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   LSG Rheinland-Pfalz, 17.02.2011 - L 5 KR 9/10   

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https://dejure.org/2011,13828
LSG Rheinland-Pfalz, 17.02.2011 - L 5 KR 9/10 (https://dejure.org/2011,13828)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.02.2011 - L 5 KR 9/10 (https://dejure.org/2011,13828)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. Februar 2011 - L 5 KR 9/10 (https://dejure.org/2011,13828)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 5 SGB 5, § 45 SGB 10, § 49 SGB 10, § 66 Abs 2 S 1 SGG, § 87 Abs 1 S 1 SGG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Klagefrist - Anfechtung des Bescheides eines Krankenversicherungsträgers über die Nichtfeststellung der Versicherungspflicht durch einen Rentenversicherungsträger - fehlende Rechtsbehelfsbelehrung - Jahresfrist - Monatsfrist - Grundsatz ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsbehelf kann innerhalb eines Jahres seit Zustellung eines Bescheids bei unrichtiger Rechtbehelfsbelehrung eingelegt werden; Einlegung des Rechtsbehelfs innerhalb eines Jahres seit Zustellung bei unrichtiger Rechtbehelfsbelehrung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einlegung des Rechtsbehelfs innerhalb eines Jahres seit Zustellung bei unrichtiger Rechtbehelfsbelehrung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - keine

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 17.02.2011 - L 5 KR 9/10
    Dem Umstand, dass die Beklagte nicht befugt war, isoliert ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis festzustellen, sondern über das Vorliegen von Versicherungspflicht zu entscheiden hatte (BSG 11.3.2009 - B 12 R 11/07 R, juris ; BSG 4.6.2009 - B 12 KR 31/07 R, juris; Merten, SGb 2010, 271), kommt schon deshalb für den Ausgang des vorliegenden Rechtsstreits keine Bedeutung zu, weil auch eine an sich rechtlich nicht zulässige Feststellung eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses - hier durch den Bescheid vom 5.7.2005 - in Bindungswirkung (§ 77 SGG) erwuchs und damit zu deren Beseitigung zurückgenommen werden musste.
  • BSG, 02.03.1995 - 7 BAr 196/94

    Sozialgerichtsverfahren - Beschwerdebegründung - Rechtsmittelbelehrung

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 17.02.2011 - L 5 KR 9/10
    Dies ist der Fall, wenn die unrichtigen Angaben in der Rechtsbehelfsbelehrung wie hier deren Informationswert mindern (BSG 2.3.1995 - 7 BAr 196/94, SozR 3-1500 § 66 Nr. 3).
  • BVerwG, 08.11.2001 - 4 C 18.00

    Lagerhaus; Lagerplatz; Bauunternehmen; Gewerbebetrieb; Dorfgebiet;

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 17.02.2011 - L 5 KR 9/10
    In Verfahren, in denen es um die Feststellung von Versicherungspflicht geht, ist das Ermessen der Einzugsstelle, den rechtswidrigen Bescheid zurückzunehmen, jedenfalls dann auf Null reduziert, wenn keine besonderen Aspekte, insbesondere Vertrauensschutzgesichtspunkte (zur Frage, ob diese im Rahmen einer Ermessensausübung in den Fällen des § 49 SGB X überhaupt berücksichtigungsfähig sind, vgl Merten aaO), vorliegen, die eine andere Entscheidung rechtfertigen können (vgl zur Ermessensreduzierung auf Null bei Anwendung des § 50 Verwaltungsverfahrensgesetz VwVfG Bundesverwaltungsgericht - BVerwG - 8.11.2001 - 4 C 18/00, juris).
  • BSG, 04.06.2009 - B 12 KR 31/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren - Entscheidung der DRV Bund auch

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 17.02.2011 - L 5 KR 9/10
    Dem Umstand, dass die Beklagte nicht befugt war, isoliert ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis festzustellen, sondern über das Vorliegen von Versicherungspflicht zu entscheiden hatte (BSG 11.3.2009 - B 12 R 11/07 R, juris ; BSG 4.6.2009 - B 12 KR 31/07 R, juris; Merten, SGb 2010, 271), kommt schon deshalb für den Ausgang des vorliegenden Rechtsstreits keine Bedeutung zu, weil auch eine an sich rechtlich nicht zulässige Feststellung eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses - hier durch den Bescheid vom 5.7.2005 - in Bindungswirkung (§ 77 SGG) erwuchs und damit zu deren Beseitigung zurückgenommen werden musste.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.07.2009 - L 1 KR 406/08
    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 17.02.2011 - L 5 KR 9/10
    Dies ist jedenfalls bei der vorliegend gegebenen Fallgestaltung nicht der Fall (im Ergebnis ebenso LSG-Berlin-Brandenburg in ständiger Rechtsprechung, zB 23.7.2009 - L 1 KR 406/08).
  • BSG, 13.08.2014 - B 6 KA 38/13 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Beschwerdeausschuss -

    Da § 49 SGB X nur nach Einleitung eines Anfechtungsverfahrens Anwendung findet und damit hier nicht heranzuziehen ist, kann offenbleiben, ob auch im Anwendungsbereich von § 49 SGB X Ermessen auszuüben ist (vgl LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 17.2.2011 - L 5 KR 9/10 - Juris RdNr 32; Merten aaO RdNr 14; Schütze aaO RdNr 2; Steinwedel aaO RdNr 8; offengelassen bei BSG SozR 4-2600 § 243 Nr. 4 RdNr 60; BSG Urteil vom 3.7.2013 - B 12 KR 8/11 R -, BSGE , SozR 4-1500 § 66 Nr. 4 RdNr 43) und ob in diesem Fall Vertrauensschutzgesichtspunkte im Rahmen der Ermessensausübung zu berücksichtigen sind (so Schütze aaO; vgl näher dazu Merten aaO mwN) .
  • LSG Hessen, 24.08.2023 - L 8 BA 13/20

    SGB X

    Darüber hinaus gelte, dass selbst wenn - entgegen der Auffassung der Kammer - mit einer teilweise vertretenen Auffassung davon auszugehen wäre, dass aus der Konstellation der Drittanfechtung aufgrund des gebotenen Rechtsschutzes des Drittanfechtenden trotz grundsätzlich zu prüfenden Ermessens regelmäßig von einer sog. Ermessensreduzierung auf Null auszugehen wäre (Verweis auf Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Februar 2011, Az.: L 5 KR 9/10, Rn. 32, zitiert nach Juris), dies gleichwohl zur Rechtswidrigkeit und damit Aufhebung des streitgegenständlichen Bescheides führte.

    Denn eine Behörde, die von einer Ermessensreduzierung auf Null ausgehe, habe die hierfür zu berücksichtigenden Gründe anzugeben (Verweis auf BSG, Urteil vom 18. April 2000, Az.: B 2 U 19/99 R, juris, Rn. 19; Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, § 35 SGB X, Rn. 17; von Wulffen/Schütze, § 35 SGB X, Rn. 7; a. A. wohl: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Februar 2011, Az.: L 5 KR 9/10, Rn. 32, zitiert nach Juris).

  • SG Fulda, 28.01.2020 - S 3 R 257/17
    Darüber hinaus gelte, dass selbst wenn - entgegen der Auffassung der Kammer - mit einer teilweise vertretenen Auffassung davon auszugehen wäre, dass aus der Konstellation der Drittanfechtung aufgrund des gebotenen Rechtsschutzes des Drittanfechtenden trotz grundsätzlich zu prüfenden Ermessens regelmäßig von einer sog. Ermessensreduzierung auf Null auszugehen wäre (Verweis auf Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Februar 2011, Az.: L 5 KR 9/10, Rn. 32, zitiert nach Juris), dies gleichwohl zur Rechtswidrigkeit und damit Aufhebung des streitgegenständlichen Bescheides führte.

    Denn eine Behörde, die von einer Ermessensreduzierung auf Null ausgehe, habe die hierfür zu berücksichtigenden Gründe anzugeben (Verweis auf BSG, Urteil vom 18. April 2000, Az.: B 2 U 19/99 R, juris, Rn. 19; Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, § 35 SGB X, Rn. 17; von Wulffen/Schütze, § 35 SGB X, Rn. 7; a. A. wohl: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Februar 2011, Az.: L 5 KR 9/10, Rn. 32, zitiert nach Juris).

  • SG Berlin, 29.01.2013 - S 89 KR 1834/07

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    25 sowie LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Februar 2011 - L 5 KR 9/10 -, juris).

    26; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. April 2011 - L 1 KR 510/08 - juris unter Bezugnahme auf BSG, Beschluss vom 17. März 2011 - B 12 KR 66/10 B - LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Februar 2011 - L 5 KR 9/10 - juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.04.2011 - L 1 KR 510/08
    Jedenfalls müsse dazu entsprechend einer Parallelentscheidung des LSG Rheinland-Pfalz (Urt. v. 17. Februar 2011 - L 5 KR 9/10 - ) die Revision zugelassen werden.

    Der Senat hält - mit dem LSG Rheinland-Pfalz (Urt. v. 17. Februar 2011 - L 5 KR 9/10 - Rdnr. 30 [zit. nach juris]) - schon für fraglich, ob für die Verwirkung eines Klagerechts ein kürzerer Zeitraum als ein Jahr ausreichen kann.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2012 - L 9 KR 332/09

    Versicherungspflicht - abhänige Beschäftigung - (Mit-)Unternehmerschaft einer

    Denn Verwirkung tritt in der Regel nicht vor Ablauf der Jahresfrist ein (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Februar 2011, Az.: L 5 KR 9/10, veröffentlicht in Juris; Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, 16. A., § 74 Rn 20).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2012 - L 4 KR 55/09
    Entgegen der Auffassung des Beigeladenen, der sich auf das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 17. Februar 2011, Az.: L 5 KR 9/10, stützt, ist § 45 SGB X auch nicht teilweise, anwendbar.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.02.2012 - L 9 KR 332/09
    Denn Verwirkung tritt in der Regel nicht vor Ablauf der Jahresfrist ein (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Februar 2011, Az.: L 5 KR 9/10, veröffentlicht in Juris; Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung , 16. A., § 74 Rn 20).
  • LSG Hamburg, 28.06.2012 - L 1 KR 92/10
    Mit ihr wurde nämlich nur auf die für die Klägerin zutreffende Möglichkeit eines Widerspruchs hingewiesen, während für die Beigeladene zu 1) nicht der Widerspruch, sondern gemäß § 78 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 SGG unmittelbar die Klage der zulässige Rechtsbehelf war (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.02.2011 - L 5 KR 9/10 - Juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.06.2011 - L 1 KR 308/10
    Der Senat hält - mit dem LSG Rheinland-Pfalz (Urt. v. 17. Februar 2011 - L 5 KR 9/10 - Rdnr. 30 [zit. nach juris]) - schon für fraglich, ob für die Verwirkung eines Klagerechts ein kürzerer Zeitraum als ein Jahr ausreichen kann.
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