Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2018 - L 19 AS 616/18 B |
Zitiervorschläge
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31.07.2018 - L 19 AS 616/18 B (https://dejure.org/2018,23941)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31. Juli 2018 - L 19 AS 616/18 B (https://dejure.org/2018,23941)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,23941) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorläufige Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II; Auslegung eines Bescheides nach dem Empfängerhorizont eines verständigen Beteiligten; Zweifel in Bezug auf eine vorläufige Leistungsbewilligung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB II § 41a Abs. 3 S. 1
Vorläufige Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Dortmund, 12.03.2018 - S 66 AS 1233/17
- LSG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2018 - L 19 AS 616/18 B
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2020 - L 19 AS 512/20 Eine Aufgabe zur Post in diesem Sinne ist erst dann erfolgt, wenn der Bescheid - in den meisten Fällen durch Mitarbeiter der behördeninternen Poststelle - der Post oder einem anderen Briefzustelldienst übergeben worden ist (Beschluss des Senats vom 31.07.2018 - L 19 AS 616/18 B m.w.N.).
- LSG Baden-Württemberg, 14.10.2019 - L 1 AS 4154/18 Wird ein Bescheid über eine vorläufige Bewilligung von Leistungen, wie hier der Ausgangsbescheid vom 06.11.2013, durch einen späteren Änderungsbescheid abgeändert, der sich auf die Leistungshöhe bezieht, so bewirkt der Änderungsbescheid dann, wenn er nicht selbst die Leistung für vorläufig erklärt oder auf die vorläufige Leistungsfestsetzung im Ausgangsbescheid Bezug nimmt, mit der Änderung zugleich die endgültige Festsetzung der Leistung (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31. Juli 2018 - L 19 AS 616/18 B -, juris).