Rechtsprechung
LSG Rheinland-Pfalz, 15.10.2019 - L 3 U 155/18 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 56 Abs 1 S 1 SGB 7
Minderung der Erwerbsfähigkeit, MdE, MdE-Expertengruppe, Vorschläge zur MdE-Bewertung, Erfahrungswerte
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Zur MdE-Bewertung der Beeinträchtigung der Daumenfunktion - Einordnung der Konsensempfehlungen zur MdE-Neubewertung vom 27.06.2018 durch das LSG - die Empfehlungen sind nicht als dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand entsprechend anzusehen - sie können nach ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
SGB VII § 56
Rechtmäßigkeit der Festsetzung einer MdE von 10 v.H. in der gesetzlichen Unfallversicherung für Gesundheitseinschränkungen der Hand nach einer Bandruptur am Daumen und nachfolgender Versteifung des Daumengrundgelenkes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Koblenz, 26.04.2018 - S 7 U 206/16
- LSG Rheinland-Pfalz, 15.10.2019 - L 3 U 155/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 18.03.2003 - B 2 U 31/02 R
Arbeitsunfall - Minderung der Erwerbsfähigkeit - Verfahrensmangel - …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 15.10.2019 - L 3 U 155/18
Diese zumeist in jahrzehntelanger Entwicklung von dem versicherungsrechtlichen und versicherungsmedizinischen Schrifttum herausgearbeiteten allgemeinen Erfahrungssätze sind zwar nicht für die Entscheidung im Einzelfall bindend, bilden aber als in sich stimmiges Beurteilungsgefüge die Grundlage für eine gleichbleibende Bewertung der MdE (vgl BSG vom 18.3.2003 - B 2 U 31/02 R -), ohne dass eine exakte rechtsdogmatische Einordnung der MdE-Tabellen erforderlich wäre (vgl dazu BSG, Urteil vom 20.12.2016 - B 2 U 11/15 R - juris Rn 18 f).Die in den Tabellen und Empfehlungen enthaltenen Richtwerte geben damit auch allgemeine Erfahrungssätze über die Auswirkungen bestimmter körperlicher Beeinträchtigungen auf die Erwerbsfähigkeit aufgrund des Umfangs der den Verletzten versperrten Arbeitsmöglichkeiten wieder und gewährleisten, dass die Verletzten bei der medizinischen Begutachtung nach einheitlichen Kriterien beurteilt werden (vgl BSG vom 5.9.2006 - B 2 U 25/05 R - und vom 18.3.2003 - B 2 U 31/02 R - jeweils juris).
- BSG, 23.04.2015 - B 2 U 10/14 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Bindungswirkung gegenüber Revisionsgericht: …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 15.10.2019 - L 3 U 155/18
Deshalb kann allein aus dem Vorliegen unterschiedlicher Auffassungen bei den im entsprechenden Fachgebiet Kundigen nicht geschlossen werden, dass ein Erfahrungssatz falsch ist oder nicht mehr dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand entspricht (vgl BSG vom 23.4.2015 - B 2 U 10/14 R juris Rn 28). - BSG, 05.09.2006 - B 2 U 25/05 R
Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bewertung - Berücksichtigung von nicht …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 15.10.2019 - L 3 U 155/18
Die in den Tabellen und Empfehlungen enthaltenen Richtwerte geben damit auch allgemeine Erfahrungssätze über die Auswirkungen bestimmter körperlicher Beeinträchtigungen auf die Erwerbsfähigkeit aufgrund des Umfangs der den Verletzten versperrten Arbeitsmöglichkeiten wieder und gewährleisten, dass die Verletzten bei der medizinischen Begutachtung nach einheitlichen Kriterien beurteilt werden (vgl BSG vom 5.9.2006 - B 2 U 25/05 R - und vom 18.3.2003 - B 2 U 31/02 R - jeweils juris). - BSG, 20.12.2016 - B 2 U 11/15 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Höhe der Verletztenrente - Herabsetzung der MdE …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 15.10.2019 - L 3 U 155/18
Diese zumeist in jahrzehntelanger Entwicklung von dem versicherungsrechtlichen und versicherungsmedizinischen Schrifttum herausgearbeiteten allgemeinen Erfahrungssätze sind zwar nicht für die Entscheidung im Einzelfall bindend, bilden aber als in sich stimmiges Beurteilungsgefüge die Grundlage für eine gleichbleibende Bewertung der MdE (vgl BSG vom 18.3.2003 - B 2 U 31/02 R -), ohne dass eine exakte rechtsdogmatische Einordnung der MdE-Tabellen erforderlich wäre (vgl dazu BSG, Urteil vom 20.12.2016 - B 2 U 11/15 R - juris Rn 18 f).