Rechtsprechung
LSG Rheinland-Pfalz, 19.10.2006 - L 5 KR 50/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Erstattungsanspruch nach § 14 Abs. 4 SGB IX - zuständiger Leistungsträger für Adaptionsmaßnahme
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines örtlichen Sozialhilfeträgers gegenüber einer Krankenkasse auf Erstattung der Kosten für eine vom überörtlichen Sozialhilfeträger gewährte Adaptionsmaßnahme; Erstattungsfähigkeit einer in einer Fachklinik durchgeführten stationären Entwöhnungsbehandlung; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, medizinische Erforderlichkeit einer Adaptionsmaßnahme als Rehabilitationsmaßnahme
Verfahrensgang
- SG Mainz, 14.10.2005 - S 11 KR 350/04
- LSG Rheinland-Pfalz, 14.10.2005 - L 5 KR 50/06
- LSG Rheinland-Pfalz, 19.10.2006 - L 5 KR 50/06
- BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 36/06 R
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 03.03.1994 - 1 RK 8/93
Revisionsbegründung - Fehlen förmlicher Antrag - Krankenversicherung - …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 19.10.2006 - L 5 KR 50/06
Soweit die Leistungspflicht der Krankenkassen auf ärztlich verantwortete und beaufsichtigte Rehabilitationsmaßnahmen begrenzt ist (…Schmidt, a.a.O. Rn. 63 unter Hinweis auf § 107 Abs. 2 Nr. 2 und § 43a SGB V; zum früheren Recht auch BSG 3.3.1994 - 1 RK 8/93, juris), ist diese Anforderung ebenfalls erfüllt.Hierbei ist nicht erforderlich, dass die Einrichtung selbst ärztlich geleitet wird, es genügt eine ärztliche Überwachung und Betreuung der in der Einrichtung lebenden Rehabilitanden; soweit auch Leistungen durch Nichtärzte erbracht werden, müssen diese allgemein ihrer Art nach vom Arzt bestimmt sein (BSG 3.3.1994 a.a.O.).
- LSG Baden-Württemberg, 09.06.2016 - L 7 SO 1741/12 Eine Adaptionsmaßnahme wird eingesetzt, wenn bei Abhängigkeitskranken die stationäre Entwöhnungstherapie auf Grund der spezifischen Auswirkungen und Folgen der Abhängigkeit zum Erreichen des Rehabilitationsziels nicht ausreicht (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. Oktober 2006 - L 5 KR 50/06 - (juris Rdnr. 19)).