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   LSG Rheinland-Pfalz, 28.05.2014 - L 4 R 148/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,14416
LSG Rheinland-Pfalz, 28.05.2014 - L 4 R 148/13 (https://dejure.org/2014,14416)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.05.2014 - L 4 R 148/13 (https://dejure.org/2014,14416)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. Mai 2014 - L 4 R 148/13 (https://dejure.org/2014,14416)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 7 Abs 1 SGB 4, § 14 Abs 1 SGB 4, § 28e Abs 1 S 1 SGB 4, § 28e Abs 2 S 3 SGB 4, § 28e Abs 2 S 4 SGB 4
    Betriebsprüfung - Arbeitnehmerüberlassung - Unwirksamkeit - Beitragspflicht - nebeneinander bestehendes fehlerhaftes und fingiertes Arbeitsverhältnis - kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bei fingiertem Arbeitsverhältnis ohne ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen bei unwirksamer Arbeitnehmerüberlassung und nebeneinander bestehendem fehlerhaften und fingierten Arbeitsverhältnis; Haftung des Entleihers gegenüber der für den Entleiher zuständigen Einzugsstelle

  • Betriebs-Berater

    Leistung von Sozialversicherungsbeiträgen trotz illegaler Arbeitnehmerüberlassung im Ausland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit der Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen bei unwirksamer Arbeitnehmerüberlassung und nebeneinander bestehendem fehlerhaften und fingierten Arbeitsverhältnis; Haftung des Entleihers gegenüber der für den Entleiher zuständigen Einzugsstelle

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Jurion (Kurzinformation)

    Keine Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen gegen Entleiher

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Leistung von Sozialversicherungsbeiträgen trotz illegaler Arbeitnehmerüberlassung im Ausland

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2014, 704
  • BB 2014, 1907
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 25.10.1988 - 12 RK 21/87

    Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung ausländischer (hier: philippinischer) Seeleute

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 28.05.2014 - L 4 R 148/13
    Zwar reicht es für die Annahme, er habe sein Recht auf Benachrichtigung vom Verwaltungsverfahren verwirkt, nicht aus, wenn er sich im Prozess nicht geäußert hat (Bundessozialgericht - BSG , Urteil vom 25.10.1988 - 12 RK 21/87 , juris Rn. 17), doch hat der Beigeladene vorliegend ausreichend deutlich zu erkennen gegeben, am Verwaltungsverfahren nicht beteiligt werden zu wollen.

    Eine Einstrahlung ausländischen Rechts gemäß § 5 Abs. 1 SGB IV findet bei diesem Beschäftigungsverhältnis nicht statt (BSG, Urteil vom 25.10.1988, 12 RK 21/87 -, juris Rn. 22).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2015 - L 8 R 677/12

    Streit über die Sozialversicherungspflicht einer im Rahmen einer unerlaubten

    dd) Entgegen der Auffassung des LSG Rheinland-Pfalz (Urteil v. 28.5.2014, L 4 R 148/13, Breith 2014, 935 ff.) steht der Annahme eines (entgeltlichen) Beschäftigungsverhältnisses zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer der Umstand, dass der Verleiher das Arbeitsentgelt an den Leiharbeitnehmer zahlt, nicht entgegen.
  • LSG Bayern, 31.07.2015 - L 7 R 506/15

    Formelle Rechtswidrigkeit, Betriebsprüfung, Beteiligung im Verwaltungsverfahren

    Nach dem Urteil des BSG vom 22.06.1983, 12 RK 73/82, kann ein Gericht klären, ob zwingend zu Beteiligende, die nicht im Verwaltungsverfahren nach § 12 SGB X beteiligt wurden, überhaupt am Verfahren beteiligt werden wollen (BSG a.a.O Rz. 19, vgl auch LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 28.05.2014, L 4 R 148/13 Rz 28 zur Befragung Betroffener zur Vermeidung der Wiederholung des Verwaltungsverfahrens während des Gerichtsverfahrens aufgrund eines Verstoßes gegen § 12 SGB X ) und falls dies der Fall gewesen sein sollte, danach feststellen, ob die Nichtbeteiligung eines zwingend zu Beteiligten oder damit gegebene Verfahrensmängel überhaupt kausal für die getroffene Entscheidung war.
  • LSG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - L 5 R 2569/14
    Die Klägerin hat den Beigeladenen zu 2) und zu 3) die ihnen für die erbrachte (Arbeits-)Leistung zustehende Vergütung aber nicht geschuldet (dazu etwa LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 28.05.2014, - L 4 R 148/13 - nicht rechtskräftig, in juris) und aus ihrem Vermögen auch nicht gezahlt.
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