Rechtsprechung
LSG Rheinland-Pfalz, 17.07.2019 - L 5 P 38/18 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,30839) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Trier, 15.10.2018 - S 2 P 55/18
- LSG Rheinland-Pfalz, 17.07.2019 - L 5 P 38/18
- BSG, 10.09.2020 - B 3 P 3/19 R
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2019 - L 15 P 47/17
Wohngruppenzuschlag nach dem SGB XI; Begriff der gemeinsamen Wohnung; Gemeinsames …
Anders als das LSG NRW in der Entscheidung zur Präsenzkraft als juristischer Person hält es das LSG Rheinland- Pfalz für erforderlich, dass die gemeinschaftlich beauftragte Präsenzkraft eine (einzige) namentlich benannte natürliche Person sein müsse (Urteil vom 17. Juli 2019 - L 5 P 38/18 - anhängig beim BSG zu - L 3 P 3/19 R -). - LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2019 - L 15 P 57/16 Anders als das LSG NRW in der Entscheidung zur Präsenzkraft als juristischer Person hält es das LSG Rheinland- Pfalz für erforderlich, dass die gemeinschaftlich beauftragte Präsenzkraft eine (einzige) namentlich benannte natürliche Person sein müsse (Urteil vom 17. Juli 2019, L 5 P 38/18, anhängig beim BSG zu L 3 P 3/19 R).