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   LSG Rheinland-Pfalz, 25.08.2020 - L 3 U 82/19   

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https://dejure.org/2020,33179
LSG Rheinland-Pfalz, 25.08.2020 - L 3 U 82/19 (https://dejure.org/2020,33179)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.08.2020 - L 3 U 82/19 (https://dejure.org/2020,33179)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. August 2020 - L 3 U 82/19 (https://dejure.org/2020,33179)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 150 Abs 3 SGB 7, § 165 SGB 7, § 28e SGB 4, § 771 BGB
    Haftung des Hauptunternehmers im Baugewerbe für vom Nachunternehmer dem Unfallversicherungsträger vorenthaltene Beiträge zur Unfallversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2019 - L 3 U 194/16

    Zahlungspflicht für rückständige Unfallversicherungsbeiträge; Inanspruchnahme

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.08.2020 - L 3 U 82/19
    Da die Firma AB, die Beitragszahlungen an die Beklagte, zu denen sie auf Grund der Beschäftigung ihrer Mitarbeiter in den hier streitigen Jahren 2012 und 2013 verpflichtet war, nicht gezahlt hat, haftet die Klägerin im Sinne von § 28e Abs. 3a Satz 1 SGB IV (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29. August 2019 - L 6 U 3728/18 - juris, Rn. 55) als Hauptunternehmerin für die Erfüllung der Beitragspflicht der Firma AB, soweit deren Unfallversicherungsbeitrag auf Arbeitsentgelten beruht, die für die von der Klägerin in Auftrag gegebenen Bauleistungen zu zahlen waren (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26. Juni 2019 - L 3 U 194/16 - juris, Rn. 50; Höller, in: Hauck/Noftz, SGB VII, Stand: Februar 2019, § 150 Rn. 20e; Werner, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IV, 3. Aufl. 2016, § 28e Rn. 92).

    Diese Regelungen werden in der gesetzlichen Unfallversicherung durch § 150 Abs. 3 S 2 SGB VII dahingehend modifiziert, dass der Nachunternehmer oder der von diesem beauftragte Verleiher für den Nachweis nach § 28e Abs. 3f SGB IV eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Unfallversicherungsträgers vorzulegen hat; diese enthält insbesondere Angaben über die bei dem Unfallversicherungsträger eingetragenen Unternehmensbestandteile und diesen zugehörige Lohnsummen des Nachunternehmers oder des von diesem beauftragten Verleihers sowie die ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26. Juni 2019 - L 3 U 194/16 - juris, Rn. 35).

    Bei der Schätzung handelt es sich um eine (gerichtlich voll überprüfbare) Tatsachenfeststellung, die mit Erfahrungswerten an den wahrscheinlichen tatsächlichen Verhältnissen auszurichten ist (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26. Juni 2019 - L 3 U 194/16 - juris, Rn. 51).

    Ausgehend von branchenüblichen Lohnquoten ist es im Bereich des lohnintensiven Baugewerbes sachgerecht (bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen in Form der Schwarzarbeit) grundsätzlich zwei Drittel des Nettoumsatzes als Lohnsumme zu veranschlagen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. Mai 2020 - L 15 U 191/18; BGH, Beschluss vom 10. November 2009 -1 StR 283/09 - juris, Rn. 21 ff.; zustimmend für das Beitragsrecht; Sächsisches LSG, Beschluss vom 8. Dezember 2010 - L 1 B 1/08 KR-PKH - juris, Rn. 20 ff.; vgl. auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26. Juni 2019 - L 3 U 194/16 - juris, Rn. 51).

    28 b) Die Klägerin haftet für diese Beiträge indes nur insoweit, wie die Forderung auf Arbeitsentgelten beruht, die für die von der Klägerin in Auftrag gegebenen Bauleistungen zu zahlen waren (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26. Juni 2019 - L 3 U 194/16 - juris, Rn. 50; Höller, in: Hauck/Noftz, SGB VII, Stand: Februar 2019, § 150 Rn. 20e; Werner, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IV, 3. Aufl. 2016, § 28e Rn. 92).

    Die Fälligkeit im Sinne des § 25 Abs. 1 SGB IV richtet sich vielmehr nach dem Zeitpunkt, in dem der Beitrag vom Unfallversicherungsträger hätte errechnet werden können (sog. Verjährungsfälligkeit, vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26. Juni 2019 - L 3 U 194/16 - juris, Rn. 54; Bigge in: Eichenhofer/Wenner, SGB I, IV, X, 1. Aufl. 2012, § 25 SGB IV Rn. 13; Bereiter-Hahn/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, 5. Aufl., Stand: März 2019, § 25 SGB IV Rn 3; Zieglmeier, in: Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, SGB IV, Stand: März 2019, § 25 Rn. 25).

    Hintergrund dieser Unterscheidung ist, dass bei Anwendung des in § 23 Abs. 3 SGB IV bestimmten Fälligkeitszeitpunkts auf die Verjährungsvorschrift praktisch niemals Verjährung eintreten könnte, solange kein Bescheid ergangen ist, und die Bekanntgabe des Bescheides für sich genommen nach § 52 Abs. 1 SGB X zur Hemmung der Verjährung führt (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26. Juni 2019 - L 3 U 194/16 - juris, Rn. 54; Segebrecht in: jurisPK-SGB IV, 3. Aufl. 2016, § 25 Rn. 21).

    Da die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung die Beiträge rückwirkend nach Ablauf des Kalenderjahres festsetzen, in dem die Beiträge dem Grunde nach entstanden sind (§ 152 Abs. 1 Satz 1 SGB VII), fällt die für den Verjährungsbeginn maßgebliche Fälligkeit der Beitragsansprüche in das dem Umlagejahr folgende Kalenderjahr (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26. Juni 2019 - L 3 U 194/16 - juris, Rn. 54), hier also bezogen auf die Beiträge für das Jahr 2012 in das Jahr 2013 und für die Beiträge des Jahres 2013 in das Jahr 2014.

  • BSG, 26.10.2017 - B 2 U 1/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragshaftung gem § 150 Abs 3 SGB 7 -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.08.2020 - L 3 U 82/19
    Außerdem hat sie die Ansicht vertreten, dass die Entscheidung des Bundessozialgerichts B 2 U 1/15 R nicht einschlägig sei.

    Das BSG habe die Beurteilung der Wertgrenze zuletzt in seiner Entscheidung vom 26. Oktober 2017 (B 2 U 1/15 R) weitergehend konkretisiert.

    Es wäre unverständlich, warum eine Schätzung des Gesamtwerts erforderlich sein sollte, obwohl der Wert des konkreten Auftrags an das Nachunternehmen regelmäßig bekannt ist (BSG, Urteil vom 27. Mai 2008 - B 2 U 11/07 R - juris, Rn. 41; Urteil vom 26. Oktober 2017 - B 2 U 1/15 R - juris, Rn. 10).

    Neuerdings hat das Bundessozialgericht in einem Sonderfall indes klargestellt, dass es für das Überschreiten des Grenzwerts für die Nachunternehmerhaftung auf den Gesamtwert der Bauleistungen ankommt, die das in Anspruch genommene Unternehmen (also das Hauptunternehmen) bezogen auf die Erstellung des vom Bauherrn in Auftrag gegebenen Bauwerks an alle Nachunternehmen fremdvergeben hat (BSG, Urteil vom 26. Oktober 2017 - B 2 U 1/15 R - juris, Rn. 11 ff.).

  • LSG Baden-Württemberg, 29.08.2019 - L 6 U 3728/18

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Bauunternehmerhaftung gem § 150

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.08.2020 - L 3 U 82/19
    Soweit nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts bei der Auftragsvergabe auf den Wert des Bauvorhabens (§ 28e Abs. 3d SGB IV - Gesamtwert aller für ein Bauwerk in Auftrag gegebenen Bauleistungen) abzustellen ist, führt dies zu einer - nicht unverhältnismäßigen - Haftungsverschärfung, die in der Intention des Gesetzgebers nach einer wirksamen Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung im Baugewerbe lag (Werner in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IV, 3. Aufl. 2016, § 116a SGB IV, Rn. 4; vgl. auch Stäbler, in Krauskopf, SGB IV, Stand: Februar 2019, § 116a Rb. 4; Wagner, in BeckOK, SGB IV, Stand: 1. September 2019, § 116a Rn. 2; a.A. wohl LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29. August 2019 - L 6 U 3728/18 - juris, Rn.52, das auf den Beginn des Bauvorhabens abstellt).

    Da die Firma AB, die Beitragszahlungen an die Beklagte, zu denen sie auf Grund der Beschäftigung ihrer Mitarbeiter in den hier streitigen Jahren 2012 und 2013 verpflichtet war, nicht gezahlt hat, haftet die Klägerin im Sinne von § 28e Abs. 3a Satz 1 SGB IV (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29. August 2019 - L 6 U 3728/18 - juris, Rn. 55) als Hauptunternehmerin für die Erfüllung der Beitragspflicht der Firma AB, soweit deren Unfallversicherungsbeitrag auf Arbeitsentgelten beruht, die für die von der Klägerin in Auftrag gegebenen Bauleistungen zu zahlen waren (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26. Juni 2019 - L 3 U 194/16 - juris, Rn. 50; Höller, in: Hauck/Noftz, SGB VII, Stand: Februar 2019, § 150 Rn. 20e; Werner, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IV, 3. Aufl. 2016, § 28e Rn. 92).

  • BSG, 27.05.2008 - B 2 U 11/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragshaftung gem § 150 Abs 3 SGB VII -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.08.2020 - L 3 U 82/19
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist dabei zur Beurteilung, ob die Wertgrenze überschritten wurde, nach Wortlaut und Regelungszusammenhang des § 28e Abs. 3d SGB IV nicht alleine auf den Wert des Auftrags an das einzelne Nachunternehmen, für das der konkrete Haftungsanspruch geltend gemacht wird, sondern auf den Gesamtwert aller für das Bauwerk in Auftrag gegebenen Bauleistungen abzustellen (BSG, Urteil vom 27. Mai 2008 - B 2 U 11/07 R - juris, Rn. 32).

    Es wäre unverständlich, warum eine Schätzung des Gesamtwerts erforderlich sein sollte, obwohl der Wert des konkreten Auftrags an das Nachunternehmen regelmäßig bekannt ist (BSG, Urteil vom 27. Mai 2008 - B 2 U 11/07 R - juris, Rn. 41; Urteil vom 26. Oktober 2017 - B 2 U 1/15 R - juris, Rn. 10).

  • LSG Sachsen, 22.03.2012 - L 2 U 163/10
    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.08.2020 - L 3 U 82/19
    Im Zweifelsfall gehe aber die Nichterweislichkeit zulasten des Hafters (unter Berufung auf LSG Sachsen, Urteil vom 22. März 2012 - L 2 U 163/10).

    Ferner soll sich der Umfang der Prüfung auch danach bestimmen, ob der Nachunternehmer eine Freistellungsbescheinigung der Finanzbehörden über die Erfüllung seiner Steuerpflicht nach dem Gesetz zur Eindämmung der illegalen Betätigung im Baugewerbe oder Bescheinigungen der Einzugsstellen für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag über die Erfüllung seiner Zahlungspflichten vorlegt (vgl. auch Sächsisches LSG, Urteil vom 22. März 2012 - L 2 U 163/10 - juris, Rn. 40).

  • BSG, 27.08.1987 - 2 RU 41/85

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.08.2020 - L 3 U 82/19
    Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil vom 27. August 1987 (2 RU 41/85 - juris, Rn. 20) sogar eine Schätzung der Summe der Arbeitsentgelte (Lohnsumme) auf 70 % der Rechnungsbeträge im Baugewerbe rechtlich nicht beanstandet.
  • BGH, 10.11.2009 - 1 StR 283/09

    Voraussetzungen der Schätzung der Schwarzlohnsumme bei Steuerhinterziehung

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.08.2020 - L 3 U 82/19
    Ausgehend von branchenüblichen Lohnquoten ist es im Bereich des lohnintensiven Baugewerbes sachgerecht (bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen in Form der Schwarzarbeit) grundsätzlich zwei Drittel des Nettoumsatzes als Lohnsumme zu veranschlagen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. Mai 2020 - L 15 U 191/18; BGH, Beschluss vom 10. November 2009 -1 StR 283/09 - juris, Rn. 21 ff.; zustimmend für das Beitragsrecht; Sächsisches LSG, Beschluss vom 8. Dezember 2010 - L 1 B 1/08 KR-PKH - juris, Rn. 20 ff.; vgl. auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26. Juni 2019 - L 3 U 194/16 - juris, Rn. 51).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2020 - L 15 U 191/18

    Nicht um Nachunternehmer gekümmert: Haftung für nicht gezahlte BG-Beiträge!

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.08.2020 - L 3 U 82/19
    Ausgehend von branchenüblichen Lohnquoten ist es im Bereich des lohnintensiven Baugewerbes sachgerecht (bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen in Form der Schwarzarbeit) grundsätzlich zwei Drittel des Nettoumsatzes als Lohnsumme zu veranschlagen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. Mai 2020 - L 15 U 191/18; BGH, Beschluss vom 10. November 2009 -1 StR 283/09 - juris, Rn. 21 ff.; zustimmend für das Beitragsrecht; Sächsisches LSG, Beschluss vom 8. Dezember 2010 - L 1 B 1/08 KR-PKH - juris, Rn. 20 ff.; vgl. auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26. Juni 2019 - L 3 U 194/16 - juris, Rn. 51).
  • LSG Sachsen, 08.12.2010 - L 1 B 1/08
    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.08.2020 - L 3 U 82/19
    Ausgehend von branchenüblichen Lohnquoten ist es im Bereich des lohnintensiven Baugewerbes sachgerecht (bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen in Form der Schwarzarbeit) grundsätzlich zwei Drittel des Nettoumsatzes als Lohnsumme zu veranschlagen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. Mai 2020 - L 15 U 191/18; BGH, Beschluss vom 10. November 2009 -1 StR 283/09 - juris, Rn. 21 ff.; zustimmend für das Beitragsrecht; Sächsisches LSG, Beschluss vom 8. Dezember 2010 - L 1 B 1/08 KR-PKH - juris, Rn. 20 ff.; vgl. auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26. Juni 2019 - L 3 U 194/16 - juris, Rn. 51).
  • BSG, 20.07.2010 - B 2 U 7/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragshaftung von Bauunternehmern gem § 150

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.08.2020 - L 3 U 82/19
    Aus der älteren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 27. Mai 2008 - B 2 U 21/07 R - juris, Rn. 33; Urteil vom 20. Juli 2010 - B 2 U 7/10 R - juris, Leitsatz) war auch abgeleitet worden, dass für die Bestimmung des maßgeblichen Gesamtwerts aller für ein Bauwerk in Auftrag gegebenen Bauleistungen auf den Inhalt des Werk- und Dienstvertrags zwischen dem Bauherrn und dem Hauptunternehmer (also das Vertragsvolumen zwischen Bauherr und Hauptunternehmer) abzustellen sei.
  • SG Aachen, 30.09.2010 - S 14 U 141/08

    Haftung eines Installationsbetriebs für rückständige Unfallversicherungsbeiträge

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2011 - L 15 U 704/10
  • BSG, 27.05.2008 - B 2 U 21/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragshaftung gem § 150 Abs 3 SGB VII -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2023 - L 15 U 189/23
    Hier ist demgegenüber wesentlich, dass die Antragsgegnerin außer Acht gelassen hat, dass sie in den Bescheiden vom 25.04.2018 die von der Nachunternehmerin für das Jahr 2017 zu zahlenden Beiträge nicht aufgrund einer Schätzung, sondern aufgrund des von der Nachunternehmerin gemäß § 165 Abs. 2 SGB VII eingereichten "Lohnnachweis 2017" festgesetzt hat (anders beispielsweise in dem dem von der Antragsgegnerin zitierten Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 25.08.2020 - L 3 U 82/19 -, juris Rn. 2, Rn. 27, zugrunde liegenden Sachverhalt), die so festgesetzten Beiträge mit insgesamt 15.052,24 Euro (ohne Säumniszuschläge) für das gesamte Jahr 2017 erheblich geringer sind als die zulasten der Antragstellerin durch Schätzung nur für die von ihr in Auftrag gegebenen Bauleistungen ermittelten Beiträge (anders in dem dem Urteil des Senats vom 14.05.2020 - L 15 U 191/18 -, juris Rn. 4, 7, zugrunde liegenden Sachverhalt) und die Nachunternehmerin im Jahre 2017 neben der Antragstellerin noch für drei weitere Generalunternehmer Bauleistungen erbracht hat (anders in dem dem Urteil des Senats vom 14.05.2020 - L 15 U 191/18 -, juris Rn. 5, zugrunde liegenden Sachverhalt).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.06.2022 - L 10 U 1400/20

    Voraussetzungen der Enthaftung des Hauptunternehmers für Beiträge zur

    Nach der Rechtsprechung ist es im Bereich des lohnintensiven Baugewerbes sachgerecht bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen in Form der Schwarzarbeit grundsätzlich zwei Drittel des Nettoumsatzes als Lohnsumme zu veranschlagen (Bundesgerichtsgerichtshof - BGH -, Beschluss vom 10.11.2009, 1 StR 283/09, juris Rdnr. 21; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.08.2020, L 3 U 82/19, juris Rdnr. 26; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26.06.2019, L 3 U 194/16, juris Rdnr. 51).
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