Rechtsprechung
   LSG Rheinland-Pfalz, 31.08.2010 - L 5 KA 18/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,11877
LSG Rheinland-Pfalz, 31.08.2010 - L 5 KA 18/10 (https://dejure.org/2010,11877)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 31.08.2010 - L 5 KA 18/10 (https://dejure.org/2010,11877)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 31. August 2010 - L 5 KA 18/10 (https://dejure.org/2010,11877)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 73 Abs 1 S 2 SGB 5, § 73 Abs 1a S 1 Nr 3 SGB 5, § 73 Abs 1a S 1 Nr 5 SGB 5, § 87 Abs 2a S 2 SGB 5, § 106 Abs 2 S 1 SGB 5
    Vertragsärztliche Versorgung - sachlich-rechnerische Richtigstellung der Honorarabrechnung - Abrechnungsbefugnis in versorgungsbereichsübergreifender Gemeinschaftspraxis im Vertretungsfall

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Honorarabrechnung in der vertragsärztlichen Versorgung durch eine versorgungsbereichsübergreifende Gemeinschaftspraxis; Abrechnungsbefugnis im Vertretungsfall

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Honorarabrechnung in der vertragsärztlichen Versorgung durch eine versorgungsbereichsübergreifende Gemeinschaftspraxis; Abrechnungsbefugnis im Vertretungsfall

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • rpmed.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    (Un-) Zulässige wechselseitige Vertretung in Praxisgemeinschaften und Gemeinschaftspraxen?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 18.06.1997 - 6 RKa 58/96

    Gliederung - Hausarzt - Facharzt - Versorgungsbereich

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 31.08.2010 - L 5 KA 18/10
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat im Rahmen der grundlegenden Entscheidung zur Rechtmäßigkeit der Gliederung des vertragsarztrechtlichen Systems in die hausärztliche und fachärztliche Versorgung die Vereinbarkeit der mit dieser Regelung einhergehenden Zuordnung bestimmter Arztgruppen zu den genannten Versorgungsbereichen mit dem Grundgesetz bestätigt (vgl. BSG 18.06.1997 6 RKa 58/96, juris).
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