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   LSG Rheinland-Pfalz, 03.03.2016 - L 5 KA 21/15   

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https://dejure.org/2016,4744
LSG Rheinland-Pfalz, 03.03.2016 - L 5 KA 21/15 (https://dejure.org/2016,4744)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03.03.2016 - L 5 KA 21/15 (https://dejure.org/2016,4744)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03. März 2016 - L 5 KA 21/15 (https://dejure.org/2016,4744)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erteilung einer Institutsermächtigung für die geburtshilfliche Abteilung eines Krankenhauses; Anforderungen an die Ermessensentscheidung der Zulassungsinstanz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BMV-Ä § 5 Abs. 2 Nr. 2; EBM (Ä) Nr. 01780
    Institutsermächtigung; Geburtshilfe; Sozialrecht; Institutsermächtigung für Geburtshilfe

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Erteilung einer Institutsermächtigung für die geburtshilfliche Abteilung eines Krankenhauses; Anforderungen an die Ermessensentscheidung der Zulassungsinstanz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 01.07.1998 - B 6 KA 44/97 R

    Besetzung - Richterbank - Zweifel über Zuständigkeit und personelle

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 03.03.2016 - L 5 KA 21/15
    Solche Leistungen könnten nicht Gegenstand einer Institutsermächtigung sein (Hinweis auf Bundessozialgericht - BSG - 11.12.2002 - B 6 KA 32/01; BSG 1.7.1998 - B 6 KA 44/97 R).

    Keine der einschlägigen Entscheidungen des BSG (Hinweis auf BSG 1.7.1998 - B 6 KA 44/97 R, juris; 11.12.2002 - B 6 KA 32/01 R, juris) beziehe sich aber auf den Fall des § 5 Abs. 2 Nr. 2 BMV-Ä. Diese Vorschrift sei nicht mit anderen Ermächtigungstatbeständen vergleichbar.

    Zwar ist nach der Rechtsprechung des BSG eine Institutsermächtigung bei qualifikationsgebundenen Leistungen grundsätzlich nicht möglich, weil anders nicht sichergestellt werden kann, dass die Qualitätsanforderungen in jedem einzelnen Behandlungsfall eingehalten werden (BSG 1.7.1998 - B 6 KA 44/97 R, juris Rn 22; BSG 11.12.2002 - B 6 KA 32/01 R, juris Rn 33).

  • BSG, 11.12.2002 - B 6 KA 32/01 R

    Vertragsarzt - Anspruch auf Aufhebung einer Institutsermächtigung bei schweren

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 03.03.2016 - L 5 KA 21/15
    Solche Leistungen könnten nicht Gegenstand einer Institutsermächtigung sein (Hinweis auf Bundessozialgericht - BSG - 11.12.2002 - B 6 KA 32/01; BSG 1.7.1998 - B 6 KA 44/97 R).

    Keine der einschlägigen Entscheidungen des BSG (Hinweis auf BSG 1.7.1998 - B 6 KA 44/97 R, juris; 11.12.2002 - B 6 KA 32/01 R, juris) beziehe sich aber auf den Fall des § 5 Abs. 2 Nr. 2 BMV-Ä. Diese Vorschrift sei nicht mit anderen Ermächtigungstatbeständen vergleichbar.

    Zwar ist nach der Rechtsprechung des BSG eine Institutsermächtigung bei qualifikationsgebundenen Leistungen grundsätzlich nicht möglich, weil anders nicht sichergestellt werden kann, dass die Qualitätsanforderungen in jedem einzelnen Behandlungsfall eingehalten werden (BSG 1.7.1998 - B 6 KA 44/97 R, juris Rn 22; BSG 11.12.2002 - B 6 KA 32/01 R, juris Rn 33).

  • BSG, 26.01.2000 - B 6 KA 51/98 R

    Erteilung von Institutsermächtigungen

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 03.03.2016 - L 5 KA 21/15
    Rechtlich relevante Hindernisse, die einer Ermächtigung auch weiterer Fachärzte entgegenstünden, seien weder dargelegt noch sonst ersichtlich (Hinweis auf BSG 26.1.2000 - B 6 KA 51/98 R).

    Ein solches Vorrangverhältnis gibt es zwischen bedarfsabhängigen persönlichen Ermächtigungen und bedarfsabhängigen Institutsermächtigungen (BSG 26.1.2000 - B 6 KA 51/98 R, juris Rn 16).

  • BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 34/11 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Abgeltung der Kosten für ein mehrfach verwendbares

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 03.03.2016 - L 5 KA 21/15
    Ausgehend von der erforderlichen wortlautbezogenen Auslegung der GOP 01780 (zur Maßgeblichkeit des Wortlauts für Abrechnungsbestimmungen im Vertragsarztrecht vgl. BSG 15.8.2012 - B 6 KA 34/11 R, juris Rn 13) gibt es hierfür keine rechtliche Grundlage.
  • BSG, 11.12.2013 - B 6 KA 49/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassung im Wege der Praxisnachfolge - Existenz

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 03.03.2016 - L 5 KA 21/15
    Durch Urteil vom 28.1.2015 hat das Sozialgericht (SG) Mainz die Klage abgewiesen und zur Begründung ausgeführt: Soweit die Klägerin mit ihrem Hauptantrag auch die Aufhebung des Beschlusses des Zulassungsausschusses begehrt habe, habe die Klage keinen Erfolg, weil die Entscheidung des Zulassungsausschusses in dem Bescheid des Berufungsausschusses aufgehe, der alleiniger Klagegegenstand sei (Hinweis auf BSG 11.12.2013 - B 6 KA 49/12 R).
  • BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 8/05 R

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - Honorarverteilung - progressiver Anstieg von

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 03.03.2016 - L 5 KA 21/15
    In diesem Sinne ist ein angemessener Ausgleich im Sinne praktischer Konkordanz (vgl. BSG 19.7.2006 - B 6 KA 8/05 R, juris Rn 12) zwischen der Zielsetzung der Regelungen in § 5 Abs. 2 Nr. 2 BMV-Ä bzw. § 9 Abs. 2 Nr. 2 EKV-Ä einerseits und derjenigen des Genehmigungserfordernisses nach der Ultraschallvereinbarung andererseits notwendig und auch möglich.
  • BSG, 11.10.2006 - B 6 KA 1/05 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Kardiologe - Durchführung von

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 03.03.2016 - L 5 KA 21/15
    Solche qualifikationsgebundenen Leistungen könnten grundsätzlich nicht Gegenstand einer Institutsermächtigung sein (Hinweis auf BSG 11.10.2006 - B 6 KA 1/05 R).
  • LSG Bayern, 15.10.2014 - L 12 KA 30/13

    Behördliche Ausschlussfrist, Sozialpädiatrisches Zentrum

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 03.03.2016 - L 5 KA 21/15
    Die von der Klägerin begehrte Institutsermächtigung nach § 5 Abs. 2 Nr. 2 BMV-Ä bzw. § 9 Abs. 2 Nr. 2 EKV-Ä steht nach dem Wortlaut dieser Bestimmungen ("kann") im Ermessen des Beklagten (vgl. zu Ermächtigungen nach § 119 SGB V BayLSG 15.10.2014 - L 12 KA 30/13, juris Rn 69).
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