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   LSG Rheinland-Pfalz, 18.09.2009 - L 5 KR 160/09 B   

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https://dejure.org/2009,31536
LSG Rheinland-Pfalz, 18.09.2009 - L 5 KR 160/09 B (https://dejure.org/2009,31536)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.09.2009 - L 5 KR 160/09 B (https://dejure.org/2009,31536)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. September 2009 - L 5 KR 160/09 B (https://dejure.org/2009,31536)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs und einer Klage gegen die Festsetzung von Säumniszuschlägen; "Unverschuldete" Unterlassung einer Anzeige der Pflichtversicherung bei einfacher Fahrlässigkeit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 26.02.1991 - 10 RAr 4/90

    Erhebung von Säumniszuschlägen bei Masselosigkeit

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 18.09.2009 - L 5 KR 160/09
    Vielmehr trägt der Säumniszuschlag auch dem Umstand Rechnung, dass der Gläubiger einen Ausgleich für die Nachteile verspäteter Zahlungen erhalten muss (BSG 26.2.1991 - 10 RAr 4/90, SozR 3-2400 § 24 Nr. 1; Udsching in Hauck/Noftz, SGB IV, K § 24 Rn 1; aA LSG Bremen 23.5.1985 - L 5 Ar 22/81, Breithaupt 1987, 407).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.03.2009 - L 1 KR 45/09

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen einen Säumniszuschläge-Bescheid

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 18.09.2009 - L 5 KR 160/09
    § 86a Abs. 2 Nr. 1 SGG findet auch hinsichtlich der Festsetzung von Säumniszuschlägen nach § 24 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) - die betreffenden Bescheide sind nach § 86 SGG Gegenstand des Widerspruchsverfahrens geworden - Anwendung (LSG Berlin-Brandenburg 19.3.2009 - L 1 KR 45/09 B ER; Zeihe, SGG, § 86a Rn 13; aA Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Auflage, § 86a Rn 13a; Peters/Sautter/Wolff, SGG, § 86a Rn 30).
  • BSG, 08.02.2007 - B 7a AL 22/06 R

    Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer - Hinweispflicht der BA - Zulassung der

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 18.09.2009 - L 5 KR 160/09
    Eine Ermäßigung oder Nichterhebung der nachzuentrichtenden Beiträge wird insbesondere dann in Betracht kommen, wenn die Betroffenen in der Zwischenzeit keine Leistungen oder nur Leistungen in geringem Umfang in Anspruch genommen haben." Ob, wie das SG meint, wegen des Grundsatzes der formellen Publizität von Gesetzen (vgl BSG 8.2.2007 - B 7a AL 22/06 R Rn 22) bereits die bloße Unkenntnis der Meldepflicht generell - jedenfalls wenn die Krankenkasse ihre Beratungspflicht nicht verletzt hat (vgl BSG aaO) - ein Verschulden des Versicherungspflichtigen begründet, ist zweifelhaft.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2005 - L 2 B 9/03

    Voraussetzungen einer Antragsänderung nach § 99 Abs. 3 Nr. 2 SGG

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 18.09.2009 - L 5 KR 160/09
    Dieser Antrag ist zulässig; die Antragstellerin war entsprechend § 99 Abs. 3 Nr. 2 SGG berechtigt, im Beschwerdeverfahren anstelle der Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage zu beantragen (LSG Nordrhein-Westfalen 17.1.2005 - L 2 B 9/03 KR ER, Breithaupt 2005, S. 437 ff).
  • LSG Bremen, 23.05.1985 - L 5 Ar 22/81

    Möglichkeit der Erhebung von Säumniszuschlägen nach Eröffnung des

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 18.09.2009 - L 5 KR 160/09
    Vielmehr trägt der Säumniszuschlag auch dem Umstand Rechnung, dass der Gläubiger einen Ausgleich für die Nachteile verspäteter Zahlungen erhalten muss (BSG 26.2.1991 - 10 RAr 4/90, SozR 3-2400 § 24 Nr. 1; Udsching in Hauck/Noftz, SGB IV, K § 24 Rn 1; aA LSG Bremen 23.5.1985 - L 5 Ar 22/81, Breithaupt 1987, 407).
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