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   LSG Rheinland-Pfalz, 13.01.2014 - L 2 P 29/12   

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https://dejure.org/2014,5771
LSG Rheinland-Pfalz, 13.01.2014 - L 2 P 29/12 (https://dejure.org/2014,5771)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.01.2014 - L 2 P 29/12 (https://dejure.org/2014,5771)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. Januar 2014 - L 2 P 29/12 (https://dejure.org/2014,5771)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsmäßigkeit der Beitragspflicht von Einnahmen aus einer geringfügigen Beschäftigung in der sozialen Pflegeversicherung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Beitragspflicht von Einnahmen aus einer geringfügigen Beschäftigung in der sozialen Pflegeversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die geringfügige Beschäftigung und der Pflegeversicherungsbeitrag

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Beiträge zur Pflegeversicherung bei geringfügiger Beschäftigung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Pflegversicherung - Geringfügig Beschäftigte sind beitragspflichtig

  • Jurion (Kurzinformation)

    Beiträge zur Pflegeversicherung bei geringfügiger Beschäftigung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Freiwillig pflegeversicherte Selbstständige: Im Minijob beitragspflichtig zur Pflegeversicherung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Freiwillig Versicherte auch im Mini-Nebenjob beitragspflichtig zur Pflegeversicherung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Pflegeversicherungsbeiträge bei geringfügiger Beschäftigung

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Pflegeversicherung bei geringfügiger Beschäftigung

  • bista.de (Kurzinformation)

    Bei Minijob kann unter Umständen ein Pflegeversicherungsbeitrag fällig werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Geringfügig Beschäftigte / Minijob: Sozialversicherungsbeiträge und Co.

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Beiträge zur Pflegeversicherung bei geringfügiger Beschäftigung gerechtfertigt - Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung ist grundsätzlich beitragspflichtige Einnahme zum Lebensunterhalt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2014, 385
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 16.12.2003 - B 12 KR 20/01 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Beitragsbemessung - geringfügige

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 13.01.2014 - L 2 P 29/12
    Diese generalklauselartige Bestimmung umfasst grundsätzlich jegliches Arbeitsentgelt i. S. d. § 14 Abs. 1 Viertes Buch Sozialgesetzbuch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (SGB IV), also auch Einnahmen aus einer geringfügigen Beschäftigung i. S. v. § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV (vgl. BSG vom 16.12.2003, B 12 KR 20/01 R).

    Hintergrund für die Einbeziehung des § 249b SGB V bei Betrachtung des § 7 Abs. 6 Nr. 4 Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler ist, dass wegen § 249b SGB V in der gesetzlichen Krankenversicherung auf Arbeitsentgelt aus einer geringfügigen Beschäftigung neben dem Pauschalbetrag des Arbeitgebers (§ 249b SGB V) ein Beitrag von freiwilligen Mitgliedern selbst nicht mehr erhoben werden darf (vgl. BSG vom 16.12.2003, a. a. O.).

  • BSG, 29.11.2006 - B 12 P 2/06 R

    Soziale Pflegeversicherung - freiwillig versicherter Rentner in der

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 13.01.2014 - L 2 P 29/12
    Trotz Kenntnis der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), Urteil vom 29.11.2006, B 12 P 2/06 R, wonach die Berücksichtigung von Arbeitsentgelt aus einer geringfügigen Beschäftigung bei der Beitragsbemessung in der sozialen Pflegeversicherung berücksichtigt werden könne, habe der Spitzenverband Bund der Krankenkassen keine differenzierende Regelung in Bezug auf die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung getroffen.

    Vielmehr entspricht dieses große Rundschreiben der in den Beitragsverfahrensgrundsätzen Selbstzahler getroffenen Regelung in § 3. Deshalb gilt der in dem Urteil des BSG vom 29.11.2006 (B 12 P 2/06 R) aufgestellte Grundsatz weiter, wonach Arbeitsentgelt aus einer geringfügigen Beschäftigung eines in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig Versicherten als beitragspflichtige Einnahme zur Beitragsbemessung in der sozialen Pflegeversicherung heranzuziehen ist, auch wenn der Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung hieraus keine Beiträge zu zahlen hat.

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