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   LSG Rheinland-Pfalz, 30.06.2009 - L 3 AS 110/09   

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https://dejure.org/2009,44889
LSG Rheinland-Pfalz, 30.06.2009 - L 3 AS 110/09 (https://dejure.org/2009,44889)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30.06.2009 - L 3 AS 110/09 (https://dejure.org/2009,44889)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30. Juni 2009 - L 3 AS 110/09 (https://dejure.org/2009,44889)
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Wird zitiert von ... (3)

  • SG Karlsruhe, 04.10.2013 - S 1 SO 2746/13

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - zusätzlicher

    Unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten kann der Hilfebedürftige deshalb auf die Anschaffung von gebrauchten Möbeln verwiesen werden (vgl. BSG 13.04.2011 - B 14 AS 53/10 R - ); dies entspricht durchaus den Lebensgewohnheiten gering verdienender Bevölkerungskreise (vgl. LSG Rheinland-Pfalz vom 30.06.2009 - L 3 AS 110/09 - LSG Sachsen-Anhalt vom 09.06.2011 - L 5 AS 170/11 B-ER - und vom 24.11.2011 - L 2 AS 81/08 - sowie LSG Hamburg vom 15.03.2012 - L 4 AS 40/09 - m.w.N. ).
  • SG Hamburg, 28.11.2022 - S 62 AS 4306/19

    Arbeitslosengeld II - Wohnungserstausstattung - Anspruchsinhaberschaft bei

    Er beschränkt sich grundsätzlich auf gebrauchte Möbel, da dies den Lebensgewohnheiten gering verdienender Bevölkerungskreise entspricht (SG Karlsruhe, aaO mit Verweis auf LSG Rheinland-Pfalz vom 30.06.2009 - L 3 AS 110/09 - LSG Sachsen-Anhalt vom 09.06.2011 - L 5 AS 170/11 B-ER - und vom 24.11.2011 - L 2 AS 81/08 - sowie LSG Hamburg vom 15.03.2012 - L 4 AS 40/09).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.03.2019 - L 13 AS 36/19
    Ein Mikrowellengerät wird in der Rechtsprechung - soweit ersichtlich - einhellig nicht als Haushaltsgerät im Sinne von § 24 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 SGB II angesehen (Hessisches Landessozialgericht [LSG], Urteil vom 13. November 2015 - L 9 AS 44/15 - juris Rn. 42; so auch LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30. Juni 2009 - L 3 AS 110/09 - juris Rn. 28 und Bayrisches LSG, Urteil vom 7. März 2018 - L 11 AS 213/17 - juris Rn. 15), ohne dass dieses Ergebnis im Hinblick auf die höchstrichterliche Rechtsprechung, wonach hierzu nur die für eine geordnete Haushaltsführung erforderlichen Geräte zählen, ernsthaft zweifelhaft sein kann.
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