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   LSG Rheinland-Pfalz, 26.04.2018 - L 5 KA 17/18 B   

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https://dejure.org/2018,11418
LSG Rheinland-Pfalz, 26.04.2018 - L 5 KA 17/18 B (https://dejure.org/2018,11418)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26.04.2018 - L 5 KA 17/18 B (https://dejure.org/2018,11418)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26. April 2018 - L 5 KA 17/18 B (https://dejure.org/2018,11418)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 33 Abs 1 RVG, § 33 Abs 3 RVG, § 15 Abs 2 RVG, § 141 SGG, § 142 SGG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Streitwert des Klageverfahrens - höherer Gegenstandswert im Vorverfahren - abweichende Festsetzung - Kostenfestsetzungsbeschluss - materielle Rechtskraft - Anwendung der Grundsätze des BSG-Urteils vom 19.10.2016 - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wertfestsetzung des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit; Beschwerde; Gerichtliches Verfahren; Für das Gericht nicht erkennbare Tätigkeit eines Rechtsanwaltes; Teilweise erfolgreiches Widerspruchsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 19.10.2016 - B 14 AS 50/15 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Vorverfahren - Erledigung der

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 26.04.2018 - L 5 KA 17/18
    Das SG führte aus, für das erstinstanzliche Gerichtsverfahren einschließlich des Widerspruchsverfahrens sei nach dem Grundsatz der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung (Hinweis auf Bundessozialgericht - BSG -19.10.2016 - B 14 AS 50/15 R) von dem vom SG durch Beschluss vom 11.1.2017 festgesetzten Streitwert von 48.625,04 EUR auszugehen; durch die Klageerhebung im Gerichtsverfahren habe sich nach den Grundsätzen des Urteils des BSG vom 19.10.2016 (aaO) die Kostenentscheidung im Bescheid des Beklagten vom 11.7.2013 erledigt.

    Dies beruht darauf, dass sich die Kostenentscheidung des Bescheides des Beklagten nach § 39 Abs. 2 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) erledigt hat, weil gegen den Bescheid vom 11.7.2013 Klage erhoben wurde (vgl insoweit BSG 19.10.2016 - B 14 AS 50/15 R, juris Rn 13).

    Die Grundsätze des Urteils des BSG vom 19.10.2016 (aaO) gelten auch für Gerichtsverfahren, bei denen sich die Kostenentscheidung nach § 197a SGG richtet, da ein Grund für eine abweichende rechtliche Beurteilung im Verhältnis zu iSd § 183 SGG kostenfreien Verfahren nicht ersichtlich ist.

  • LSG Hamburg, 15.03.2017 - L 5 KA 15/15
    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 26.04.2018 - L 5 KA 17/18
    Gründe: I. Im Hauptsacheverfahren S 16 KA 216/13 (Sozialgericht - SG - Mainz) bzw L 5 KA 15/15 (Landessozialgericht - LSG - Rheinland-Pfalz) haben die damaligen Prozessbeteiligten über die Rechtmäßigkeit eines Wirtschaftlichkeitsprüfungsbescheides des zuständigen Beschwerdeausschusses (im Folgenden: Beklagter) gestritten; die Antragstellerin war Prozessbevollmächtigte des damaligen Klägers (im Folgenden: Kläger).
  • LSG Bayern, 06.05.2019 - L 7 R 5178/17

    Sozialgerichtsverfahren: Zur Kostenpflichtigkeit von Statusfeststellungsverfahren

    Gesichtspunkte, die in Abweichung von diesem Grundsatz die Festsetzung eines Gegenstandswerts erlauben würden (vgl. etwa BSG Urteil vom 19.10.2016, B 14 AS 50/15 R, LSG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 26.04.2018, L 5 KA 17/18 B) sind nicht vorgetragen und auch nicht ersichtlich.
  • LSG Bayern, 07.02.2019 - L 7 R 5178/17

    Sozialgerichtsverfahren: Zu den Voraussetzungen für die Festsetzung eines

    Gesichtspunkte, die in Abweichung von diesem Grundsatz die Festsetzung eines Gegenstandswerts erlauben würden (vgl. etwa BSG Urteil vom 19.10.2016, B 14 AS 50/15 R, LSG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 26.04.2018, L 5 KA 17/18 B) sind nicht vorgetragen und auch nicht ersichtlich.
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