Rechtsprechung
LSG Rheinland-Pfalz, 21.06.2012 - L 5 KR 34/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 23 SGB 5, § 24 SGB 5, § 12 Abs 1 SGB 5
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Gewährung einer Mutter-Kind-Kur - sozialrechtsiegen.de
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Gewährung einer Mutter-Kind-Kur
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Trier, 08.12.2011 - S 1 KR 74/11
- LSG Rheinland-Pfalz, 21.06.2012 - L 5 KR 34/12
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- Drs-Bund, 03.05.1988 - BT-Drs 11/2237
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 21.06.2012 - L 5 KR 34/12
Nach der Gesetzesbegründung (Bundestags-Drucksachen 11/2237, 169, 180) sei Normzweck des § 24 SGB V, die Weiterführung der Gesundheitsmaß- nahmen des Müttergenesungswerks zu sichern, da der besonderen Situation und Bedarfslage von Eltern eine herausgehobene sozialpolitische Bedeutung beigemessen worden sei.Die Leistungsvoraussetzungen sind dieselben wie in § 23 Abs. 2 SGB V für die ambulante Vorsorgekur (BT-Drucks. 11/2237, S. 169).
- LSG Rheinland-Pfalz, 21.05.2014 - L 5 KR 91/14
Krankenversicherung - Genehmigungsfiktion des § 13 Abs 3a SGB 5 - Geltung nur im …
Es kann offenbleiben, ob die Voraussetzungen einer Mutter-Kind-Kur nur erfüllt sind, wenn die Gesundheitsstörungen der Versicherten durch ihre Stellung als Mutter aufrechterhalten werden (verneinend LSG Rheinland-Pfalz 21.6.2012 - L 5 KR 34/12; abweichend LSG Berlin-Brandenburg 24.9.2013 - L 9 KR 312/12 B; Waßer in juris-PK SGB V, § 41 Rn 10).Zwar ist es nicht erforderlich, dass vor einer solchen Maßnahme mögliche ambulante Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind (LSG Rheinland-Pfalz 21.6.2012 aaO; Gesetzesbegründung zum Entwurf des GKV-WSG; BT-Drucksache 16/3100 Seite 101).
Voraussetzung einer Mutter-Kind-Kur ist es aber, dass die Kur notwendig ist und das Vorsorge- bzw Rehabilitationsziel nicht durch zweckmäßigere bzw wirtschaftliche Maßnahmen erreicht wird; dabei ist das ganzheitliche Therapiekonzept, wie es die Einrichtungen des Muttergenesungswerks oder gleichartige Einrichtungen vorhalten, von Bedeutung (LSG Rheinland-Pfalz 21.6.2012 aaO).
- SG Osnabrück, 31.05.2018 - S 34 KR 423/17
Kostenübernahme für eine Mutter-Kind-Kur hinsichtlich Schwächung der Gesundheit
§ 24 Abs. 1 SGB V verlangt keinen Kausalzusammenhang zwischen familiärer Belastungssituation und den Indikationen nach § 23 Abs. 1 SGB V (Anschluss an LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. Juni 2012 - L 5 KR 34/12 -, juris).Zweitens sieht das Gesetz nicht vor, dass ein Kausalzusammenhang zwischen den Krankheiten dahingehend besteht, dass eine Krankheit durch die familiäre Situation verursacht wird (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. Juni 2012, Az.: L 5 KR 34/12, juris, Rn. 13).