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   LSG Rheinland-Pfalz, 18.11.2009 - L 6 R 174/09   

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https://dejure.org/2009,12850
LSG Rheinland-Pfalz, 18.11.2009 - L 6 R 174/09 (https://dejure.org/2009,12850)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.11.2009 - L 6 R 174/09 (https://dejure.org/2009,12850)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. November 2009 - L 6 R 174/09 (https://dejure.org/2009,12850)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    § 31 Abs. 1 S. 1 Fremdrentengesetz (FRG) als Rechtsgrundlage für die Anrechnung einer fiktiven, tatsächlich nicht bezogenen Auslandsrente; Änderung der Rechtslage bzgl. Anrechnung einer fiktiven, tatsächlich nicht bezogenen Auslandsrente durch das am 01.06.2006 in Kraft ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kürzung einer Altersrente nach dem Fremdrentengesetz; Anrechnung einer fiktiven rumänischen Rente

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • Drs-Bund, 03.05.1991 - BT-Drs 12/470
    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 18.11.2009 - L 6 R 174/09
    Dieser Zusammenhang zwischen den §§ 2 und 31 FRG ergebe sich aus der entsprechenden Gesetzesbegründung zu Art. 5 Zustimmungsgesetz zum Abkommen vom 08.12.1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über Soziale Sicherheit vom 18.06.1991 (BT-Drucks 12/470).

    Diese Regelungsabsicht komme in der entsprechenden Gesetzesbegründung (BT-Drucks 12/470) deutlich zum Ausdruck: "Die Ergänzung des § 2 des FRG stellt die Anwendbarkeit des FRG her, soweit ein zwischenstaatliches Abkommen die Vorschriften über Leistungen nach dem FRG in umfassender Weise unberührt läßt.

    Selbst wenn der Gesetzgeber im Rahmen des Rechtsetzungsverfahrens bei der amtlichen Begründung zu einer Vorschrift eine bestimmt Erwartungshaltung zum Ausdruck bringt (die Beklagte verweist insoweit auf die BT-Drucksache 12/470, Begründung zu Art. 5 Zusatzabkommen zum deutsch-polnischen Sozialversicherungsabkommen von 1990), so ersetzt diese keine dahingehende gesetzliche Regelung.

  • BSG, 24.07.2003 - B 4 RA 13/03 R

    Verzicht eines privat krankenversicherten und beihilfeberechtigten

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 18.11.2009 - L 6 R 174/09
    Im Übrigen hat das BSG entschieden, dass eine analoge Anwendung des § 46 SGB I derart, dass auch Leistungen von außerhalb des SGB existierenden Sicherungssysteme erfasst werden, nicht möglich sei (vgl Urteil vom 24.07.2003, Az: B 4 RA 13/03 R, in SozR 4-1200 § 46 Nr. 1).
  • BSG, 04.09.1958 - 4 RJ 192/56
    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 18.11.2009 - L 6 R 174/09
    Das BSG hatte allerdings schon in seinem Urteil vom 04.09.1958 (Az: 4 RJ 192/56, in BSGE 8, 101) klargestellt, dass das Erlöschen des Leistungsanspruchs nur anzunehmen war, wenn und soweit die Fremdleistung für denselben Versicherungsfall, d.h. für dieselbe Versicherungszeit tatsächlich gewährt und ausgezahlt wurde, weil nur in einem solchen Fall eine (nicht gewünschte, also zu vermeidende) Doppelleistung vorliege.
  • BSG, 23.11.1995 - 1 RK 11/95

    Anspruch auf Haushaltshilfe

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 18.11.2009 - L 6 R 174/09
    Eine solche Gesetzeslücke ist nach der Rechtsprechung des BSG (vgl zB Urteil vom 03.12.2002, Az: B 2 U 12/02 R, in SozR 3-5919 § 76 Nr. 4 mwN) nur dann anzunehmen, wenn das Gesetz mit Absicht schweigt, weil es der Rechtsprechung insoweit die Rechtsfindung überlassen wollte, wenn es den betreffenden Sachverhalt auf Grund eines Versehens nicht erfasst oder wenn sich der nicht geregelte Tatbestand erst nach Erlass des Gesetzes durch eine Veränderung der Lebensverhältnisse ergeben hat (vgl zB auch BSG, Urteil vom 23.11.1995, Az: 1 RK 11/95, in SozR 3-2500 § 38 Nr. 1 mwN).
  • BSG, 26.04.1977 - 4 RJ 61/76

    Anrechnung fremder Leistungen - Jugoslawien - Träger der Sozialversicherung -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 18.11.2009 - L 6 R 174/09
    Mehr oder etwas anderes wollte der Gesetzgeber nicht erreichen (so auch BSG, Urteil vom 26.04.1977, Az: B 4 RJ 61/76, in BSGE 43, 274).
  • BSG, 03.12.2002 - B 2 U 12/02 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch - Erfüllungsfiktion

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 18.11.2009 - L 6 R 174/09
    Eine solche Gesetzeslücke ist nach der Rechtsprechung des BSG (vgl zB Urteil vom 03.12.2002, Az: B 2 U 12/02 R, in SozR 3-5919 § 76 Nr. 4 mwN) nur dann anzunehmen, wenn das Gesetz mit Absicht schweigt, weil es der Rechtsprechung insoweit die Rechtsfindung überlassen wollte, wenn es den betreffenden Sachverhalt auf Grund eines Versehens nicht erfasst oder wenn sich der nicht geregelte Tatbestand erst nach Erlass des Gesetzes durch eine Veränderung der Lebensverhältnisse ergeben hat (vgl zB auch BSG, Urteil vom 23.11.1995, Az: 1 RK 11/95, in SozR 3-2500 § 38 Nr. 1 mwN).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.05.2017 - L 7 R 1272/13
    Der Normtext selbst macht damit deutlich, dass nicht nur der bloße Anspruch auf eine ausländische Rente und damit eine fiktive Rentengewährung nicht ausreicht (vgl. insofern BSG, Urteil vom 11. Mai 2011 - B 5 R 8/10 R - juris Rdnr. 21 ff., sowie die Vorinstanz LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. November 2009 - L 6 R 174/09 - juris Rdnr. 41 ff.), sondern dass auch die Gewährung einer Rente, also die bescheidmäßige Anerkennung eines entsprechenden Anspruchs, allein nicht genügt.
  • LSG Baden-Württemberg, 17.12.2015 - L 9 R 4550/15
    Die Kürzung der EP der Klägerin nach Maßgabe des § 22 Abs. 4 FRG ist daher auch im Lichte des Gemeinschaftsrechts nicht zu beanstanden (ebenso LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.11.2009 - L 6 R 174/09 - LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.05.2013 - L 18 KN 135/12 - (jeweils juris)).
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