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   LSG Rheinland-Pfalz, 19.01.2015 - L 2 R 549/12   

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LSG Rheinland-Pfalz, 19.01.2015 - L 2 R 549/12 (https://dejure.org/2015,10077)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19.01.2015 - L 2 R 549/12 (https://dejure.org/2015,10077)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19. Januar 2015 - L 2 R 549/12 (https://dejure.org/2015,10077)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BSG, 13.03.2023 - B 12 R 7/21 R

    Rentenversicherung - Fälligkeit von Beiträgen für nicht erwerbsmäßig tätige

    Das LSG ist in seiner Beurteilung des bedingten Vorsatzes unzutreffend davon ausgegangen, dass sich die Klägerin unter Hinweis auf seine Entscheidung vom 19.1.2015 (L 2 R 549/12) auf einen "unverschuldeten Rechtsirrtum" berufen könne.
  • LSG Hessen, 28.01.2016 - L 8 KR 375/13

    Verletztengeldbezug während einer Haftzeit; Beiträge zur Rentenversicherung; Kein

    Die Beklagte war aufgrund ihrer Zuständigkeit zur Prüfung der Beitragszahlung und Meldung für sonstige Versicherte gem. § 212 und § 212a Abs. 1 SGB VI befugt, die Notwendigkeit einer Beitragsentrichtung der Klägerin für den Beigeladenen zu prüfen und aufgrund des Ergebnisses der Prüfung Beitragszahlungen mittels Bescheid geltend zu machen (für die Beitragsforderung eines Rentenversicherungsträgers gegenüber der Pflegekasse für eine Pflegeperson als sonstige Versicherten: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. Januar 2015, Az. L 2 R 549/12, veröffentl. in Juris, nicht rechtkräftig; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 29. September 2011, Az. L 1 R 120/11 B ER, veröffentl. in Juris für die Beitragsforderung eines Rentenversicherungsträgers gegenüber einer Krankenkasse für einen Versicherten mit Krankengeldanspruch als sonstigen Versicherten).
  • SG Hannover, 30.10.2018 - S 6 R 388/15
    Dies ergibt sich insbesondere auch daraus, dass nach § 212a Abs. 2 Satz 4 SGB VI die Prüfung bei den Zahlungspflichtigen, die Pflichtbeiträge für sonstige Versicherte zu zahlen haben, zusammen mit einer Prüfung beim Arbeitgeber nach § 28p SGB IV durchgeführt werden soll (Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. Januar 2015 - L 2 R 549/12 -, Rn. 28, juris).

    Die Fälligkeit dieser Beiträge ergibt sich aus § 23 Abs. 1 Satz 5 SGB IV (vgl. BT -Drs. 14/4375, S. 48; Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. Januar 2015 - L 2 R 549/12 -, Rn. 33, juris; jurisPK-Segebrecht, § 23 Rn. 54).

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