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   LSG Saarland, 12.01.2017 - L 11 SO 4/15   

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https://dejure.org/2017,26692
LSG Saarland, 12.01.2017 - L 11 SO 4/15 (https://dejure.org/2017,26692)
LSG Saarland, Entscheidung vom 12.01.2017 - L 11 SO 4/15 (https://dejure.org/2017,26692)
LSG Saarland, Entscheidung vom 12. Januar 2017 - L 11 SO 4/15 (https://dejure.org/2017,26692)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 812 BGB, §§ 812 ff BGB, § 88 Abs 1 BSHG, § 88 Abs 2 Nr 7 BSHG, § 89 S 1 BSHG
    Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch - rechtsgrundlose Vermögensverschiebung - Sozialhilfe - Vermögenseinsatz - Miterbe eines nicht selbst bewohnten Hausgrundstücks - Unmöglichkeit einer sofortigen Verwertung - darlehensweise Leistungsgewährung - Darlehensvertrag - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 193
    Rückzahlung darlehensweise gewährter Sozialhilfeleistungen; Gewährung eines sozialhilferechtlichen Darlehens als öffentlich-rechtlicher Vertrag; Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch; Gesamtschuldnerische Haftung einzelner Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2017, 713
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus LSG Saarland, 12.01.2017 - L 11 SO 4/15
    Er trägt hierzu unter Verweis auf sein erstinstanzliches Vorbringen und insbesondere eine Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 07.11.2006 (B 7b AS 8/06) im Wesentlichen ergänzend vor, eine Rechtsgrundlage zum Behaltendürfen der 28.000,-- Euro liege nicht vor.

    Die vom Kläger zitierten Entscheidungen (so insbesondere: BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R, bei dem es um die Zahlung von höherem Arbeitslosengeld II wegen höherer Unterkunfts- und Heizungskosten und u.a. um die Frage ging, ob ein einzelnes Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft mit einer eigenen Klage die Ansprüche aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft verfolgen kann) betreffen dagegen das SGB II und jeweils andere Sachverhalte, so dass Schlussfolgerungen für den vorliegenden Fall, bei dem es um Sozialhilfeleistungen nach dem bis zum 31.12.2004 geltenden BSHG geht, nicht möglich waren (zu dem ab 01.01.2005 erfolgten Systemwechsel vgl. auch BSG, Urteil vom 09.06.2011 - B 8 SO 11/10 R).

  • BVerwG, 22.10.1992 - 5 C 65.88

    Bedarfsgemeinschaft, Haftung auf Erstattung zu Unrecht geleisteter Sozialhilfe;

    Auszug aus LSG Saarland, 12.01.2017 - L 11 SO 4/15
    Ein Sozialhilfeanspruch ist ein Individualanspruch, der jedem einzelnen Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft zusteht, so dass grundsätzlich eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft hinsichtlich einer mit einem Verwaltungsakt geltend gemachten Erstattung des rechtswidrig an ein anderes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft Geleisteten grundsätzlich nicht besteht (so bereits BVerwG vom 22.10.1992 - 5 C 65/88 = Buchholz 436.0 § 11 BSHG Nr. 17).

    Ein Sozialhilfeanspruch ist zwar ein Individualanspruch, der jedem einzelnen Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft zusteht, und dementsprechend eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft hinsichtlich einer mit einem Verwaltungsakt geltend gemachten Erstattung des rechtswidrig an ein anderes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft Geleisteten grundsätzlich nicht besteht (so bereits BVerwG, Urteil vom 22.10.1992 - 5 C 65/88).

  • LG Dortmund, 09.02.2012 - 4 O 7/10

    Deliktische Schmerzensgeldansprüche wegen vermeintlich fehlerhafter Behandlung

    Auszug aus LSG Saarland, 12.01.2017 - L 11 SO 4/15
    Nach verschiedenen Anträgen auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes beim Sozialgericht für das Saarland (SG) bzw. beim Landgericht S. - LG - (4 O 26/09 = S 25 SO 3/09 ER) und Einreichung eines Klageentwurfs beim LG auf Zahlung von 28.000,-- Euro (4 O 7/10 = 4 W 1242/10-24), der nach Ablehnung seines Antrags auf Prozesskostenhilfe (PKH) nicht zugestellt wurde, hat der Kläger am 27.11.2013 beim SG die vorliegende Klage erhoben.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der beigezogenen Akten der Beklagten, der beigezogenen Gerichtsakten (S 25 SO 7/09 ER, S 25 SO 3/09 ER, L 11 SO 18/12 B, L 11 SO 6/13 B und Akten des Landgerichts S. - 4 O 7/10 = 4 W 142/10-24) sowie der vorliegenden Gerichtsakten Bezug genommen.

  • BSG, 27.08.2011 - B 4 AS 1/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung - Arbeitsgelegenheit

    Auszug aus LSG Saarland, 12.01.2017 - L 11 SO 4/15
    Ein solcher öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch, der dem Anspruchsinhaber in entsprechender Geltung der §§ 812 ff. BGB ein Recht auf Herausgabe des Erlangten verschafft, setzt voraus, dass im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnisses Leistungen ohne rechtlichen Grund erbracht wurden oder sonstige rechtsgrundlose Vermögensverschiebungen stattgefunden haben (vgl. nur BSG, Urteile vom 27.08.2011 - B 4 AS 1/10 R, vom 13.04.2011 - B 14 AS 98/10 R und vom 29.09.2009 - B 8 SO 11/08 R, jeweils mwN).

    Auf diesen Anspruch kann sich auch der Bürger stützen, wenn zu seinen Lasten eine Vermögensverschiebung eingetreten ist und ein Sozialleistungsträger etwas erhält, was ihm nicht zusteht (BSG, Urteil vom 27.08.2011 - B 4 AS 1/10 R, mwN).

  • BSG, 09.06.2011 - B 8 SO 11/10 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Zusammenleben

    Auszug aus LSG Saarland, 12.01.2017 - L 11 SO 4/15
    Die vom Kläger zitierten Entscheidungen (so insbesondere: BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R, bei dem es um die Zahlung von höherem Arbeitslosengeld II wegen höherer Unterkunfts- und Heizungskosten und u.a. um die Frage ging, ob ein einzelnes Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft mit einer eigenen Klage die Ansprüche aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft verfolgen kann) betreffen dagegen das SGB II und jeweils andere Sachverhalte, so dass Schlussfolgerungen für den vorliegenden Fall, bei dem es um Sozialhilfeleistungen nach dem bis zum 31.12.2004 geltenden BSHG geht, nicht möglich waren (zu dem ab 01.01.2005 erfolgten Systemwechsel vgl. auch BSG, Urteil vom 09.06.2011 - B 8 SO 11/10 R).
  • BSG, 06.12.2007 - B 14/7b AS 46/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Erbbaurecht am

    Auszug aus LSG Saarland, 12.01.2017 - L 11 SO 4/15
    Zudem stand dem Kläger bereits bei Abschluss des Darlehensvertrages ein Erbteilsanspruch bezüglich des im Dezember 2008 veräußerten Nachlassgrundstücks zu, so dass von Anfang an absehbar war, dass er bei dessen Verkauf einen wirtschaftlichen Nutzen ziehen konnte (vgl. BSG, Urteil vom 06.12.2007 - B 14/7b AS 46/06 R).
  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 11/08 R

    Sozialhilfe - Erstattungsanspruch - Nachzahlung einer Rente wegen

    Auszug aus LSG Saarland, 12.01.2017 - L 11 SO 4/15
    Ein solcher öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch, der dem Anspruchsinhaber in entsprechender Geltung der §§ 812 ff. BGB ein Recht auf Herausgabe des Erlangten verschafft, setzt voraus, dass im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnisses Leistungen ohne rechtlichen Grund erbracht wurden oder sonstige rechtsgrundlose Vermögensverschiebungen stattgefunden haben (vgl. nur BSG, Urteile vom 27.08.2011 - B 4 AS 1/10 R, vom 13.04.2011 - B 14 AS 98/10 R und vom 29.09.2009 - B 8 SO 11/08 R, jeweils mwN).
  • BSG, 13.04.2011 - B 14 AS 98/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung - 1-Euro-Job -

    Auszug aus LSG Saarland, 12.01.2017 - L 11 SO 4/15
    Ein solcher öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch, der dem Anspruchsinhaber in entsprechender Geltung der §§ 812 ff. BGB ein Recht auf Herausgabe des Erlangten verschafft, setzt voraus, dass im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnisses Leistungen ohne rechtlichen Grund erbracht wurden oder sonstige rechtsgrundlose Vermögensverschiebungen stattgefunden haben (vgl. nur BSG, Urteile vom 27.08.2011 - B 4 AS 1/10 R, vom 13.04.2011 - B 14 AS 98/10 R und vom 29.09.2009 - B 8 SO 11/08 R, jeweils mwN).
  • BSG, 02.06.2017 - B 8 SO 10/17 B

    Darlehen nach dem BSHG ; Grundsatzrüge; Auswertung der höchstrichterlichen

    LSG für das Saarland 12.01.2017 - L 11 SO 4/15.
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