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   LSG Rheinland-Pfalz, 23.10.2013 - L 6 R 425/11   

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https://dejure.org/2013,40649
LSG Rheinland-Pfalz, 23.10.2013 - L 6 R 425/11 (https://dejure.org/2013,40649)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.10.2013 - L 6 R 425/11 (https://dejure.org/2013,40649)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. Januar 2013 - L 6 R 425/11 (https://dejure.org/2013,40649)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 14 Abs 1 S 1 SGB 9, § 14 Abs 1 S 2 SGB 9, § 14 Abs 2 S 1 SGB 9, § 15 Abs 1 S 3 SGB 9, § 15 Abs 1 S 4 SGB 9
    Rentenversicherung - Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Übergabe der dem Versicherten ausgestellten vertragsärztlichen Hörgeräteverordnung an Hörgeräteakustiker - kein Leistungsantrag gegenüber Krankenkasse - Zuständigkeit des erstangegangenen ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kein Beginn der krankenversicherungsrechtlichen Versorgung mit der Übergabe der Verordnung an den Hörgeräteakustiker

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme von Kosten für eine Hörgeräteversorgung in der gesetzlichen Rentenversicherung; Übergabe der vertragsärztlichen Hörgeräteverordnung an Hörgeräteakustiker ist kein Leistungsantrag; Zuständigkeit des erstangegangenen Rehabilitationsträgers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übernahme von Kosten für eine Hörgeräteversorgung in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2014, 222
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • SG Duisburg, 13.04.2016 - S 21 R 411/11

    Eigenanteilsfreie Versorgung mit höherwertigen Hörgeräten als Leistung zur

    Dieses Verfahren zeigt, dass jedenfalls nach den Bestimmungen des Grundvertrages vom 13.09.2013 erst dann eine Befassung der Krankenkasse mit der Angelegenheit stattfindet, wenn die Versorgung praktisch schon erfolgt ist und nur noch die Abrechnung aussteht (vgl. zu entsprechenden Vorgängerverträgen Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Oktober 2013 - L 6 R 425/11 -, Rn. 38, juris).

    Dass aber ein genereller Ausschluss der Zuständigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung von der Hörgeräteversorgung im Teilhabefall nicht gesetzlich gewollt sein kann, ergibt sich bereits aus den Vorschriften der §§ 9 f. SGB VI, die die Teilhabe Versicherter am Arbeitsleben regeln (so auch LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Oktober 2013 - L 6 R 425/11 -, Rn. 37ff, juris, zu einem vergleichbaren Sachverhalt; aA nach Revision Urteil vom 30. Oktober 2014 - B 5 R 8/14 R -, BSGE 117, 192-212, SozR 4-1500 § 163 Nr. 7, Rn. ff juris).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 12.03.2014 - L 6 R 414/12

    Rentenversicherung - Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Übergabe der

    In der vertragsärztlichen Verordnung des Dr. K vom 30.07.2007 ist zur Überzeugung des Senats kein Leistungsantrag gegenüber der beigeladenen Krankenkasse zu sehen (vgl. bereits Urteil des Senats vom 23.10.2013 - L 6 R 425/11 -, juris, Revision anhängig: B 5 R 8/14 R).
  • SG Karlsruhe, 03.04.2019 - S 2 R 4096/17

    Krankenversicherung - Hörgeräteversorgung - zuständiger Rehabilitationsträger -

    Dies ist vorliegend zur Überzeugung der Kammer anzunehmen, wie der Freiburger Sprachtest belegt, denn die Klägerin hat lediglich einen um 5 % besseren Wert im Störschall erzielt, was nach Einschätzung der Kammer jedenfalls im vorliegenden Einzelfall eine als geringfügig zu vernachlässigende Verbesserung darstellt (so ausdrücklich Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. November 2014 - L 9 KR 323/14 B ER -, juris Rn. 6; vgl. auch die gutachterlichen Einschätzungen nach den Tatbeständen des Urteils vom 24. November 2015 - Hessisches Landessozialgericht, Az. L 2 R 293/12, juris Rn. 32 - und des Urteils vom 23. Oktober 2013 - Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, AZ. L 6 R 425/11, juris Rn. 12 -), weil die Tätigkeit keine besonders hohen Anforderungen an das Gehör stellt.
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