Rechtsprechung
LSG Rheinland-Pfalz, 23.04.2015 - L 1 AL 66/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 93 SGB 3, § 4 Abs 2 SGB 3
Voraussetzungen der Bewilligung eines Gründungszuschusses - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Koblenz, 06.05.2013 - S 17 AL 28/12
- LSG Rheinland-Pfalz, 23.04.2015 - L 1 AL 66/13
- BSG, 27.10.2015 - B 11 AL 53/15 B
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2013 - L 9 AL 81/13
Zur Ermessensausübung hinsichtlich der Bewilligung eines Gründungszuschusses
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 23.04.2015 - L 1 AL 66/13
Indem die Beklagte darauf abgestellt hat, ob der Kläger voraussichtlich auch ohne die Förderung einer selbstständigen Tätigkeit in absehbarer Zeit in den Arbeitsmarkt eingegliedert worden wäre, hat sie einen legitimen, der Teleologie des § 57 SGB III aF entsprechenden Zweck verfolgt und damit ihr Ermessen entsprechend dem Zweck der gesetzlichen Ermächtigung ausgeübt (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.11.2013 - L 9 AL 81/13 -, juris).Diesen normativen Vorgaben entspricht es, wenn die Beklagte, wie im Falle des Klägers geschehen, im Rahmen ihres Ermessens entscheidend darauf abstellt, ob eine möglichst nachhaltige Integration innerhalb des Alg-Bezugszeitraums realistisch ist, ob sofort oder in absehbarer Zeit Stellenangebote unterbreitet werden können oder ob Hemmnisse bestehen, die den Integrationserfolg behindern können (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.11.2013 - L 9 AL 81/13 -, juris).
Dies spricht in Anbetracht der bereits nach zweijähriger Beschäftigung geltenden Anspruchsdauer von 360 Kalendertagen (§ 127 Abs. 2 SGB III aF, § 339 Abs. 2 SGB III) dafür, dass von einer Erforderlichkeit des GZ erst ausgegangen werden kann, wenn nach Eintritt der Arbeitslosigkeit während eines längeren Zeitraumes keine erfolgreiche Vermittlung stattgefunden hat (LSG NRW Urteil vom 28.11.2013 - L 9 AL 81/13 -, juris; zur Notwendigkeit einer Weiterbildung vgl BSG, Urteil vom 09.11.1989 - 11 RAr 83/88 -, juris; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.08.2006 - L 6 AL 1161/05 -, juris).
- BSG, 09.11.2010 - B 2 U 10/10 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - Abfindung - Ermessen - …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 23.04.2015 - L 1 AL 66/13
Der Beklagten kann schließlich auch kein Ermessensfehlgebrauch vorgeworfen werden (zum Ermessensfehlgebrauch siehe BSG, Urteil vom 09.11.2010 - B 2 U 10/10 R -, juris). - BSG, 09.11.1989 - 11 RAr 83/88
Notwendigkeit einer weiteren Bildungsmaßnahme für die berufliche Eingliederung, …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 23.04.2015 - L 1 AL 66/13
Dies spricht in Anbetracht der bereits nach zweijähriger Beschäftigung geltenden Anspruchsdauer von 360 Kalendertagen (§ 127 Abs. 2 SGB III aF, § 339 Abs. 2 SGB III) dafür, dass von einer Erforderlichkeit des GZ erst ausgegangen werden kann, wenn nach Eintritt der Arbeitslosigkeit während eines längeren Zeitraumes keine erfolgreiche Vermittlung stattgefunden hat (LSG NRW Urteil vom 28.11.2013 - L 9 AL 81/13 -, juris; zur Notwendigkeit einer Weiterbildung vgl BSG, Urteil vom 09.11.1989 - 11 RAr 83/88 -, juris; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.08.2006 - L 6 AL 1161/05 -, juris).
- BSG, 18.03.2008 - B 2 U 1/07 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Leistungsversagung - Leistungsentziehung - …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 23.04.2015 - L 1 AL 66/13
Hieraus haben Rechtsprechung und Literatur verschiedene Kategorien von Ermessensfehlern (Ermessensnichtgebrauch, Ermessensüberschreitung, Ermessensunterschreitung, Ermessensfehlgebrauch) entwickelt, wobei die Begrifflichkeiten und Unterteilung in die einzelnen Fallgruppen zT nicht einheitlich sind (vgl insoweit Bundessozialgericht , Urteil vom 18.03.2008 - B 2 U 1/07 R -, juris;… Gutzler, in BeckOK SozR, SGB I, § 39, Rn 7). - BSG, 25.10.1990 - 7 RAr 14/90
Ermessensausübung bei der Ablehnung von Überbrückungsgeld
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 23.04.2015 - L 1 AL 66/13
Insoweit ist aber der allgemeine Vorrang der Vermittlung zu beachten, so dass der GZ als Ermessensleistung nur dann gewährt werden kann, wenn er für eine dauerhafte Eingliederung erforderlich ist (§ 4 Abs. 2 SGB III), dh wenn die Vermittlung voraussichtlich nicht zu einer dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt führt (vgl zum Überbrückungsgeld nach der früheren Rechtslage als "Kann-Leistung BSG, Urteil vom 25.10.1990 - 7 RAr 14/90 -, juris). - LSG Berlin-Brandenburg, 10.08.2006 - L 6 AL 1161/05
Förderung der beruflichen Weiterbildung
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 23.04.2015 - L 1 AL 66/13
Dies spricht in Anbetracht der bereits nach zweijähriger Beschäftigung geltenden Anspruchsdauer von 360 Kalendertagen (§ 127 Abs. 2 SGB III aF, § 339 Abs. 2 SGB III) dafür, dass von einer Erforderlichkeit des GZ erst ausgegangen werden kann, wenn nach Eintritt der Arbeitslosigkeit während eines längeren Zeitraumes keine erfolgreiche Vermittlung stattgefunden hat (LSG NRW Urteil vom 28.11.2013 - L 9 AL 81/13 -, juris; zur Notwendigkeit einer Weiterbildung vgl BSG, Urteil vom 09.11.1989 - 11 RAr 83/88 -, juris; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.08.2006 - L 6 AL 1161/05 -, juris).
- BSG, 27.10.2015 - B 11 AL 53/15 B L 1 AL 66/13 (LSG Rheinland-Pfalz).
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 23. April 2015 - L 1 AL 66/13 - wird als unzulässig verworfen.