungsverbotes nach § 131 StGB

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2017 - L 11 KA 15/15
    Die Grenze jeder Gesetzesauslegung ist der Wortlaut (Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 1960, 4. Kapitel; Zippelius, Juristische Methodenlehre, 11. Auflage, 2012, §§ 9 11, 10 VI; Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschlüsse vom 20.10.1992 - 1 BvR 698/89 - und 23.10.1985 - 1 BvR 1053/82 -).
  • BVerfG, 23.10.1985 - 1 BvR 1053/82

    Anti-Atomkraftplakette

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