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   LSG Rheinland-Pfalz, 30.04.2014 - L 5 KR 181/13   

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https://dejure.org/2014,11596
LSG Rheinland-Pfalz, 30.04.2014 - L 5 KR 181/13 (https://dejure.org/2014,11596)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30.04.2014 - L 5 KR 181/13 (https://dejure.org/2014,11596)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30. April 2014 - L 5 KR 181/13 (https://dejure.org/2014,11596)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung ambulanter Operationen durch die gesetzliche Krankenversicherung; Portimplantation zur Durchführung von Chemotherapien keine vor- oder nachstationäre Behandlung

  • medcontroller.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung ambulanter Operationen durch die gesetzliche Krankenversicherung; Portimplantation zur Durchführung von Chemotherapien keine vor- oder nachstationäre Behandlung

  • rechtsportal.de

    Vergütung ambulanter Operationen durch die gesetzliche Krankenversicherung; Portimplantation zur Durchführung von Chemotherapien keine vor- oder nachstationäre Behandlung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2014, 584
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 17.07.2013 - B 6 KA 14/12 R

    Nachstationäre Leistungen - Abgeltung mit Fallpauschale - kein Gegenstand der

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 30.04.2014 - L 5 KR 181/13
    Nach dieser Vorschrift handelt es sich um eine nachstationäre Behandlung, wenn die Behandlung im Anschluss an eine vollstationäre Behandlung erfolgt, um den Behandlungserfolg zu sichern oder zu festigen (zum erforderlichen engen Zusammenhang mit der vollstationär durchgeführten Behandlung vgl Bundessozialgericht - BSG 17.7.2013 - B 6 KA 14/12 R, juris Rn 15); gemäß § 115a Abs. 2 Satz 2 SGB V darf die nachstationäre Behandlung sieben Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der stationären Krankenhausbehandlung nicht überschreiten.
  • BSG, 17.09.2013 - B 1 KR 67/12 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Vergütungsanspruch für eine vorstationäre

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 30.04.2014 - L 5 KR 181/13
    § 115b SGB V enthält hierzu keine Vorgaben und § 2 Abs. 1 AOP-Vertrag setzt nicht zwingend eine vorherige ärztliche Verordnung voraus (vgl demgegenüber zur Notwendigkeit einer vorherigen ärztlichen Verordnung bei vorstationärer Behandlung BSG 17.9.2013 B 1 KR 67/12 R, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.01.2015 - L 5 KR 699/12

    Krankenversicherung - Vergütung für eine ambulant durchgeführte Portimplantation

    Die Klägerin berief sich ferner auf ein Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 30.04.2014 (L 5 KR 181/13), wonach die Portimplantation weder als vor- noch als nachstationäre Leistung zu werten sei.

    Entscheidungserheblich ist daher allein die Frage, ob der in der stationären Behandlung erreichte Behandlungserfolg durch die nachfolgende - ambulante - Behandlung gesichert oder gefestigt werden soll (so auch LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.04.2014 - L 5 KR 181/13 -, in Juris RdNr. 17).

  • LSG Sachsen, 25.11.2016 - L 1 KR 237/12

    Krankenversicherung

    Eine nachstationäre Behandlung erfordert aber nicht zwingend, dass schon ein während der stationären Behandlung erreichter bzw. ein "stationärer" Behandlungserfolg gesichert oder gefestigt werden soll (a.A. noch Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. April 2014 - L 5 KR 181/13 - juris Rn. 17: keine nachstationäre Behandlung, wenn nur diagnostische Maßnahmen durchgeführt wurden, da diese "keine Behandlung" seien; Kuhla, NZS 2002, 461 [463]: die nachstationäre Behandlung müsse dem "speziellen Erfolg" der stationären Behandlung dienen).
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