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   LSG Rheinland-Pfalz, 28.01.2011 - L 1 AL 38/10   

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LSG Rheinland-Pfalz, 28.01.2011 - L 1 AL 38/10 (https://dejure.org/2011,6918)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.01.2011 - L 1 AL 38/10 (https://dejure.org/2011,6918)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. Januar 2011 - L 1 AL 38/10 (https://dejure.org/2011,6918)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 119 Abs 1 Nr 3 SGB 3 vom 23.12.2003, § 119 Abs 5 SGB 3 vom 23.12.2003, § 3 Abs 1 MuSchG, GG
    Arbeitslosengeldanspruch - ärztliches Beschäftigungsverbot nach MuSchG - keine Arbeitsunfähigkeit - verfassungskonforme Auslegung ohne Fiktion der Verfügbarkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eine nicht arbeitsunfähige Schwangere mit ärztlichem Beschäftigungsverbot nach dem MuSchG hat einen Anspruch auf Arbeitslosengeld; Anspruch einer nicht arbeitsunfähigen Schwangeren mit ärztlichem Beschäftigungsverbot nach dem MuSchG auf Arbeitslosengeld

  • sozialrechtsiegen.de

    Arbeitslosengeldanspruch - ärztliches Beschäftigungsverbot nach MuSchG - keine Arbeitsunfähigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch einer nicht arbeitsunfähigen Schwangeren mit ärztlichem Beschäftigungsverbot nach dem MuSchG auf Arbeitslosengeld

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Wird eine Arbeitslose schwanger, muss die Agentur weiter zahlen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • LSG Hessen, 20.08.2007 - L 9 AL 35/04

    Arbeitslosengeldanspruch - ärztliches Beschäftigungsverbot nach MuSchG - keine

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 28.01.2011 - L 1 AL 38/10
    Mit einem hiergegen erhobenen Widerspruch machte die Klägerin unter Hinweis auf eine Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts (LSG) vom 20.08.2007 (L 9 AL 35/04, juris) geltend, dass die Beklagte als "Ersatzarbeitgeberin" gehalten sei, ihr weiterhin Alg zu zahlen, da sie ansonsten wegen des ausgesprochenen Beschäftigungsverbots, das man nicht mit einer Krankheit gleich stellen könne und aufgrund dessen auch keine Leistungen von der Krankenkasse zu erwarten seien, ohne jegliche Lohnersatzleistungen dastehen würde.

    § 11 Abs. 1 MuSchG wäre mithin "de facto" bedeutungslos (vgl. Hessisches LSG v. 20.08.2007 - L 9 AL 35/04 , FamRZ 2008, 648 ff und juris Rz.: 34 ff., insbes. Rz. 38 ff + 40; unklar LSG Baden-Württemberg v. 29.09.1978 - L 4 KR 1323/77 , Breith. 1979, 306 ff).

    Diese planwidrige und unbeabsichtigte Regelungslücke sei im Wege einer verfassungskonformen Heranziehung der Rechtgedanken in § 120 Abs. 1 SGB III (Sonderfälle der Verfügbarkeit), § 125 SGB III (Minderung der Leistungsfähigkeit) sowie § 126 SGB III (Leistungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit) dadurch zu schließen, dass man eine Verfügbarkeit der arbeitslosen Schwangeren "fingiere" und die Agentur für Arbeit daher gehalten sei, einer beschäftigungslosen Schwangeren während des nach § 3 Abs. 1 MuSchG bestehenden Beschäftigungsverbots vergleichbar dem nach § 11 Abs. 1 MuSchG zur Entgeltfortzahlung verpflichteten Arbeitgeber - Alg weiterzugewähren (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen v. 25.10.2010 L 11 AL 149/07 , juris Rz.: 27 ff, Revision anhängig beim BSG B 11 AL 37/10 R ; LSG Baden-Württemberg v. 22.06.2010 - L 13 AL 4524/09 , juris Rz.: 16, Revision anhängig beim BSG B 11 AL 26/10 R ; Hessisches LSG v. 20.08.2007 L 9 AL 35/04 , ju-ris Rz.: 42 ff, nachgehend BSG v. 05.08.2008 B 11a AL 167/07 B ; Loose, ZFSH SGB 2010, 516 ff. sowie Mutschler, Kommentar zum Sozialrecht von Kreikebohm/Spellbrink/Watermann, 1. Aufl., 2009, § 119 III, Rz. 43; ablehnend Gutzler, Nomos-Kommentar zum SGB III von Mutschler/Bartz/Schmidt De Caluwe, 3. Aufl., 2008, § 119 Rz.: 127).

  • BSG, 09.09.1999 - B 11 AL 77/98 R

    Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit - mutterschutzrechtliches Beschäftigungsverbot -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 28.01.2011 - L 1 AL 38/10
    Die Beklagte ist unter Hinweis auf eine von ihr vorgelegte, unveröffentlichte Entscheidung des LSG Sachsen-Anhalt vom 23.06.2009 (L 2 AL 41/06) sowie die hierin zitierte Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 09.09.1999 (B 11 AL 77/98 R, SozR 3-4100 § 103 Nr. 19) der Ansicht, dass insbesondere bei einem sich auf alle Arten der Berufstätigkeit beziehenden Beschäftigungsverbot wie es bei der Klägerin vorliege - eine die Verfügbarkeit ausschließende Arbeitsunfähigkeit bestehe.

    Zunächst kann weder aus rein tatsächlichen Gründen von einer das "Können" im Sinne des § 119 Abs. 5 Nr. 1 SGB III ausschließenden Arbeitsunfähigkeit der Klägerin im Hinblick auf die für sie in Betracht kommenden Beschäftigungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausgegangen werden, noch kann eine Arbeitsunfähigkeit unter Berücksichtigung des von dem Arzt ausgesprochenen alle Arten der Berufstätigkeit betreffenden Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1 MuSchG unterstellt werden (vgl. das von der Beklagten zitierte Urteil des LSG Sachsen-Anhalt v. 23.06.2009 - L 2 AL 41/06 , Seite 7, unter Hinweis auf die Entscheidung des BSG v. 09.09.1999 B 11 AL 77/98 R , SozR 3-4100 § 103 Nr. 19 = Breith. 200, 201 ff und im Ergebnis auch Gutzler, Nomos-Kommentar zum SGB III von Mutsch-ler/Bartz/Schmidt De Caluwe, 3. Aufl., 2008, § 119 Rz.: 127).

    Für eine unbeabsichtigte Regelungslücke sprächen auch die Ausführungen im BSG-Urteil vom 09.09.1999 (a.a.O.), wonach ein generelles Beschäftigungsverbot ohne eine die Verfügbarkeit ausschließende Arbeitsunfähigkeit praktisch kaum denkbar sei.

  • BSG, 30.11.2011 - B 11 AL 37/10 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Aufhebung der Bewilligung wegen eines

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 28.01.2011 - L 1 AL 38/10
    Diese planwidrige und unbeabsichtigte Regelungslücke sei im Wege einer verfassungskonformen Heranziehung der Rechtgedanken in § 120 Abs. 1 SGB III (Sonderfälle der Verfügbarkeit), § 125 SGB III (Minderung der Leistungsfähigkeit) sowie § 126 SGB III (Leistungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit) dadurch zu schließen, dass man eine Verfügbarkeit der arbeitslosen Schwangeren "fingiere" und die Agentur für Arbeit daher gehalten sei, einer beschäftigungslosen Schwangeren während des nach § 3 Abs. 1 MuSchG bestehenden Beschäftigungsverbots vergleichbar dem nach § 11 Abs. 1 MuSchG zur Entgeltfortzahlung verpflichteten Arbeitgeber - Alg weiterzugewähren (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen v. 25.10.2010 L 11 AL 149/07 , juris Rz.: 27 ff, Revision anhängig beim BSG B 11 AL 37/10 R ; LSG Baden-Württemberg v. 22.06.2010 - L 13 AL 4524/09 , juris Rz.: 16, Revision anhängig beim BSG B 11 AL 26/10 R ; Hessisches LSG v. 20.08.2007 L 9 AL 35/04 , ju-ris Rz.: 42 ff, nachgehend BSG v. 05.08.2008 B 11a AL 167/07 B ; Loose, ZFSH SGB 2010, 516 ff. sowie Mutschler, Kommentar zum Sozialrecht von Kreikebohm/Spellbrink/Watermann, 1. Aufl., 2009, § 119 III, Rz. 43; ablehnend Gutzler, Nomos-Kommentar zum SGB III von Mutschler/Bartz/Schmidt De Caluwe, 3. Aufl., 2008, § 119 Rz.: 127).

    Die Revision ist gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache zuzulassen, wie sie auch aus denen beim BSG anhängigen Rechtsstreitigkeiten unter den Aktenzeichen: B 11 AL 37/10 R und B 7 AL 26/10 R, die sich gleichfalls mit der erwähnten Rechtsfrage befassen, erkennbar ist.

  • BSG, 05.08.2008 - B 11a AL 167/07 B

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage im Verfahren der

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 28.01.2011 - L 1 AL 38/10
    Auch wenn die gegen das Urteil des Hessischen LSG eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde mit Beschluss des BSG vom 05.08.2008 (B 11a AL 167/07 B, BSG-Intern RegNr. 28434) als unzulässig verworfen worden sei, ließe sich nach dem Wortlaut dieses Beschlusses hieraus gerade keine Bestätigung der Auffassung des Hessischen LSG entnehmen.

    Diese planwidrige und unbeabsichtigte Regelungslücke sei im Wege einer verfassungskonformen Heranziehung der Rechtgedanken in § 120 Abs. 1 SGB III (Sonderfälle der Verfügbarkeit), § 125 SGB III (Minderung der Leistungsfähigkeit) sowie § 126 SGB III (Leistungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit) dadurch zu schließen, dass man eine Verfügbarkeit der arbeitslosen Schwangeren "fingiere" und die Agentur für Arbeit daher gehalten sei, einer beschäftigungslosen Schwangeren während des nach § 3 Abs. 1 MuSchG bestehenden Beschäftigungsverbots vergleichbar dem nach § 11 Abs. 1 MuSchG zur Entgeltfortzahlung verpflichteten Arbeitgeber - Alg weiterzugewähren (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen v. 25.10.2010 L 11 AL 149/07 , juris Rz.: 27 ff, Revision anhängig beim BSG B 11 AL 37/10 R ; LSG Baden-Württemberg v. 22.06.2010 - L 13 AL 4524/09 , juris Rz.: 16, Revision anhängig beim BSG B 11 AL 26/10 R ; Hessisches LSG v. 20.08.2007 L 9 AL 35/04 , ju-ris Rz.: 42 ff, nachgehend BSG v. 05.08.2008 B 11a AL 167/07 B ; Loose, ZFSH SGB 2010, 516 ff. sowie Mutschler, Kommentar zum Sozialrecht von Kreikebohm/Spellbrink/Watermann, 1. Aufl., 2009, § 119 III, Rz. 43; ablehnend Gutzler, Nomos-Kommentar zum SGB III von Mutschler/Bartz/Schmidt De Caluwe, 3. Aufl., 2008, § 119 Rz.: 127).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.06.2009 - L 2 AL 41/06

    Anspruch einer für arbeitsunfähig erklärten Schwangeren auf Lohnersatzleistungen

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 28.01.2011 - L 1 AL 38/10
    Die Beklagte ist unter Hinweis auf eine von ihr vorgelegte, unveröffentlichte Entscheidung des LSG Sachsen-Anhalt vom 23.06.2009 (L 2 AL 41/06) sowie die hierin zitierte Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 09.09.1999 (B 11 AL 77/98 R, SozR 3-4100 § 103 Nr. 19) der Ansicht, dass insbesondere bei einem sich auf alle Arten der Berufstätigkeit beziehenden Beschäftigungsverbot wie es bei der Klägerin vorliege - eine die Verfügbarkeit ausschließende Arbeitsunfähigkeit bestehe.

    Zunächst kann weder aus rein tatsächlichen Gründen von einer das "Können" im Sinne des § 119 Abs. 5 Nr. 1 SGB III ausschließenden Arbeitsunfähigkeit der Klägerin im Hinblick auf die für sie in Betracht kommenden Beschäftigungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausgegangen werden, noch kann eine Arbeitsunfähigkeit unter Berücksichtigung des von dem Arzt ausgesprochenen alle Arten der Berufstätigkeit betreffenden Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1 MuSchG unterstellt werden (vgl. das von der Beklagten zitierte Urteil des LSG Sachsen-Anhalt v. 23.06.2009 - L 2 AL 41/06 , Seite 7, unter Hinweis auf die Entscheidung des BSG v. 09.09.1999 B 11 AL 77/98 R , SozR 3-4100 § 103 Nr. 19 = Breith. 200, 201 ff und im Ergebnis auch Gutzler, Nomos-Kommentar zum SGB III von Mutsch-ler/Bartz/Schmidt De Caluwe, 3. Aufl., 2008, § 119 Rz.: 127).

  • BSG, 07.05.2009 - B 11 AL 72/08 B

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Fiktion der Verfügbarkeit im Wege des

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 28.01.2011 - L 1 AL 38/10
    Er ist jedoch der Auffassung, dass hierfür nicht zwingend eine "Fiktion der Verfügbarkeit" erforderlich ist, die das BSG aus überzeugenden Gründen bisher im Rahmen von sozialrechtlichen Herstellungsansprüchen abgelehnt hat (vgl. Entscheidungen v. 07.05.2009 B 11 AL 72/08 B , juris Rz. 16 ff; v. 31.01.2006 - B 11a AL 15/05 R , juris Rz.: 42 ff; v. 19.01.2005 B 11a/11 AL 35/04 R , SozR 4-4300 § 147 Nr. 3 sowie v. 21.03.1990 7 Rar 36/88 , juris Rz. 42 ff).
  • BSG, 21.03.2006 - B 5 RJ 27/05 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 28.01.2011 - L 1 AL 38/10
    Wie zutreffend angenommen, bringt der Arbeitslose in der Regel mit seiner Arbeitslosmeldung seine Arbeitsbereitschaft zum Ausdruck (vgl. Urteil d. BSG v. 21.03.2006 - B 5 RJ 27/05 R , juris Rz. 18 mwNachw sowie Steinmeyer, Kommentar zum SGB II/SGB III von Gagel, Band 1, St. 39. Ergl., 2010, § 119, Rz. 303).
  • BSG, 19.01.2005 - B 11a/11 AL 35/04 R

    Erlöschen des Arbeitslosengeldanspruchs - Versäumung der Ausschlussfrist -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 28.01.2011 - L 1 AL 38/10
    Er ist jedoch der Auffassung, dass hierfür nicht zwingend eine "Fiktion der Verfügbarkeit" erforderlich ist, die das BSG aus überzeugenden Gründen bisher im Rahmen von sozialrechtlichen Herstellungsansprüchen abgelehnt hat (vgl. Entscheidungen v. 07.05.2009 B 11 AL 72/08 B , juris Rz. 16 ff; v. 31.01.2006 - B 11a AL 15/05 R , juris Rz.: 42 ff; v. 19.01.2005 B 11a/11 AL 35/04 R , SozR 4-4300 § 147 Nr. 3 sowie v. 21.03.1990 7 Rar 36/88 , juris Rz. 42 ff).
  • BSG, 31.01.2006 - B 11a AL 15/05 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Erlöschensfrist - keine Verlängerung bei Bezug von

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 28.01.2011 - L 1 AL 38/10
    Er ist jedoch der Auffassung, dass hierfür nicht zwingend eine "Fiktion der Verfügbarkeit" erforderlich ist, die das BSG aus überzeugenden Gründen bisher im Rahmen von sozialrechtlichen Herstellungsansprüchen abgelehnt hat (vgl. Entscheidungen v. 07.05.2009 B 11 AL 72/08 B , juris Rz. 16 ff; v. 31.01.2006 - B 11a AL 15/05 R , juris Rz.: 42 ff; v. 19.01.2005 B 11a/11 AL 35/04 R , SozR 4-4300 § 147 Nr. 3 sowie v. 21.03.1990 7 Rar 36/88 , juris Rz. 42 ff).
  • BSG, 21.03.1956 - 7 RAr 7/55
    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 28.01.2011 - L 1 AL 38/10
    So reicht die bloße Vermutung von Arbeitsunwilligkeit noch nicht aus, um die Arbeitsbereitschaft auszuschließen (vgl. Urteil d. BSG v. 21.03.1956 7 RAr 7/55 , BSGE 2, 67 ff und juris Rz.: 23).
  • BSG, 10.12.1980 - 7 RAr 93/79

    Religionsfreiheit - Arbeitsverweigerung

  • BSG, 21.03.1990 - 7 RAr 36/88

    Geltendmachung eines ruhender Anspruch auf Arbeitslosengeld iS. von § 125 Abs. 2

  • BSG, 22.02.2012 - B 11 AL 26/10 R

    Arbeitslosengeldanspruch - ärztliches Beschäftigungsverbot nach MuSchG - keine

  • BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 11/02 R

    Krankenversicherung - Arbeitsunfähigkeit - zuletzt ausgeübte Beschäftigung -

  • BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 3/03 R

    Krankenversicherung - keine Kostenübernahme einer brustvergrößernden Operation -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.10.2010 - L 11 AL 149/07

    Anspruch einer arbeitslosen Schwangeren mit Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1

  • BSG, 09.12.1986 - 8 RK 27/84

    Krankengeld - Blockfrist - Krankheitszustand - Bindung an frühere Bewilligungen

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvL 10/01

    Zeiten des Mutterschutzes sind bei der Berechnung der Anwartschaftszeit in der

  • BSG, 08.02.2000 - B 1 KR 11/99 R

    Weiterbestehen der Arbeitsunfähigkeit nach Arbeitslosmeldung

  • LSG Baden-Württemberg, 22.06.2010 - L 13 AL 4524/09

    Arbeitslosengeldanspruch - ärztliches Beschäftigungsverbot nach MuSchG - keine

  • LSG Baden-Württemberg, 29.09.1978 - L 4 KR 1323/77
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