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   LSG Saarland, 05.07.2018 - L 1 R 54/17   

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https://dejure.org/2018,46813
LSG Saarland, 05.07.2018 - L 1 R 54/17 (https://dejure.org/2018,46813)
LSG Saarland, Entscheidung vom 05.07.2018 - L 1 R 54/17 (https://dejure.org/2018,46813)
LSG Saarland, Entscheidung vom 05. Juli 2018 - L 1 R 54/17 (https://dejure.org/2018,46813)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2019, 557
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Auszug aus LSG Saarland, 05.07.2018 - L 1 R 54/17
    Vertragliche Vereinbarungen, die darauf gerichtet sind, die an den Arbeitnehmer- bzw Beschäftigtenstatus anknüpfenden arbeits-, steuer- und sozialrechtlichen Regelungen abzubedingen oder zu vermeiden, lassen nach ständiger Rechtsprechung ausschließlich Rückschlüsse auf den Willen der Vertragsparteien, Beschäftigung auszuschließen, zu, ohne dass diesem bei der hier zu erfolgenden Gesamtabwägung eine eigenständige Bedeutung zukommt (vgl nur BSG vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R = BSGE 120, 99 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 25, RdNr 27, mit dem Hinweis auf § 32 SGB I).

    In diesen Fällen wandelt sich das Weisungs- und Direktionsrecht in eine funktionsgerechte, dienende Teilhabe am Arbeitsprozess, so dass das Fehlen von (Einzel)Anweisungen nicht von vornherein eine selbständige Tätigkeit begründet (BSG, Urteil vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - juris Rn. 31, m.w.N.).

    Dies liegt in der Natur der Sache und entspricht bei einem ausgebildeten Beschäftigten, wie es der Beigeladene zu 1) ist, gerade der üblichen Vorgehensweise, wie dies z.B. auch bei Erbringung von sonstigen Dienst- oder Handwerkerleistungen, die in der Regel abhängig beschäftigt ausgeführt werden, der Fall ist und - wie hier - nicht dazu führt, dass die inhaltlichen Freiheiten bei der konkreten Ausführung der gewünschten physiotherapeutischen Behandlung ein aussagekräftiges Indiz für eine Selbständigkeit begründen (vgl. auch BSG, Urteile vom 31.03.2015 - B 12 KR 17/13 R - juris Rn. 20 und vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - juris Rn. 31).

    Hierzu gehört insbesondere, ob mit der Gefahr des Verlustes zugunsten des selbständig geführten Unternehmens eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft eingesetzt wurde, der Erfolg des Einsatzes der sächlichen oder persönlichen Mittel also ungewiss ist (BSG, Urteile vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - juris Rn. 36 und vom 11.11.2015 - B 12 R 2/14 R - juris Rn. 25).

    Aus dem (allgemeinen) Risiko, außerhalb der Erledigung der durchzuführenden Tätigkeit für einen anderen zeitweise die eigene Arbeitskraft gegebenenfalls nicht verwerten zu können, folgt allerdings noch kein Unternehmerrisiko bezüglich der einzelnen Einsätze (BSG, Urteil vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - juris Rn. 36).

    Denn vertragliche Vereinbarungen, die darauf gerichtet sind, die an den Arbeitnehmer- bzw. Beschäftigtenstatus anknüpfende arbeits-, steuer- und sozialrechtliche Regelungen abzubedingen oder zu vermeiden (z.B. Nichtgewährung von Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder Urlaub; die Verpflichtung, Einnahmen selbst zu versteuern oder für eine Sozial- und Krankenversicherung selbst zu sorgen), lassen nach ständiger Rechtsprechung ausschließlich Rückschlüsse auf den Willen der Vertragsparteien, Beschäftigung auszuschließen, zu, ohne dass dies bei der hier zu erfolgenden Gesamtabwägung eine eigenständige Bedeutung zukommt (vgl. nur BSG, Urteil vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - juris Rn. 27, mit dem Hinweis auf § 32 SGB I).

    Voraussetzung dafür wäre es, dass diese Gegenstände gerade für die Tätigkeit angeschafft, hierfür eingesetzt und das hierfür aufgewandte Kapital bei Verlust des Auftrags und/oder ausbleibenden weiteren Aufträgen als verloren anzusehen wären (vgl. BSG, Urteil vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - juris Rn. 37; Klein in: jurisPK-SGB XI, § 20 Rn. 40), wofür es vorliegend keinerlei Anhaltspunkte gibt.

    Insgesamt ist für den Senat demnach nicht ersichtlich, inwieweit der Beigeladene zu 1) durch die Beendigung der streitgegenständliche Tätigkeit einen Kapitalverlust erlitten und ein unternehmerisches Risiko getragen hat oder auch insgesamt ein über das allgemeine Lohnausfallrisiko hinausgehende Risiko des Verlusts einer Gegenleistung eingegangen ist (vgl. hierzu insbesondere BSG, Urteil vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - juris Rn. 37).

  • BSG, 29.07.2015 - B 12 KR 23/13 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Vertriebsleiter in einer

    Auszug aus LSG Saarland, 05.07.2018 - L 1 R 54/17
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbständig ist, hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (nur BSG, Urteile vom 29.07.2015 - B 12 KR 23/13 R; vom 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R BSG und vom 04.07.2007 - B 11a AL 5/06 R).

    Es kommt auch nicht auf die Motive für die jeweilige Ausgestaltung der vertraglichen Vereinbarung an, wie z.B. einem Streben nach Steueroptimierung oder unternehmenspolitischen Notwendigkeiten (vgl. hierzu auch BSG, Urteil vom 09.07.2015 - B 12 KR 23/13 R - juris Rn. 31; Klein in: jurisPK-SGB XI, § 20 Rn. 43).

  • BSG, 24.03.2016 - B 12 KR 20/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Physiotherapeutin ohne eigene Zulassung zur

    Auszug aus LSG Saarland, 05.07.2018 - L 1 R 54/17
    Der Beigeladene zu 1) war in der hier streitigen Zeit auch wie ein abhängig Beschäftigter in die Arbeitsorganisation dem Kläger eingegliedert und hat insbesondere auf dessen Gelände einen erheblichen Teil seine Arbeitszeit verbracht, über die er zudem nicht uneingeschränkt selbst bestimmen konnte, was mit einem wesentlichen Gewicht für eine abhängige Beschäftigung spricht (vgl. BSG, Urteil vom 24.03.2016 - B 12 KR 20/14 R - juris Rn. 20).

    Einem solchen Risiko müssen vielmehr - um sozialversicherungsrechtliche Folgen auslösen zu können - auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft oder größere Verdienstchancen gegenüberstehen (BSG, Urteil vom 24.03.2016 - B 12 KR 20/14 R - juris Rn. 21).

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Saarland, 05.07.2018 - L 1 R 54/17
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbständig ist, hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (nur BSG, Urteile vom 29.07.2015 - B 12 KR 23/13 R; vom 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R BSG und vom 04.07.2007 - B 11a AL 5/06 R).

    Ausgangspunkt der versicherungsrechtlichen Beurteilung sind dabei im vorliegenden Fall - nachdem ein schriftlicher Vertrag nicht abgeschlossen wurde - die praktizierte mündliche vertragliche Vereinbarung zwischen Kläger und Beigeladenem zu 1) aus dem Jahr 2013, nachdem abweichende sonstige Vereinbarungen weder vorgetragen noch ersichtlich sind (vgl. hierzu nur BSG, Urteile vom 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R - juris Rn. 16 - und vom 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 - juris Rn. 17, jeweils mwN).

  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R

    Fremd-Geschäftsführer - GmbH - Versicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige

    Auszug aus LSG Saarland, 05.07.2018 - L 1 R 54/17
    Vornehmlich bei Diensten höherer Art kann das Weisungsrecht des Arbeitgebers auch eingeschränkt und "zur dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess" verfeinert sein, wenn der Versicherte nur in den Betrieb eingegliedert ist (vgl. BSG, Urteile vom 07.09.1988 - 10 RAr 10/87 und vom 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R, m.w.N).
  • BSG, 11.11.2015 - B 12 R 2/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Minderheitsgesellschafter einer GmbH - leitender

    Auszug aus LSG Saarland, 05.07.2018 - L 1 R 54/17
    Hierzu gehört insbesondere, ob mit der Gefahr des Verlustes zugunsten des selbständig geführten Unternehmens eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft eingesetzt wurde, der Erfolg des Einsatzes der sächlichen oder persönlichen Mittel also ungewiss ist (BSG, Urteile vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - juris Rn. 36 und vom 11.11.2015 - B 12 R 2/14 R - juris Rn. 25).
  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R

    Sozialversicherungspflicht - GmbH-Gesellschafter - Mehrheitsgesellschafter -

    Auszug aus LSG Saarland, 05.07.2018 - L 1 R 54/17
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG - (vgl. nur Urteil vom 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R, m.w.N.) setzt eine Beschäftigung voraus, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig ist.
  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus LSG Saarland, 05.07.2018 - L 1 R 54/17
    Ausgangspunkt der versicherungsrechtlichen Beurteilung sind dabei im vorliegenden Fall - nachdem ein schriftlicher Vertrag nicht abgeschlossen wurde - die praktizierte mündliche vertragliche Vereinbarung zwischen Kläger und Beigeladenem zu 1) aus dem Jahr 2013, nachdem abweichende sonstige Vereinbarungen weder vorgetragen noch ersichtlich sind (vgl. hierzu nur BSG, Urteile vom 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R - juris Rn. 16 - und vom 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 - juris Rn. 17, jeweils mwN).
  • BSG, 07.09.1988 - 10 RAr 10/87

    Anspruch auf Konkursausfallgeld - Gewährung von Leistungen - Vorliegen eines

    Auszug aus LSG Saarland, 05.07.2018 - L 1 R 54/17
    Vornehmlich bei Diensten höherer Art kann das Weisungsrecht des Arbeitgebers auch eingeschränkt und "zur dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess" verfeinert sein, wenn der Versicherte nur in den Betrieb eingegliedert ist (vgl. BSG, Urteile vom 07.09.1988 - 10 RAr 10/87 und vom 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R, m.w.N).
  • BSG, 11.03.2009 - B 12 KR 21/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer - Abgrenzung zwischen abhängiger

    Auszug aus LSG Saarland, 05.07.2018 - L 1 R 54/17
    Dieser Umstand stellt daher allenfalls eines der von mehreren im Rahmen der Gesamtwürdigung zu berücksichtigenden Indizien dar (vgl. BSG, Urteil vom 11.3.2009 - B 12 KR 21/07 R - juris Rn. 17).
  • BSG, 25.01.2001 - B 12 KR 17/00 R

    Versicherungspflicht eines Rechtsanwaltes im Amt zur Regelung offener

  • BSG, 30.10.2013 - B 12 KR 17/11 R

    Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit als telefonische Gesprächspartnerin für

  • BSG, 31.03.2015 - B 12 KR 17/13 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - abhängige Beschäftigung - selbständige

  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

  • BSG, 04.07.2007 - B 11a AL 5/06 R

    Insolvenzgeldanspruch - Arbeitnehmereigenschaft - GmbH-Geschäftsführer -

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - keine

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

  • LSG Hamburg, 30.06.2020 - L 3 BA 10/19

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Mannschaftsarzt - Abgrenzung -

    Anders als in einem vom LSG Saarland entschiedenen Verfahren eines Physiotherapeuten, bei dem sich der Arbeitstag bzw. die Arbeitszeiten allein aus dem vorgegeben Trainings- und Spielzeiten der Fußballmannschaft gerichtet haben (s. LSG Saarland v. 05.07.2018 - L 1 R 54/17 in juris, Rn 27) , hatte der Beigeladene zu 1. als Mannschaftsarzt deutlich mehr Gestaltungsmöglichkeiten für die zeitliche und örtliche Ausübung seiner ärztlichen Tätigkeit.
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