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   LSG Rheinland-Pfalz, 28.05.2009 - L 1 SO 40/07   

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https://dejure.org/2009,40455
LSG Rheinland-Pfalz, 28.05.2009 - L 1 SO 40/07 (https://dejure.org/2009,40455)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.05.2009 - L 1 SO 40/07 (https://dejure.org/2009,40455)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. Mai 2009 - L 1 SO 40/07 (https://dejure.org/2009,40455)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 26.10.2004 - B 7 AL 16/04 R

    Rehabilitationsträger - vorläufige Zuständigkeit - notwendige Beiladung des

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 28.05.2009 - L 1 SO 40/07
    Insoweit verweise sie auch auf die Entscheidung des BSG vom 26.10.2004 - B 7 AL 16/04 R-.

    In seiner Entscheidung vom 26.10.2004 - B 7 AL 16/04 R-, auf die die Klägerin hinweist, hat das BSG ausgeführt, dass es Sinn des § 14 SGB IX ist, das Verfahren durch eine rasche Zuständigkeitserklärung deutlich zu verkürzen, damit die Berechtigten die Leistungen schnellstmöglich erhalten.

    Im Ergebnis folgt aus der in § 14 SGB IX getroffenen Regelung, dass eine nach außen verbindliche Zuständigkeit geschaffen worden ist, gleichzeitig aber interne Verpflichtungen des eigentlich zuständigen Leistungsträgers fortbestehen (BSG, Urteil vom 26.10.2004, aaO; ferner BSG, Urteile vom 26.06.2007 - B 1 KR 34/06 R und 28.11.2007 - B 11a AL 29/06 R).

    Dementsprechend ist es anerkannt (BSG, Urteil vom 26.10.2004, a.a.O. und vom 26.06.2007, a.a.O.), dass der nach § 14 SGB IX zuständige Leistungsträger nach allen Rechtsgrundlagen prüft, die überhaupt in dieser Bedarfssituation für Rehabilitationsträger vorgesehen sind.

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 28.05.2009 - L 1 SO 40/07
    Ein Anspruch der Klägerin ergäbe sich zudem auch nicht aus den §§ 14, 15 SGB IX, dem sozialrechtlichen Herstellungsanspruch oder der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 06.12.2005 (1 BvR 347/98 ).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des BVerfG vom 06.12.2005 - 1 BvR 347/98 -.

    Im Gegenteil ist es auch nach der von der Klägerin in Bezug genommenen Rechtsprechung des BVerfG verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass die GKV den Versicherten Leistungen nur nach Maßgabe eines allgemeinen Leistungskatalogs und unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots zur Verfügung stellt, dass der Gesetzgeber die nähere Konkretisierung der durch unbestimmte Rechtsbegriffe festgelegten Leistungsverpflichtung im Einzelfall im Rahmen der Vorgaben des Vertragsarztrechts vor allem den an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzten vorbehält, den Leistungskatalog auch an finanzwirtschaftlichen Erwägungen orientiert und die Krankenkassen deshalb nicht alles zu leisten haben, was an Mitteln zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit verfügbar ist (BVerfG, aaO, SozR 4-2500 § 27 Nr. 5 Rz 26 f).

  • BSG, 20.05.2003 - B 1 KR 9/03 R

    Krankenversicherung - Sachleistung - selbstbeschaffte Leistung - Kostenerstattung

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 28.05.2009 - L 1 SO 40/07
    Dabei muss zwischen den Kosten für die selbst beschaffte Leistung und der Leistungsablehnung durch den Rehabilitationsträger ein Kausalzusammenhang bestehen ( § 15 Abs. 1 Satz 4 SGB IX entspricht § 13 Abs. 3 Satz 1 SGB V, vgl. insoweit BSG, Urteil vom 20.05.2003 - B 1 KR 9/03 R ).

    Denn nach Wortlaut und Zweck des § 13 Abs. 3 Satz 1 Alternative 2 SGB V muss zwischen dem die Haftung der Krankenkasse begründenden Umstand (rechtswidrige Ablehnung) und dem Nachteil des Versicherten (Kostenlast) ein Kausalzusammenhang bestehen (siehe nur BSG, Urteil vom 20.05.2003 - B 1 KR 9/03 - SozR 4-2500 § 13 Nr. 1 Rn. 12; Urteil vom 19.02.2003 - B 1 KR 18/01 R - SozR 4-2500 § 135 Nr. 1 Rn. 5).

    Ein Anspruch auf Erstattung und damit auch auf Freistellung von Kosten ist daher ausgeschlossen, wenn der Versicherte vor der Inanspruchnahme der Leistung nicht die Entscheidung der Krankenkasse über deren Gewährung abgewartet hat ( BSG, Urteil vom 20.05.2003 - B 1 KR 9/03 - SozR 4-2500 § 13 Nr. 1 Rn. 11).

  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 34/06 R

    Medizinische Rehabilitationsleistung - Erstattungsanspruch des erstangegangenen

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 28.05.2009 - L 1 SO 40/07
    Im Ergebnis folgt aus der in § 14 SGB IX getroffenen Regelung, dass eine nach außen verbindliche Zuständigkeit geschaffen worden ist, gleichzeitig aber interne Verpflichtungen des eigentlich zuständigen Leistungsträgers fortbestehen (BSG, Urteil vom 26.10.2004, aaO; ferner BSG, Urteile vom 26.06.2007 - B 1 KR 34/06 R und 28.11.2007 - B 11a AL 29/06 R).

    Dementsprechend ist es anerkannt (BSG, Urteil vom 26.10.2004, a.a.O. und vom 26.06.2007, a.a.O.), dass der nach § 14 SGB IX zuständige Leistungsträger nach allen Rechtsgrundlagen prüft, die überhaupt in dieser Bedarfssituation für Rehabilitationsträger vorgesehen sind.

  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 28/95

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 28.05.2009 - L 1 SO 40/07
    Das BVerfG hat in dem genannten Beschluss zu einer ärztlichen Behandlungsmethode das Urteil des BSG vom 16.09.1997 ( BSGE 81, 54 [BSG 16.09.1997 - 1 RK 28/95] = SozR 3-2500 § 135 Nr. 4) aufgehoben und entschieden, dass es mit den Grundrechten aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip und aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz (GG) nicht vereinbar ist, einen gesetzlich Krankenversicherten, für dessen lebensbedrohliche oder regelmäßig tödliche Erkrankung eine allgemein anerkannte, medizinischem Standard entsprechende Behandlung nicht zur Verfügung steht, generell von der Gewährung einer von ihm gewählten, ärztlich angewandten Behandlungsmethode auszuschließen, wenn eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht.
  • BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 27/02 R

    Krankenversicherung - Krankenbehandlung - Verabreichung eines Fertigarzneimittels

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 28.05.2009 - L 1 SO 40/07
    Der Gesundheitszustand der Klägerin kann insoweit nicht mit einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung auf eine Stufe gestellt werden, wie es etwa für den Fall akut drohender Erblindung eines Kindes zu erwägen wäre (vgl dazu BSGE 93, 236 [BSG 19.10.2004 - B 1 KR 27/02 R] = SozR 4-2500 § 27 Nr. 1).
  • BSG, 19.06.2006 - B 1 KR 18/06 B

    Kostenübernahme der Krankenversicherung für natriumarmes Mineralwasser,

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 28.05.2009 - L 1 SO 40/07
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BSG sieht der Senat keinen Anlass, die Rechtsgedanken der Entscheidung des BVerfG auf weitläufigere Bereiche auszudehnen, in denen der Gesetzgeber aus wohl erwogenen Gründen den Leistungsumfang der GKV durch Schaffung besonderer Verfahren und mit besonderem Sachverstand ausgestatteter Institutionen bewusst begrenzt hat (vgl. auch BSG, Urteil vom 04.04.2006 - B 1 KR 12/04 R- sowie Beschluss vom 19.06.2006 - B 1 KR 18/06 B -).
  • BSG, 03.09.2003 - B 1 KR 34/01 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Auslandsbehandlung (hier: Petö-Methode) -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 28.05.2009 - L 1 SO 40/07
    Die Hippotherapie, die nicht von ärztlichen Fachkräften, sondern als medizinische Dienstleistung von nichtärztlichen Fachkräften erbracht wird, ist kein anerkanntes und verordnungsfähiges Heilmittel im Sinne des § 32 SGB V. Sie ist als besondere Form der Krankengymnastik eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation nach § 26 SGB IX und kann als Heilmittel im Sinne des § 32 SGB V von den an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzten (zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung) nur verordnet werden, wenn der G-BA der Ärzte und Krankenkassen gemäß § 138 SGB V zuvor ihren therapeutischen Nutzen als neues Heilmittel anerkannt und in den Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 SGB V Empfehlungen für die Sicherung der Qualität bei der Leistungserbringung abgegeben hat (vgl. BSG, Urteil vom 03.09.2003 - B 1 KR 34/01 R ).
  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 12/04 R

    Krankenversicherung - Ausschluss von Einfachzucker (D-Ribose) aus dem

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 28.05.2009 - L 1 SO 40/07
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BSG sieht der Senat keinen Anlass, die Rechtsgedanken der Entscheidung des BVerfG auf weitläufigere Bereiche auszudehnen, in denen der Gesetzgeber aus wohl erwogenen Gründen den Leistungsumfang der GKV durch Schaffung besonderer Verfahren und mit besonderem Sachverstand ausgestatteter Institutionen bewusst begrenzt hat (vgl. auch BSG, Urteil vom 04.04.2006 - B 1 KR 12/04 R- sowie Beschluss vom 19.06.2006 - B 1 KR 18/06 B -).
  • BSG, 22.03.2005 - B 1 A 1/03 R

    Aufsichtsmaßnahme gegen Krankenkasse - Leistungsgewährung und

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 28.05.2009 - L 1 SO 40/07
    Eine Leistungsverweigerung der Krankenkasse unter Berufung darauf, eine bestimmte neue ärztliche Behandlungsmethode sei im Rahmen der GKV ausgeschlossen, weil der zuständige Gemeinsame Bundesausschuss diese noch nicht anerkannt oder sie sich zumindest in der Praxis und in der medizinischen Fachdiskussion noch nicht durchgesetzt hat (vgl. BSGE 94, 221 [BSG 22.03.2005 - B 1 A 1/03 R] = SozR 4-2400 § 89 Nr. 3), verstößt nach dieser Rechtsprechung des BVerfG gegen das Grundgesetz, wenn folgende drei Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:.
  • BSG, 23.01.2003 - B 3 KR 7/02 R

    Krankenversicherung - Festbetrag - Bezug von Hilfsmittel (hier Hörgerät) auf

  • BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 66/01 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Damenperücke - Echthaarperücke -

  • BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 5/03 R

    Krankenversicherung - Pflegeheim - Abgrenzung der Leistungsverpflichtung bei

  • BSG, 25.09.2000 - B 1 KR 5/99 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch - unaufschiebbare Leistung -

  • BSG, 19.02.2003 - B 1 KR 18/01 R

    Krankenversicherung - keine inhaltliche Überprüfung durch Verwaltung und Gerichte

  • BSG, 28.11.2007 - B 11a AL 29/06 R

    Anspruch des Sozialhilfeträgers auf Erstattung von Kosten der beruflichen

  • BSG, 09.10.2001 - B 1 KR 6/01 R

    Stationäre Notfallbehandlung - nicht zugelassenes Krankenhaus - Sachleistung -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.09.2012 - L 8 SO 288/12
    Bei der vom Antragsteller begehrten Hippotherapie handelt es sich um eine medizinische Rehabilitationsleistung in diesem Sinne (vgl. Senatsbeschluss vom 13. November 2006 L 8 SO 104/06 ER ; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. August 2009 L 9 SO 5/08 ; Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. Mai 2009 L 1 SO 40/07 ).

    Dies sind solche, die zuvor vom Gemeinsamen Bundesausschuss in die Heilmittelrichtlinien aufgenommen worden sind, was bei der Hippotherapie gerade nicht der Fall ist (vgl. Senatsbeschluss vom 13. November 2006, aaO; Landessozialgericht Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 27. August 2009, aaO; Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. Mai 2009, aaO).

    Die Hippotherapie setzt nach dem Schwerpunkt ihrer Zielsetzung an der Behinderung an und versucht die Behinderungsfolgen zu mindern oder sogar zu beheben (vgl. Senatsbeschluss vom 13. November 2006, aaO; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. August 2009, aaO; Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. Mai 2009, aaO).

  • SG Aachen, 07.02.2017 - S 20 SO 61/16

    Anspruch auf Eingliederungshilfe durch Übernahme des freiwillig an die

    Ein Anspruch auf Erstattung und damit auch auf Freistellung von Kosten ist daher ausgeschlossen, wenn der Hilfesuchende vor der Inanspruchnahme der Leistung nicht die Entscheidung des Sozialleistungsträgers über deren Gewährung abgewartet hat (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.05.2009 - L 1 SO 40/07 - m.w.N.).
  • VG Wiesbaden, 04.11.2010 - 8 K 620/10

    "Emser Salz"

    15 Ob es sich bei dem verordneten "Emser Salz" um ein Arzneimittel (so LSG Rheinland-Pfalz, U. v. 28.05.2009 - L 1 SO 40/07 -, zit. nach Juris) oder ein Medizinprodukt (so BayVGH, U. v. 17.05.2010 - 14 B 08.3164 -, zit. nach Juris) handelt, kann offen bleiben.
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