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   LSG Rheinland-Pfalz, 08.09.2011 - L 1 AL 148/09   

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https://dejure.org/2011,10943
LSG Rheinland-Pfalz, 08.09.2011 - L 1 AL 148/09 (https://dejure.org/2011,10943)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.09.2011 - L 1 AL 148/09 (https://dejure.org/2011,10943)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. September 2011 - L 1 AL 148/09 (https://dejure.org/2011,10943)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 57 Abs 1 SGB 3 vom 20.07.2006, § 57 Abs 2 S 1 Nr 2 SGB 3 vom 20.07.2006, § 2 Abs 1 S 1 GastG, § 156 Abs 2 S 1 SGG, § 84 ZPO
    Gründungszuschuss - Zeitpunkt der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit - Mindestarbeitslosengeldanspruch - Vorbereitungshandlung mit Außenwirkung - fehlende Gaststättenerlaubnis - sozialgerichtliches Verfahren - mehrere Prozessbevollmächtigte - Berufungszurücknahme nur ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gründungszuschuss; Zeitpunkt der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit bei noch fehlender Gaststättenerlaubnis; Rücknahme der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren bei mehreren Prozessbevollmächtigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Gründungszuschuss; Zeitpunkt der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit bei noch fehlender Gaststättenerlaubnis; Rücknahme der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren bei mehreren Prozessbevollmächtigten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 197 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 18.11.1997 - 2 RU 45/96

    Verlust des Rechtsmittels bei Berufungsrücknahme mehrerer Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 08.09.2011 - L 1 AL 148/09
    Ob in der Bestellung eines neuen Prozessbevollmächtigten - wie hier durch den Kläger für die zweite Instanz - der Widerruf der Bestellung eines früheren Bevollmächtigten nur dann gesehen werden kann, wenn das Mandat ausdrücklich entzogen und dem Gericht, bei dem die Sache anhängig ist, vom Erlöschen der Vollmacht Kenntnis gegeben wird (vgl. BSG, Urteil vom 18.11.1997 - 2 RU 45/96 -, SozR 3-1500 § 156 Nr. 1 RdNr. 14), braucht nicht entschieden zu werden.

    Selbst wenn im vorliegenden Fall davon ausgegangen wird, dass beide Prozessbevollmächtigten im Berufungsverfahren vertretungsberechtigt waren (§ 84 ZPO) und unabhängig voneinander die Berufung zurücknehmen konnten, beschränkte sich hier die Rücknahmeerklärung der Prozessbevollmächtigten vom 18.12.2009 auf das von ihnen eingelegte Rechtsmittel (vgl. BSG, Urteil vom 18.11.1997 a.a.O., RdNr. 16; BGH a.a.O., RdNr. 26).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.10.2009 - L 12 AL 4/07

    Anspruch auf Überbrückungsgeld nach Lösung des Beschäftigungsverhältnisses zum

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 08.09.2011 - L 1 AL 148/09
    Es kommt damit nicht darauf an, ob Zweifel an der Verfügbarkeit (§ 119 Abs. 1 Nr. 3 SGB III) des Klägers gegeben waren (vgl. hierzu Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 01.10.2009 - L 12 AL 4/07 -, Juris, RdNrn. 18 und 19).
  • BSG, 05.05.2010 - B 11 AL 11/09 R

    Gründungszuschuss nicht nur bei nahtlosem Anschluss an Arbeitslosengeld

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 08.09.2011 - L 1 AL 148/09
    Dies ergibt sich schon daraus, dass der Bewilligungsbescheid der Beklagten vom 15.02.2007 bestandskräftig geworden ist (vgl. BSG, Urteil vom 05.05.2010 - B 11 AL 11/09 R -, SozR 4-4300 § 57 Nr. 6 RdNr. 17).
  • BSG, 05.05.2010 - B 11 AL 28/09 R

    Gründungszuschuss - Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit - enger zeitlicher

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 08.09.2011 - L 1 AL 148/09
    Allerdings macht es die im Gesetz angelegte Nachhaltigkeit der Förderung erforderlich, vorbereitende Maßnahmen nur dann als "Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit" zu werten, wenn diese Maßnahmen Außenwirkung im Geschäftsverkehr entfalten und sie ferner nach dem zugrundeliegenden Gesamtkonzept ernsthaft und unmittelbar auf die spätere Geschäftstätigkeit ausgerichtet sind (vgl. BSG, Urteil vom 05.05.2010 - B 11 AL 28/09 R -, SozR 4-4300 § 57 Nr. 5 RdNrn. 18 und 19).
  • BSG, 01.06.2006 - B 7a AL 34/05 R

    Überbrückungsgeldanspruch - Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit - Ausweitung

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 08.09.2011 - L 1 AL 148/09
    Vielmehr sind für den bislang Arbeitslosen auf dem Weg zur Selbstständigkeit zahlreiche "vorbereitende Handlungen" erforderlich, die es im Einzelfall schwierig erscheinen lassen, jeweils exakt den Zeitpunkt der "Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit" zu bestimmen (BSG, Urteil vom 01.06.2006 - B 7a AL 34/05 R -, SozR 4-4300 § 57 Nr. 1 RdNrn. 10 und 11).
  • BSG, 01.02.2000 - B 10 LW 18/99 B

    Wirksamkeit einer Prozeßvollmacht, Beginn der Berufungsfrist bei Zustellung an

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 08.09.2011 - L 1 AL 148/09
    Da nur ein Berufungsverfahren anhängig war, konnte jeder der nach § 84 Zivilprozessordnung (ZPO) einzeln vertretungsberechtigten Prozessbevollmächtigten (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Beschluss vom 01.02.2000 - B 10 LW 18/99 B -, Juris RdNr. 9) es durch Rücknahme beenden.
  • BGH, 30.05.2007 - XII ZB 82/06

    Verlust des Rechtsmittels der Berufung bei Zurücknahme durch einen von mehreren

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 08.09.2011 - L 1 AL 148/09
    Jedenfalls ist dadurch eine mündlich - stillschweigend - erteilte Vollmacht aktenkundig geworden, als der Kläger in der mündlichen Verhandlung vom 28.10.2009 zusammen mit dem Prozessbevollmächtigten erschien und zur Sache verhandelte (vgl. Bundesgerichtshof (BGH), Beschluss vom 30.05.2007 - XII ZB 82/06 -, NJW 2007, 3640, RdNr. 41).
  • BSG, 26.07.1989 - 11 RAr 31/88

    Wirksamkeit einer Berufungsrücknahme, Anzeige des Erlöschens einer

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 08.09.2011 - L 1 AL 148/09
    Auch kann offen bleiben, ob dies der Fall sein kann, wenn ein Prozessbevollmächtigter - wie hier der für die zweite Instanz bestellte Rechtsanwalt am 09.12.2009 - Berufung einlegt und im Rubrum ausschließlich sich selbst als Prozessbevollmächtigten bezeichnet und der erstinstanzlich tätige Prozessbevollmächtigte - wie vorliegend - zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht seinerseits Berufung eingelegt hatte (vgl. BSG, Urteil vom 26.07.1989 - 11 RAr 31/88 -, SozR 1500 § 73 Nr. 6 RdNr. 11; dagegen BGH a.a.O., RdNrn. 30, 32, 39).
  • LSG Hamburg, 03.02.2016 - L 2 AL 23/15

    Gründungszuschuss - Aufnahmezeitpunkt der selbständigen Tätigkeit - Restanspruch

    Somit seien der Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - gestellt am 28. Februar 2012 - als auch der Antrag auf Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für die Zeit ab dem 15. März 2012 als vorbereitende Maßnahmen dieser Art anzusehen (Hinweis auf SG Frankfurt, Urteil vom 15. März 2012 - S 15 AL 300/09 und LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. September 2011 - L 1 AL 148/09).

    Allerdings sei auf Vorbereitungshandlungen mit Außenwirkung gerade dann abzustellen, wenn die erforderliche Erlaubnis zur Ausübung der Tätigkeit noch nicht erteilt worden sei (Hinweis auf BSG, Urteil vom 5. Mai 2010 - B 11 AL 28/09 R; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. September 2011 - L 1 AL 148/09; SG Frankfurt, Urteil vom 15. März 2012 - S 15 AL 300/09; LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 28. November 2008 - L 8 AL 589/08, und vom 12. Mai 2011 - L 12 AL 1695/10; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. April 2010 - L 18 AL 160/09).

  • SG Frankfurt/Main, 15.03.2012 - S 15 AL 300/09

    Gründungszuschuss - Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit -

    Das BSG hat diese Frage, soweit ersichtlich, bislang nicht abschließend entschieden (vgl. Andeutungen in den bereits genannten Entscheidungen vom 01.06.2006 - B 7a AL 34/05 R - und vom 05.05.2010 - B 11 AL 28/09 R); das LSG Rheinland-Pfalz hat in einer neueren Entscheidung (08.09.2011 - L 1 AL 148/09) die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis nicht für notwendig erachtet.
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