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   LSG Rheinland-Pfalz, 22.02.2016 - L 5 KR 269/15 B   

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https://dejure.org/2016,2777
LSG Rheinland-Pfalz, 22.02.2016 - L 5 KR 269/15 B (https://dejure.org/2016,2777)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.02.2016 - L 5 KR 269/15 B (https://dejure.org/2016,2777)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. Februar 2016 - L 5 KR 269/15 B (https://dejure.org/2016,2777)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung von Sachverständigen im sozialgerichtlichen Verfahren nur bei Verwertbarkeit des Gutachtens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 197 a; GKG §§ 3 Abs. 2, 66; JVEG § 8 a
    Sachverständigenentschädigung; Unverwertbares Sachverständigengutachten; Sozialrecht; Kostenfolgen bei unverwertbarem Gutachten

  • rechtsportal.de

    Vergütung von Sachverständigen im sozialgerichtlichen Verfahren nur bei Verwertbarkeit des Gutachtens

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2016, 479
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2015 - 3 K 32.14

    Kindertagesstätte; Klage gegen Elternbeitrag; Gerichtskostenfreiheit;

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 22.02.2016 - L 5 KR 269/15
    Die Beschwerde nach § 66 Abs. 2 GKG ist nicht fristgebunden, weil diese Vorschrift keine Beschwerdefrist bestimmt (Oberverwaltungsgericht - OVG - Berlin-Brandenburg 4.6.2015 - OVG 3 K 32.14, juris Rn 4; Hartmann, Kostengesetze, 44. Auflage, § 66 GKG Rn 40).
  • LSG Thüringen, 12.08.2014 - L 6 R 210/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitwertfestsetzung - Entscheidung über eine

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 22.02.2016 - L 5 KR 269/15
    II. Über die Beschwerde entscheidet allein der Berichterstatter des Senats, da die angefochtene Entscheidung von einem Einzelrichter erlassen wurde (§ 66 Abs. 6 Satz 1 Gerichtskostengesetz - GKG - zur Anwendbarkeit im sozialgerichtlichen Verfahren LSG Thüringen 12.8.2014 - L 6 R 210/14 B ER, juris Rn 11).
  • VGH Bayern, 15.01.2014 - 15 C 12.2250

    Beschwerde; Erinnerung gegen Kostenrechnung; Sachverständigenkosten;

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 22.02.2016 - L 5 KR 269/15
    Daher kommt es darauf an, ob - und bejahendenfalls inwieweit - der Sachverständige eine verwertbare Leistung iSd § 8a JVEG erbracht hat (Bayerischer VGH 15. Januar 2014 - 15 C 12.2250 -, juris Rn 6).
  • SG Duisburg, 09.11.2021 - S 60 KR 1558/18
    Maßgebend ist, welche Beträge das Gericht an den Sachverständigen zahlen muss bzw. musste (Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22. Februar 2016 - L 5 KR 269/15 B -, Rn. 10, juris).
  • OLG Naumburg, 27.12.2019 - 12 W 72/19

    Vergütung des gerichtlich bestellten Sachverständigen: Voraussetzungen der

    bb) Eine Unverwertbarkeit wegen inhaltlicher Mängel ist in der Rechtsprechung angenommen worden, wenn ein Sachverständigengutachten in entscheidenden Punkten, insbesondere sprachlich, unverständlich ist (LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22. Februar 2016 - L 5 KR 269/15 B -, Rn. 10, juris), der Sachverständige nur das Ergebnis seiner Untersuchung mitteilt, so dass das Gutachten dem Gericht nicht ermöglicht, den Gedankengängen des Sachverständigen nachzugehen, sie zu prüfen und sich ihnen anzuschließen oder sie abzulehnen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Februar 1995 - 10 W 66/95 -, Rn. 11, juris), oder wesentliche Gutachtenteile fehlen (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. September 2018, L 15 R 357/18 B, Rn. 8, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2018 - L 15 R 357/18

    Festsetzung einer Vergütung auf 0,00 Euro für ein mangelhaftes

    Eine Unverwertbarkeit wegen inhaltlicher Mängel ist in der Rechtsprechung angenommen worden (siehe zusammenfassend Meyer/Höver/Bach/Oberlack/Jahnke, JVEG, § 8a Rn. 14), wenn ein Sachverständigengutachten in entscheidenden Punkten, insbesondere sprachlich, unverständlich ist (LSG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 22.02.2016 - L 5 KR 269/15 B -, juris Rn. 10), der Sachverständige nur das Ergebnis seiner Untersuchung mitteilt, so dass das Gutachten dem Gericht nicht ermöglicht, den Gedankengängen des Sachverständigen nachzugehen, sie zu prüfen und sich ihnen anzuschließen oder sie abzulehnen (OLG Düsseldorf, Beschl. vom 21.08.1995 - 10 W 66/95 -, juris Rn. 11), oder wesentliche Gutachtenteile (bei sozialmedizinischen Gutachten z.B. die Auseinandersetzung mit der Aktenlage, die Anamnese, die Biographie, die Beschwerdeschilderungen, die Darstellung der Befunderhebung auf klinischem oder labortechnischem Gebiet, die Diagnose, die Prognose, ggf. Therapieempfehlungen, die Erörterung von Kausalzusammenhängen, die Auseinandersetzung mit wissenschaftlicher Literatur und Vorgutachten, die Beantwortung sozialmedizinischer Fragen) fehlen (Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschl. v. 22.04.2008 - L 1 B 89/08 SK -, juris Rn. 4).
  • AG Frankfurt/Main, 29.04.2019 - 29 C 1170/16

    Wann ist ein Gutachen mangelhaft?

    Ein Gutachten ist u.a. mangelhaft, wenn es für die Beantwortung der Beweisfragen keine Grundlage bilden kann (vgl. LSG RhPf, Beschl. v. 22.02.2016 - L 5 KR 269/15 B; vgl. LSG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 22.04.2008 - L 1 B 89/08 SK, L 1 B 89/08).
  • SG Düsseldorf, 20.04.2018 - S 44 R 1011/14
    Ein vom Sachverständigen erstelltes Gutachten gilt im Sinne des § 8a Abs. 2 S. 2 JVEG als verwertbar, wenn das Gericht die Leistung des Sachverständigen berücksichtigt (LSG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 22.02.2016 - L 5 KR 269/15 B - ; OLG Hamm Beschluss vom 08.07.2016 - II-6 WF 336/15 -).
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