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   LSG Rheinland-Pfalz, 07.11.2019 - L 5 KR 21/15   

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https://dejure.org/2019,39109
LSG Rheinland-Pfalz, 07.11.2019 - L 5 KR 21/15 (https://dejure.org/2019,39109)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07.11.2019 - L 5 KR 21/15 (https://dejure.org/2019,39109)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07. November 2019 - L 5 KR 21/15 (https://dejure.org/2019,39109)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 232a Abs 3 SGB 5, § 17 Abs 1 S 2 BetrAVG, § 226 Abs 1 S 1 Nr 3 SGB 5, § 229 Abs 1 S 1 Nr 5 SGB 5, § 237 S 1 Nr 2 SGB 5
    Krankenversicherung - Beitragspflicht einer von der Pensionskasse Rundfunk an einen ehemaligen selbständigen Rundfunkgebührenbeauftragten ausgezahlten Leistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Beitragspflicht einer Kapitalauszahlung der Pensionskasse Rundfunk VvaG als Rente der betrieblichen Altersversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 23.07.2014 - B 12 KR 26/12 R

    Pensionskassen

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 07.11.2019 - L 5 KR 21/15
    Durch Beschluss vom 27.05.2014 hat der Senat das Ruhen des Verfahrens bis zu dem Abschluss des bei dem BSG anhängigen Verfahrens B 12 KR 26/12 R angeordnet.

    Soweit das BSG eine Typisierung von Leistungen als solche der betriebliche Altersversorgung bei Pensionskassen in der Rechtsform eines VVaG ausschließlich nach der auszahlenden Institution vorgenommen hat (vgl BSG, Urteile vom 23.07.2014 - B 12 KR 26/12 R und B 12 KR 28/12 -, jeweils juris Rn 12 ff), hat das BVerfG ausgeführt, dass eine Pensionskasse in einem laufenden Arbeitsverhältnis typischerweise zur Erfüllung einer Versorgungszusage des Arbeitgebers genutzt werde; eine Typisierung der Leistungen dieser Einrichtung, die auf Beiträgen aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis beruhen, als betrieblich veranlasst und die daraus folgende Beitragspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung verstößt demnach nicht gegen Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG; BVerfG, Beschluss vom 27.06.2018 - 1 BvR 100/15 - juris Rn 17).

  • BVerfG, 28.10.2018 - 1 BvR 249/15

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 07.11.2019 - L 5 KR 21/15
    Mit Beschluss vom 17.03.2015 hat der Senat erneut das Ruhen des Verfahrens im Hinblick auf die unter dem Aktenzeichen 1 BvR 249/15 bei dem BVerfG anhängige Verfassungsbeschwerde angeordnet.
  • BSG, 06.02.1992 - 12 RK 37/91

    Beitragspflicht einer Rente aus einer Einrichtung der betrieblichen

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 07.11.2019 - L 5 KR 21/15
    Werde eine Rente von einer Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung gezahlt, sei es unerheblich, ob die Rente im Einzelfall ganz oder zum Teil auf Leistungen des Arbeitgebers beruhe oder allein durch Leistungen des Arbeitnehmers bzw Versicherungsnehmers finanziert worden sei (Hinweis auf BSG, Urteile vom 18.12.1984 - 12 RK 36/84 -, vom 10.06.1988 - 12 RK 24/87-, vom 06.02.1992 - 12 RK 37/91 -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.12.2007 - L 9 KR 91/03

    Krankenversicherung - Versorgungsbezüge als beitragspflichtige Einnahmen - keine

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 07.11.2019 - L 5 KR 21/15
    Die Zahlung der Pensionskasse Rundfunk gehöre nicht zu einer der in § 229 Abs. 1 Satz 1 SGB V abschließend aufgezählten Leistungen, insbesondere sei sie keine Rente im Sinne des (iSd) § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB V. Die Pensionskasse Rundfunk sei keine Versicherungs- und Versorgungseinrichtung, die für Angehörige bestimmter Berufe errichtet sei (Hinweis auf Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.12.2007 - L 9 KR 91/03).
  • BSG, 12.11.2008 - B 12 KR 6/08 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von als Einmalzahlung geleisteten

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 07.11.2019 - L 5 KR 21/15
    Die Abgrenzung der beitragspflichtigen Einnahmen nach dem Versicherungstyp sei nach den Ausführungen des BVerfG mit dem Hinweis auf die Rechtsprechung des BSG grundsätzlich ein geeignetes Kriterium um beitragspflichtige Versorgungsbezüge und beitragsfreie private Lebensversicherungen voneinander abzugrenzen (Hinweis auf BSG, Urteil vom 12.11.2008 - B 12 KR 6/08 R).
  • BVerfG, 28.09.2010 - 1 BvR 1660/08

    Verletzung von Art 3 Abs 1 GG durch Statuierung einer Beitragspflicht zur

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 07.11.2019 - L 5 KR 21/15
    Dagegen sei die Beitragspflicht von Leistungen aus einer von dem Arbeitgeber zu Gunsten des Arbeitnehmers abgeschlossenen Direktversicherung - übereinstimmend mit der Rechtsprechung des BSG - als verfassungskonform angesehen worden (Hinweis auf Beschlüsse des BVerfG vom 06.10.2010 - 1 BvR 739/08 - und vom 28.09.2010 - 1 BvR 1660/08).
  • BSG, 30.03.1995 - 12 RK 9/93

    Beitragspflicht einer Zusatzrente der Deutschen Caritas

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 07.11.2019 - L 5 KR 21/15
    Die Kapitalleistung der Pensionskasse Rundfunk an den Kläger sei auch keine Rente der betrieblichen Altersversorgung iSd § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V. Solche seien nach der ständigen Rechtsprechung des BSG alle Renten, die von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung gezahlt würden, wenn sie im Zusammenhang mit einer früheren beruflichen Tätigkeit erworben worden seien (Hinweis auf BSG, Urteil vom 30.03.1995 - 12 RK 9/93 mwN).
  • BVerfG, 06.09.2010 - 1 BvR 739/08

    Zur Erhebung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner aus

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 07.11.2019 - L 5 KR 21/15
    Dagegen sei die Beitragspflicht von Leistungen aus einer von dem Arbeitgeber zu Gunsten des Arbeitnehmers abgeschlossenen Direktversicherung - übereinstimmend mit der Rechtsprechung des BSG - als verfassungskonform angesehen worden (Hinweis auf Beschlüsse des BVerfG vom 06.10.2010 - 1 BvR 739/08 - und vom 28.09.2010 - 1 BvR 1660/08).
  • BSG, 23.07.2014 - B 12 KR 28/12 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von Rentenzahlungen einer Pensionskasse in

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 07.11.2019 - L 5 KR 21/15
    Soweit das BSG eine Typisierung von Leistungen als solche der betriebliche Altersversorgung bei Pensionskassen in der Rechtsform eines VVaG ausschließlich nach der auszahlenden Institution vorgenommen hat (vgl BSG, Urteile vom 23.07.2014 - B 12 KR 26/12 R und B 12 KR 28/12 -, jeweils juris Rn 12 ff), hat das BVerfG ausgeführt, dass eine Pensionskasse in einem laufenden Arbeitsverhältnis typischerweise zur Erfüllung einer Versorgungszusage des Arbeitgebers genutzt werde; eine Typisierung der Leistungen dieser Einrichtung, die auf Beiträgen aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis beruhen, als betrieblich veranlasst und die daraus folgende Beitragspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung verstößt demnach nicht gegen Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG; BVerfG, Beschluss vom 27.06.2018 - 1 BvR 100/15 - juris Rn 17).
  • BSG, 10.06.1988 - 12 RK 24/87

    Betriebliche Altersversorgung - Rente - Beitragspflicht -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 07.11.2019 - L 5 KR 21/15
    Werde eine Rente von einer Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung gezahlt, sei es unerheblich, ob die Rente im Einzelfall ganz oder zum Teil auf Leistungen des Arbeitgebers beruhe oder allein durch Leistungen des Arbeitnehmers bzw Versicherungsnehmers finanziert worden sei (Hinweis auf BSG, Urteile vom 18.12.1984 - 12 RK 36/84 -, vom 10.06.1988 - 12 RK 24/87-, vom 06.02.1992 - 12 RK 37/91 -).
  • BVerfG, 27.06.2018 - 1 BvR 100/15

    Rentenzahlungen von Pensionskassen sind unter bestimmten Voraussetzungen in der

  • BSG, 18.12.1984 - 12 RK 36/84

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - Gleichheitssatz -

  • SG Osnabrück, 10.02.2020 - S 46 KR 638/17
    Dieses ergibt sich daraus, dass - auch ohne ein arbeitsrechtliches Beschäftigungsverhältnis - die Altersversorgung nur Mitarbeitern, auch freien Mitarbeitern, bestimmter Unternehmen offensteht (siehe Hessisches LSG, 24.10.2019, L 8 KR 482/17, Rn. 21 nach Juris und LSG Rheinland-Pfalz, 07.11.2019, L 5 KR 21/15, Rn. 24 nach Juris).
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