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   LSG Rheinland-Pfalz, 12.09.2018 - L 6 R 62/18   

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https://dejure.org/2018,28835
LSG Rheinland-Pfalz, 12.09.2018 - L 6 R 62/18 (https://dejure.org/2018,28835)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.09.2018 - L 6 R 62/18 (https://dejure.org/2018,28835)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. September 2018 - L 6 R 62/18 (https://dejure.org/2018,28835)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 43 Abs 2 S 2 SGB 6, § 101 Abs 1 SGB 6, § 101 Abs 1a SGB 6, § 102 Abs 2 SGB 6, § 130 Abs 1 SGG
    Wiederherstellung der Wegefähigkeit nach dem Recht der gesetzlichen Rentenversicherung durch Zusicherung der Übernahme der Beförderungskosten für ein Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis, das an einem von der Wohnung des Versicherten mehr als 500 Meter entfernten ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rente wegen Erwerbsminderung; Voraussetzungen des Stammrechts; Zeitpunkt des Rentenbeginns und Rentenendes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SGB VI § 43 Abs. 1 ; SGB VI § 43 Abs. 2
    Rente wegen Erwerbsminderung

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 21.03.2006 - B 5 RJ 51/04 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - eingeschränkte Geh- bzw Wegefähigkeit -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 12.09.2018 - L 6 R 62/18
    Grundsätzlich reicht die Zusage, die tatsächlich entstehenden Beförderungskosten ohne finanzielle Eigenbeteiligung im Falle der Arbeitsaufnahme zur Erhaltung des Arbeitsplatzes zu übernehmen (vgl. BSG, Urteil vom 12.12.2011 - B 13 R 79/11 R -, juris Rdnr. 28 ff.; Urteil vom 12.12.2011 - B 13 R 21/10 R -, juris; Urteil vom 21.03.2006 - B 5 RJ 51/04 R -, juris).

    Vielmehr hat das BSG betont, dass eine Beseitigung der Wegeunfähigkeit durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben voraussetzt, dass dem Versicherten ermöglicht wird, eine vergleichbare Lage mit der eines Versicherten einzunehmen, der einen Führerschein und ein privates Kfz besitzt und dem die Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses sowie die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit auch an einem über 500 Meter entfernt liegenden Arbeitsplatz zuzumuten ist, weil er mit einigermaßen verlässlich einzuschätzendem Aufwand an Zeit und Kosten dorthin gelangen kann (vgl. BSG, Urteil vom 21.03.2006, a.a.O., Rdnr. 22; Urteil vom 12.12.2011 - B 13 R 21/10 R - juris Rdnr. 32).

  • BSG, 12.12.2011 - B 13 R 21/10 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 12.09.2018 - L 6 R 62/18
    Grundsätzlich reicht die Zusage, die tatsächlich entstehenden Beförderungskosten ohne finanzielle Eigenbeteiligung im Falle der Arbeitsaufnahme zur Erhaltung des Arbeitsplatzes zu übernehmen (vgl. BSG, Urteil vom 12.12.2011 - B 13 R 79/11 R -, juris Rdnr. 28 ff.; Urteil vom 12.12.2011 - B 13 R 21/10 R -, juris; Urteil vom 21.03.2006 - B 5 RJ 51/04 R -, juris).

    Vielmehr hat das BSG betont, dass eine Beseitigung der Wegeunfähigkeit durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben voraussetzt, dass dem Versicherten ermöglicht wird, eine vergleichbare Lage mit der eines Versicherten einzunehmen, der einen Führerschein und ein privates Kfz besitzt und dem die Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses sowie die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit auch an einem über 500 Meter entfernt liegenden Arbeitsplatz zuzumuten ist, weil er mit einigermaßen verlässlich einzuschätzendem Aufwand an Zeit und Kosten dorthin gelangen kann (vgl. BSG, Urteil vom 21.03.2006, a.a.O., Rdnr. 22; Urteil vom 12.12.2011 - B 13 R 21/10 R - juris Rdnr. 32).

  • BSG, 12.12.2011 - B 13 R 79/11 R

    Eingeschränkte Wegefähigkeit - Angebot von Leistungen zur beruflichen

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 12.09.2018 - L 6 R 62/18
    Grundsätzlich reicht die Zusage, die tatsächlich entstehenden Beförderungskosten ohne finanzielle Eigenbeteiligung im Falle der Arbeitsaufnahme zur Erhaltung des Arbeitsplatzes zu übernehmen (vgl. BSG, Urteil vom 12.12.2011 - B 13 R 79/11 R -, juris Rdnr. 28 ff.; Urteil vom 12.12.2011 - B 13 R 21/10 R -, juris; Urteil vom 21.03.2006 - B 5 RJ 51/04 R -, juris).

    Diesen Anforderungen genügt das Schreiben der Beklagten vom 14.12.2015, welches einen Verwaltungsakt darstellt (vgl. BSG, Urteil vom 12.12.2011 - B 13 R 79/11 R -, juris Rdnr. 30), nicht.

  • BSG, 20.04.1999 - B 1 KR 15/98 R

    Gewährung von Krankengeld - rechtskräftiges Grundurteil - Ausschluß - Einwand -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 12.09.2018 - L 6 R 62/18
    Das SG hat über die Klage der Klägerin durch ein Grundurteil im Sinne des § 130 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) entschieden, obwohl es nicht entsprechend dem Gesetzeswortlaut "dem Grunde nach" tenoriert oder durch den Zusatz "in gesetzlicher Höhe" präzisiert hat, dass dies der Fall sein sollte (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 20.04.1999 - B 1 KR 15/98 R -, juris zum notwendigen Inhalt eines Grundurteils).
  • BSG, 14.09.1995 - 5 RJ 10/95

    Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigeit und Berufsunfähigkeit - Wegefähigkeit

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 12.09.2018 - L 6 R 62/18
    Auf die konkreten Anforderungen, die sich aus der Lage des Wohnortes und mögliche Arbeitsstellen ergeben, kommt es jedoch nicht an (vgl. BSG, Urteil vom 14.09.1995 - 5 RJ 10/95 -, juris Rdnr. 32).
  • BSG, 28.08.2002 - B 5 RJ 12/02 R

    Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Geh- bzw Wegefähigkeit -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 12.09.2018 - L 6 R 62/18
    Eine (volle) Erwerbsminderung setzt gerade hinsichtlich der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln voraus, dass der Versicherte nicht viermal am Tag Wegstrecken von über 500 Meter mit zumutbarem Zeitaufwand (also jeweils innerhalb von 20 Minuten) zu Fuß bewältigen und ferner zweimal täglich während der Hauptverkehrszeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren kann (vgl. z.B. Urteil des BSG vom 28.08.2002 - B 5 RJ 12/02 R -, juris Rdnr. 13).
  • BSG, 30.04.1982 - 11 RA 29/81

    Rentenanspruch; Stammrecht; Rentenzahlung; Verjährungseinrede

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 12.09.2018 - L 6 R 62/18
    Allerdings müssen dann, wenn eine Rente im Ganzen streitig ist, nach der Rechtsprechung des BSG zum Grund des Anspruchs nicht nur Entscheidungen zu den Voraussetzungen des Stammrechts, sondern jedenfalls auch zu den Voraussetzungen für die monatlichen Rentenzahlungen, einschließlich des Zeitpunktes des Rentenbeginns und Rentenendes getroffen werden (vgl. BSG, Urteil vom 30.04.1982 - 11 RA 29/81 -, juris Rdnr. 19 f.; Urteil vom 31.05.1978 - 5 RJ 76/76 -, juris Rdnr. 14).
  • BSG, 31.05.1978 - 5 RJ 76/76

    Rentenbescheid - Bindungswirkung - Umfang - Rentenhöhe - Veränderung - Absehen

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 12.09.2018 - L 6 R 62/18
    Allerdings müssen dann, wenn eine Rente im Ganzen streitig ist, nach der Rechtsprechung des BSG zum Grund des Anspruchs nicht nur Entscheidungen zu den Voraussetzungen des Stammrechts, sondern jedenfalls auch zu den Voraussetzungen für die monatlichen Rentenzahlungen, einschließlich des Zeitpunktes des Rentenbeginns und Rentenendes getroffen werden (vgl. BSG, Urteil vom 30.04.1982 - 11 RA 29/81 -, juris Rdnr. 19 f.; Urteil vom 31.05.1978 - 5 RJ 76/76 -, juris Rdnr. 14).
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