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   LSG Rheinland-Pfalz, 03.05.2005 - L 1 ER 11/05 KR   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5578
LSG Rheinland-Pfalz, 03.05.2005 - L 1 ER 11/05 KR (https://dejure.org/2005,5578)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03.05.2005 - L 1 ER 11/05 KR (https://dejure.org/2005,5578)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03. Mai 2005 - L 1 ER 11/05 KR (https://dejure.org/2005,5578)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung der Mitgliederwerbung durch Gegenüberstellung von Beitragssätzen; Umfang der Form und des Inhalts von Maßnahmen der Mitgliederwerbung; Zulässigkeit vergleichender Werbung; Gebot zur Zusammenarbeit mit anderen Sozialversicherungsträgern; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Gesetzliche Krankenkasse, Mitgliederwerbung, Abwerbung, Möglichkeit der Gegenüberstellung von Beitragssätzen, Hinweis auf unterschiedliche Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, Werbung über Dritte

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Krankenkassen dürfen Mitglieder abwerben

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Krankenkassen dürfen Mitglieder auch abwerben

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Krankenkassen dürfen Mitglieder auch abwerben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Mitgliederwerbung durch gesetzliche Krankenkassen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 02.02.1984 - 8 RK 41/82

    Wettbewerbsstreitigkeiten - Öffentlich-rechtliche Krankenkassen - Rechtsweg zu

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 03.05.2005 - L 1 ER 11/05
    Maßgebend für die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit von Werbemaßnahmen ist, wie sie von den Lesern aufgefasst werden, an die sie gerichtet sind, welche Vorstellungen erweckt werden und welche Schlussforderungen bei unbefangener Betrachtung bezogen werden (BSG, Urteil vom 02.02.1984 - 8 RK 41/82, SozR 1500 § 51 Nr. 34).

    Wenn eine Mitgliederwerbung überhaupt einen Sinn haben soll, muss sie das Recht einschließen, Besonderheiten der Versicherung bei der werbenden Kasse herauszustellen, die von den Angesprochenen ggf. auch als Vorteile verstanden werden sollen (BSG, Urteil vom 02.02.1984 - 8 RK 41/82, SozR 1500 § 51 Nr. 34).

  • BSG, 31.03.1998 - B 1 KR 9/95 R

    Krankenkasse - kein Schadenersatzanspruch bei unzulässiger Werbemaßnahme durch

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 03.05.2005 - L 1 ER 11/05
    Wird deshalb bei der Werbung die Pflicht zur sachbezogenen Information und zur Rücksichtnahme auf die Belange der anderen Krankenversicherungsträger nicht beachtet, kann sich daraus im Umkehrschluss ein Anspruch des beeinträchtigten Trägers auf Unterlassung der unzulässigen Werbemaßnahmen ergeben (BSG, Urteil vom 31.03.1998 - B 1 KR 9/95 R, SozR 3-2500 § 4 Nr. 1).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 15.02.2005 - L 5 ER 5/05

    Krankengeldanspruch nach abgelaufenem Dreijahreszeitraum bei neuer

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 03.05.2005 - L 1 ER 11/05
    Die einstweilige Anordnung wird dann erlassen, wenn dem Antragsteller unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten nicht zuzumuten ist, die Hauptsacheentscheidung abzuwarten (Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.02.2005, L 5 ER 5/05 KR).
  • LSG Saarland, 21.06.2006 - L 2 B 5/06

    Krankenversicherung - Werbemaßnahme - werbender Charakter - Beachtung der §§

    Vorliegend ist der Auffangstreitwert anzusetzen, da das wirtschaftliche Interesse der Antragstellerin nicht beziffert werden kann und genügende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Schätzung fehlen (so auch LSG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 03.05.2005 - L 1 ER 11/05 KR - und vom 25.11.2005 - L 5 ER 99/05 KR).

    Im Hinblick darauf, dass zu erwarten ist, dass durch das Eilverfahren der Gesamtstreit erledigt wird und nicht mit einem anschließenden Hauptsacheverfahren zu rechnen ist, ist der Streitwert nicht zu halbieren (so auch LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.11.2005 a.a.O.; aA LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03.05.2005 a.a.O.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.09.2018 - L 1 KR 318/17

    Krankenversicherung - wettbewerbswidriges Handeln bei Mitgliederwerbung - Zahlung

    Es ist auch ein Unterschied, ob eine Krankenkasse lediglich Werbeschreiben an Arbeitgeber verschickt mit der bloßen Bitte um Weiterleitung an die Arbeitnehmer so wie in dem vom LSG Rheinland-Pfalz im Beschluss vom 03. Mai 2005 (-L 1 ER 11/05 KR-) entschiedenen Fall, gegenüber der von der Klägerin geübten Praxis, dem Arbeitgeber bzw. dessen Mitarbeiter zusätzlich zu Informationsmaterial eine Provision für die erfolgreiche Mitarbeiterwerbung zu versprechen.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 25.11.2005 - L 5 ER 99/05

    Werbeaussagen von Krankenkassen dürfen nicht irreführend, herabsetzend oder

    Allerdings ist zu beachten, dass bei Werbemaßnahmen nicht ein solches Maß an Zurückhaltung verlangt werden kann, dass die Werbung kaum Interesse erweckt und deshalb praktisch wirkungslos wäre (LSG Rheinland-Pfalz 3.5.2005 L 1 ER 11/05 KR, juris).
  • LSG Schleswig-Holstein, 26.09.2007 - L 5 B 522/07

    Nichtanwendung des UWG bei Wettbewerbsstreitigkeiten zwischen gesetzlichen

    Der Senat hält, anders als offenbar das LSG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 28.5.2002 - L 5 B 29/02 KR ER) und anders als das LSG Rheinland-Pfalz (Beschlüsse vom 3.5.2005 - L 1 ER 11/05 KR - und vom 25.11.2005 - L 5 ER 99/05 KR) das UWG in Wettbewerbsstreitigkeiten zwischen gesetzlichen Krankenkassen nicht für anwendbar (ebenso LSG Saarland im Beschl. v. 21.6.2006 - L 2 B 5/06 KR; offenbar auch Hessisches LSG im Beschl. v. 8.9.1999 - L 1 KR 981/99 ER).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 21.06.2007 - L 5 ER 158/07

    Krankenversicherung - Versendung von Krankenversichertenkarten durch neue

    Die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 86b Abs. 2 Satz 2 SGG bei wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten der gesetzlichen Krankenkassen sind in der den Beteiligten bekannten Rechtsprechung des LSG Rheinland-Pfalz geklärt (vgl. nur Beschluss des 1. Senats vom 03.05.2005 - L 1 ER 11/05 KR; des erkennenden Senats zuletzt vom 14.06.2006 - L 5 ER 57/06 KR); hierauf nimmt der Senat weiterhin Bezug.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 25.11.2005 - L 5 ER 98/05

    Mitgliederwerbung von Krankenkassen

    Die Antragstellerin wendet sich im vorliegenden Verfahren erneut gegen Werbemaßnahmen der Antragsgegnerin (vgl bereits SG Speyer S 7 ER 164/04 KR = LSG Rheinland Pfalz L 1 ER 11/05 KR sowie SG Speyer S 7 ER 131/05 KR).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.11.2014 - L 4 KR 208/10
    Vor diesem Hintergrund haben die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit in wettbewerbsrechtlich geprägten Streitigkeiten im Krankenversicherungsrecht regelmäßig den Regelstreitwert zugrunde gelegt, da das wirtschaftliche Interesse nicht zu beziffern ist (LSG Rheinland-Pfalz, 03.05.2005 - L 1 ER 11/05 KR -,14.06.2006 - L 5 ER 57/06 KR -, 21.06.2007 - L 5 ER 158/07 KR -, 13.12.2007 - L 5 ER 289/07 KR - LSG Saarland, 21.06.2006 - L 2 B 5/06 KR -, LSG Schleswig-Holstein, 26.09.2007 - L 5 B 522/07 KR ER - LSG Hamburg, 18.09.2008 - L 1 B 139 und 149/08 ER KR - Thüringer LSG, 23.12.2009 - L 6 KR 331/09 ER -).
  • SG Frankfurt/Main, 09.02.2006 - S 21 KR 103/06

    Gmünder Ersatzkasse darf nicht mit "Nr. 1" werben

    Auf diese Gestaltungsmöglichkeiten und der Gebrauchmachung von ihr muss zwar im Rahmen einer beitragsvergleichenden Werbung nicht zwangsläufig hingewiesen werden (vgl. Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03.05.2005 L 1 ER 11/05 KR).
  • SG Saarbrücken, 28.02.2006 - S 23 KR 500/05

    Krankenversicherung - Krankenkasse - unverzügliche Ausstellung der

    Es sei im Wettbewerbsrecht unbestritten und auch durch die Sozialgerichte bestätigt (vgl. LSG-Beschluss vom 03.05.2005, Au: L 1 ER 11/05 KR), dass die Abwerbung von Kunden grundsätzlich erlaubt ist.
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