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   LSG Saarland, 13.09.2018 - L 1 R 84/16   

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https://dejure.org/2018,43159
LSG Saarland, 13.09.2018 - L 1 R 84/16 (https://dejure.org/2018,43159)
LSG Saarland, Entscheidung vom 13.09.2018 - L 1 R 84/16 (https://dejure.org/2018,43159)
LSG Saarland, Entscheidung vom 13. September 2018 - L 1 R 84/16 (https://dejure.org/2018,43159)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 26.07.2007 - B 13 R 4/06 R

    Regelaltersrente - Hinweispflicht des Rentenversicherungsträgers auf eine

    Auszug aus LSG Saarland, 13.09.2018 - L 1 R 84/16
    Einen Nachweis, dass diese Schreiben die Klägerin tatsächlich erreicht haben, was letztere verneinte, konnte die Beklagte nicht führen, obwohl sie hierfür die Beweislast trägt (vgl. BSG, Urteil vom 26.07.2007 - B 13 R 4/06 R - juris Rn. 20).

    Denn weder besteht eine Vermutung für den Zugang eines übersandten Schreibens (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 15.05.1991 - 1 BvR 1441/90 - juris Rn. 13) noch gelten insoweit die Grundsätze des Anscheinsbeweises (vgl. BSG, Urteil vom 26.07.2007 - B 13 R 4/06 R - juris Rn. 18, m.w.N.).

    Die zwischen der Pflichtverletzung der Beklagten u.a. durch die fehlende Erteilung von Renteninformationen bzw. Rentenauskünften oder einer Wartezeitauskunft und dem verspäteten Rentenantrag der Klägerin erforderliche Kausalität (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 26.07.2007 - B 13 R 4/06 R - juris Rn. 25; Pflüger in: jurisPK-SGB VI, § 115 SGB Rn. 149 ff., m.w.N.) ist zur Überzeugung des Senats damit unzweifelhaft gegeben und die Verletzung der Informationspflicht durch die Beklagte damit wesentliche Ursache für die verspätete Rentenantragstellung.

  • BSG, 08.11.1995 - 13 RJ 5/95

    Neuberechnung von Bestandsrenten ab dem 1.1.1992

    Auszug aus LSG Saarland, 13.09.2018 - L 1 R 84/16
    Ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch besteht, wenn ein Leistungsträger rechtswidrig Pflichten aus einem Sozialleistungsverhältnis verletzt und dadurch einen Schaden bewirkt, den er durch eine - gesetzlich zulässige - Amtshandlung ausgleichen kann (vgl. nur BSG, Urteile vom 08.11.1995 - 13 RJ 5/95; vom 22.10.1996 - 13 RJ 23/95 und vom 23.09.1981 -11 RA 78/80).

    Diese Pflichten erwachsen dem Sozialleistungsträger regelmäßig dann, wenn von dem Berechtigten ein entsprechendes Beratungsbegehren ausgegangen ist oder sich ein Bedarf auf Auskunft, Beratung, Betreuung, usw. anlässlich des gegebenen Sachverhalts aufdrängt (vgl. BSG, Urteil vom 08.11.1995 - 13 RJ 5/95 - juris Rn. 29; Löcher in "Die Sozialversicherung", April 2001, S. 85).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2014 - L 2 R 437/13

    Verpflichtung des Rentenversicherungsträgers zur Erteilung von

    Auszug aus LSG Saarland, 13.09.2018 - L 1 R 84/16
    Hierdurch soll der Versicherte in die Lage versetzt werden, abzuschätzen, ob und in welchem Umfang er eine zusätzliche Altersversorgung benötigt, welche Beiträge erforderlich sind, um Rentenabschläge bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente auszugleichen (vgl. hierzu Winkler in: jurisPK-SGB VI, § 109 Rn. 18, m.w.N.) oder aber ob noch Beiträge fehlen, um - gegebenenfalls durch Zahlung freiwilliger Beiträge - die Voraussetzungen für die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit herbeizuführen (vgl. LSG Niedersachsen - Bremen, Urteil vom 01.07.2014 - L 2 R 437/13 - juris Rn. 46).

    Denn gerade eine Auskunft des Rentenversicherungsträgers, wonach auf Grundlage der bisherigen Beitragserfassung eine Rentenleistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht zu erwarten ist, kann einem Versicherten die Notwendigkeit einer weiteren Beitragszahlung oder einer anderweitigen Altersvorsorge vor Auge führen (LSG Niedersachsen - Bremen, Urteil vom 01.07.2014 - L 2 R 437/13 - juris Rn. 47).

  • BVerfG, 15.05.1991 - 1 BvR 1441/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verwertung eines

    Auszug aus LSG Saarland, 13.09.2018 - L 1 R 84/16
    Denn weder besteht eine Vermutung für den Zugang eines übersandten Schreibens (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 15.05.1991 - 1 BvR 1441/90 - juris Rn. 13) noch gelten insoweit die Grundsätze des Anscheinsbeweises (vgl. BSG, Urteil vom 26.07.2007 - B 13 R 4/06 R - juris Rn. 18, m.w.N.).
  • BSG, 24.04.2014 - B 13 R 23/13 R

    Erziehungsrente - verspätete Antragstellung - Verjährung - Rentenbeginn -

    Auszug aus LSG Saarland, 13.09.2018 - L 1 R 84/16
    Allerdings ist hierbei zu berücksichtigen, dass nach § 44 Abs. 4 SGB X, der nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts auch im Rahmen des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs entsprechend angewendet wird (vgl. BSG, Urteil vom 24.04.2014 - B 13 R 23/13 R - juris Rn. 14; BSG, Beschluss vom 25.08.2009 - B 3 KS 1/09 B - juris Rn. 17 ff.; BSG, Urteil vom 14.02.2001 - B 9 V 9/00 R - juris Rn. 27; Pflüger in: jurisPK-SGB VI, § 115 SGB Rn. 153 ff.; Baumeister in: jurisPK-SGB X, § 44 Rn. 126, jeweils m.w.N.), der durch die Pflichtverletzung entstandene Nachteil nur rückwirkend für einen Zeitraum von 4 Jahren auszugleichen ist.
  • BSG, 25.08.2009 - B 3 KS 1/09 B

    Begrenzung der rückwirkenden Feststellung der Versicherungspflicht eines

    Auszug aus LSG Saarland, 13.09.2018 - L 1 R 84/16
    Allerdings ist hierbei zu berücksichtigen, dass nach § 44 Abs. 4 SGB X, der nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts auch im Rahmen des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs entsprechend angewendet wird (vgl. BSG, Urteil vom 24.04.2014 - B 13 R 23/13 R - juris Rn. 14; BSG, Beschluss vom 25.08.2009 - B 3 KS 1/09 B - juris Rn. 17 ff.; BSG, Urteil vom 14.02.2001 - B 9 V 9/00 R - juris Rn. 27; Pflüger in: jurisPK-SGB VI, § 115 SGB Rn. 153 ff.; Baumeister in: jurisPK-SGB X, § 44 Rn. 126, jeweils m.w.N.), der durch die Pflichtverletzung entstandene Nachteil nur rückwirkend für einen Zeitraum von 4 Jahren auszugleichen ist.
  • BSG, 14.02.2001 - B 9 V 9/00 R

    Serienschreiben des Leistungsträgers an einen von einer Rechtsänderung

    Auszug aus LSG Saarland, 13.09.2018 - L 1 R 84/16
    Allerdings ist hierbei zu berücksichtigen, dass nach § 44 Abs. 4 SGB X, der nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts auch im Rahmen des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs entsprechend angewendet wird (vgl. BSG, Urteil vom 24.04.2014 - B 13 R 23/13 R - juris Rn. 14; BSG, Beschluss vom 25.08.2009 - B 3 KS 1/09 B - juris Rn. 17 ff.; BSG, Urteil vom 14.02.2001 - B 9 V 9/00 R - juris Rn. 27; Pflüger in: jurisPK-SGB VI, § 115 SGB Rn. 153 ff.; Baumeister in: jurisPK-SGB X, § 44 Rn. 126, jeweils m.w.N.), der durch die Pflichtverletzung entstandene Nachteil nur rückwirkend für einen Zeitraum von 4 Jahren auszugleichen ist.
  • BSG, 23.09.1981 - 11 RA 78/80

    Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen (AVG § 82) bei Gewährung einer

    Auszug aus LSG Saarland, 13.09.2018 - L 1 R 84/16
    Ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch besteht, wenn ein Leistungsträger rechtswidrig Pflichten aus einem Sozialleistungsverhältnis verletzt und dadurch einen Schaden bewirkt, den er durch eine - gesetzlich zulässige - Amtshandlung ausgleichen kann (vgl. nur BSG, Urteile vom 08.11.1995 - 13 RJ 5/95; vom 22.10.1996 - 13 RJ 23/95 und vom 23.09.1981 -11 RA 78/80).
  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 23/95

    Hinweispflicht über frühest möglichen Rentenbeginn beim Antrag auf

    Auszug aus LSG Saarland, 13.09.2018 - L 1 R 84/16
    Ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch besteht, wenn ein Leistungsträger rechtswidrig Pflichten aus einem Sozialleistungsverhältnis verletzt und dadurch einen Schaden bewirkt, den er durch eine - gesetzlich zulässige - Amtshandlung ausgleichen kann (vgl. nur BSG, Urteile vom 08.11.1995 - 13 RJ 5/95; vom 22.10.1996 - 13 RJ 23/95 und vom 23.09.1981 -11 RA 78/80).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.02.2023 - L 5 R 1448/22

    Hinweispflicht des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 115 Abs 6

    Zudem verwies sie auf das Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Saarland vom 13.09.2018 (L 1 R 84/16) und berief sich auf den sozialrechtlichen Wiederherstellungsanspruch.

    Hierin unterscheide sich der vorliegende Fall von der Fallgestaltung, die der Entscheidung des LSG Saarland vom 13.09.2018 (L 1 R 84/16) zu Grunde liege, und auf die sich die Versicherte zur Begründung ihrer Klage stütze.

    Ihr stehe ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch zu, wie sich auch aus der Entscheidung des LSG Saarland (L 1 R 84/16) ergebe.

  • SG Hamburg, 25.04.2018 - S 18 KR 1/13
    Was die Erhöhung des Krankengeldes vom 21.03.2006 bis 25.01.2007 angeht, ist es insbesondere zutreffend, dass nach der Rspr. des BSG die 4-Jahres-Frist des § 44 Abs. 4 Satz 1 SGB X auch auf den Herstellungsanspruch angewendet wird; und zwar dergestalt, dass auszugehen ist von dem tatsächlich (und nicht von dem durch den Herstellungsanspruch fingierten) Antrag (vgl. BSG, Urt. v. 24.04.2014 - B 13 R 23/13 R; LSG Saarland, Urt. v. 13.09.2018 - L 1 R 84/16, Rn. 28).
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