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   LSG Rheinland-Pfalz, 21.04.2020 - L 3 U 153/19 B BW   

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https://dejure.org/2020,9149
LSG Rheinland-Pfalz, 21.04.2020 - L 3 U 153/19 B BW (https://dejure.org/2020,9149)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21.04.2020 - L 3 U 153/19 B BW (https://dejure.org/2020,9149)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21. April 2020 - L 3 U 153/19 B BW (https://dejure.org/2020,9149)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 76 Abs 1 SGG, § 76 Abs 3 SGG, § 172 Abs 2 SGG, § 485 Abs 2 S 1 Nr 1 ZPO, § 485 Abs 2 S 2 ZPO
    Sozialgerichtliches Verfahren - Beweissicherungsverfahren - berechtigtes Interesse - umfassende Würdigung der Umstände des Einzelfalls - Vorliegen bei Verletzung der Amtsermittlungspflicht durch die Behörde - Beschwerde gegen Ablehnung der Beweissicherung - Zulässigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweissicherung; berechtigtes Interesse; Sicherungszweck; Amtsermittlung; Beschwerde; Beweisnot; Sozialrecht; Beweissicherungsverfahren

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VK Nordbayern, 25.06.2004 - 320.VK-3194-19/04

    Verhandlungsverfahren: Nachreichen geforderter Erklärungen?

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 21.04.2020 - L 3 U 153/19
    Der Antragsteller hat demgegenüber verschiedene Entscheidungen der Verwaltungs- und Zivilgerichtsbarkeit benannt, nach denen der Antrag auf Beweissicherung nur dann abzulehnen sei, wenn die Beweisfrage für einen bereits anhängigen oder erst noch möglichen Rechtsstreit offenkundig und nach jeder Betrachtungsweise unerheblich sei (zB. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22.09.2005 -1 B 11311/05-, NVwZ-RR 2006, 853) oder evident sei, dass der behauptete Anspruch keinesfalls bestehen könne (BGH, Beschluss vom 16.09.2004 - III ZB 33/04 - IBR 2004, 584).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.09.2005 - 1 B 11311/05

    Anforderungen an den Antrag auf Durchführung eines selbstständigen

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 21.04.2020 - L 3 U 153/19
    Der Antragsteller hat demgegenüber verschiedene Entscheidungen der Verwaltungs- und Zivilgerichtsbarkeit benannt, nach denen der Antrag auf Beweissicherung nur dann abzulehnen sei, wenn die Beweisfrage für einen bereits anhängigen oder erst noch möglichen Rechtsstreit offenkundig und nach jeder Betrachtungsweise unerheblich sei (zB. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22.09.2005 -1 B 11311/05-, NVwZ-RR 2006, 853) oder evident sei, dass der behauptete Anspruch keinesfalls bestehen könne (BGH, Beschluss vom 16.09.2004 - III ZB 33/04 - IBR 2004, 584).
  • BGH, 16.09.2004 - III ZB 33/04

    Anforderungen an den Vortrag des Antragstellers im selbständigen Beweisverfahren;

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 21.04.2020 - L 3 U 153/19
    Der Antragsteller hat demgegenüber verschiedene Entscheidungen der Verwaltungs- und Zivilgerichtsbarkeit benannt, nach denen der Antrag auf Beweissicherung nur dann abzulehnen sei, wenn die Beweisfrage für einen bereits anhängigen oder erst noch möglichen Rechtsstreit offenkundig und nach jeder Betrachtungsweise unerheblich sei (zB. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22.09.2005 -1 B 11311/05-, NVwZ-RR 2006, 853) oder evident sei, dass der behauptete Anspruch keinesfalls bestehen könne (BGH, Beschluss vom 16.09.2004 - III ZB 33/04 - IBR 2004, 584).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.09.2019 - L 2 R 307/19

    Beschwerde gegen ablehnende Entscheidung über einen Gutachtensantrag in einem

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 21.04.2020 - L 3 U 153/19
    Da es sich insoweit um ein besonderes Verfahren handelt und in § 76 SGG ein Ausschluss der Beschwerde nicht ausdrücklich geregelt ist (anders als durch den Verweis auf § 490 Abs. 2 Zivilprozessordnung -ZPO - durch § 76 Abs. 3 SGG, wonach der Beweisbeschluss nicht anfechtbar ist), ist die Beschwerde nicht ausgeschlossen (vgl. Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Auflage 2017, § 172 Rz 6c, Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11.09.2019 - L 2 R 307/19 B ER -, juris).
  • OLG Celle, 18.10.2010 - 8 W 32/10

    Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens zur Feststellung der

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 21.04.2020 - L 3 U 153/19
    Entsprechend wird zur entsprechenden Regelung des § 485 Abs. 2 Nr. 1 ZPO vertreten, dass die Frage der Berufsunfähigkeit Gegenstand des Beweissicherungsverfahrens sein kann (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 18.10.2010 - 8 W 32/10 -, juris).
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