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   LSG Rheinland-Pfalz, 21.06.2012 - L 5 KR 34/12   

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https://dejure.org/2012,61832
LSG Rheinland-Pfalz, 21.06.2012 - L 5 KR 34/12 (https://dejure.org/2012,61832)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21.06.2012 - L 5 KR 34/12 (https://dejure.org/2012,61832)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21. Juni 2012 - L 5 KR 34/12 (https://dejure.org/2012,61832)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • Drs-Bund, 03.05.1988 - BT-Drs 11/2237
    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 21.06.2012 - L 5 KR 34/12
    Nach der Gesetzesbegründung (Bundestags-Drucksachen 11/2237, 169, 180) sei Normzweck des § 24 SGB V, die Weiterführung der Gesundheitsmaß- nahmen des Müttergenesungswerks zu sichern, da der besonderen Situation und Bedarfslage von Eltern eine herausgehobene sozialpolitische Bedeutung beigemessen worden sei.

    Die Leistungsvoraussetzungen sind dieselben wie in § 23 Abs. 2 SGB V für die ambulante Vorsorgekur (BT-Drucks. 11/2237, S. 169).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 21.05.2014 - L 5 KR 91/14

    Krankenversicherung - Genehmigungsfiktion des § 13 Abs 3a SGB 5 - Geltung nur im

    Es kann offenbleiben, ob die Voraussetzungen einer Mutter-Kind-Kur nur erfüllt sind, wenn die Gesundheitsstörungen der Versicherten durch ihre Stellung als Mutter aufrechterhalten werden (verneinend LSG Rheinland-Pfalz 21.6.2012 - L 5 KR 34/12; abweichend LSG Berlin-Brandenburg 24.9.2013 - L 9 KR 312/12 B; Waßer in juris-PK SGB V, § 41 Rn 10).

    Zwar ist es nicht erforderlich, dass vor einer solchen Maßnahme mögliche ambulante Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind (LSG Rheinland-Pfalz 21.6.2012 aaO; Gesetzesbegründung zum Entwurf des GKV-WSG; BT-Drucksache 16/3100 Seite 101).

    Voraussetzung einer Mutter-Kind-Kur ist es aber, dass die Kur notwendig ist und das Vorsorge- bzw Rehabilitationsziel nicht durch zweckmäßigere bzw wirtschaftliche Maßnahmen erreicht wird; dabei ist das ganzheitliche Therapiekonzept, wie es die Einrichtungen des Muttergenesungswerks oder gleichartige Einrichtungen vorhalten, von Bedeutung (LSG Rheinland-Pfalz 21.6.2012 aaO).

  • SG Osnabrück, 31.05.2018 - S 34 KR 423/17

    Kostenübernahme für eine Mutter-Kind-Kur hinsichtlich Schwächung der Gesundheit

    § 24 Abs. 1 SGB V verlangt keinen Kausalzusammenhang zwischen familiärer Belastungssituation und den Indikationen nach § 23 Abs. 1 SGB V (Anschluss an LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. Juni 2012 - L 5 KR 34/12 -, juris).

    Zweitens sieht das Gesetz nicht vor, dass ein Kausalzusammenhang zwischen den Krankheiten dahingehend besteht, dass eine Krankheit durch die familiäre Situation verursacht wird (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. Juni 2012, Az.: L 5 KR 34/12, juris, Rn. 13).

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