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   LSG Saarland, 15.03.2022 - L 1 R 7/19   

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https://dejure.org/2022,46305
LSG Saarland, 15.03.2022 - L 1 R 7/19 (https://dejure.org/2022,46305)
LSG Saarland, Entscheidung vom 15.03.2022 - L 1 R 7/19 (https://dejure.org/2022,46305)
LSG Saarland, Entscheidung vom 15. März 2022 - L 1 R 7/19 (https://dejure.org/2022,46305)
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    Versicherungspflicht in der Künstlersozialversicherung; Versicherungspflicht des Künstlers bei lediglich einmaliger Veranstaltung im Kalenderjahr; Geringfügigkeitsgrenze bezüglich des Honorars des Künstlers

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 08.10.2014 - B 3 KS 1/13 R

    Künstlersozialversicherung - Abgabepflicht - Standesorganisation eines bestimmten

    Auszug aus LSG Saarland, 15.03.2022 - L 1 R 7/19
    Ergänzend werde auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 08.10.2014 (Az. B 3 KS 1/13 R) verwiesen, in dem ausgeführt worden sei, dass die zusätzlich eingeführte Geringfügigkeitsgrenze insoweit nicht an die Anzahl der jährlichen Aufträge anknüpfe, sondern an einem Umfang des jährlichen Gesamtentgeltvolumens.

    Wann eine solche vorliege, ergebe sich zuletzt aus dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 08.10.2014 (Az. B 3 KS 1/13 R), in dem dieses ausgeführt habe, dass eine Beauftragung im Umfang von jährlich durchschnittlich 5 Aufträgen als "nicht nur gelegentlich" im Sinne des § 24 Absatz 1 Satz 2 KSVG einzustufen sei und dass diese Auslegung bestätigt werde durch die am 01.01.2015 in Kraft tretende Einführung einer Geringfügigkeitsgrenze in § 24 Abs. 3 Satz 1 KSVG durch das Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes vom 30.07.2014 und dass danach eine Auftragserteilung auch dann "nur gelegentlich" erfolge, wenn die Summe der Entgelte nach § 25 KSVG aus einem Kalenderjahr 450, 00 ? nicht übersteige.

    Das Bundessozialgericht habe insoweit in einem Urteil vom 08.10.2014 (Az. B 3 KS 1/13 R) ausgeführt: "Der Senat hat hierzu bereits entschieden, dass eine Beauftragung im Umfang von jährlich durchschnittlich fünf Aufträgen als "nicht nur gelegentlich" iS des § 24 Abs. 1 Satz 2 KSVG einzustufen ist (BSG SozR 4-5425 § 2 Nr. 9 RdNr 15).

    Dieses Gesetzesverständnis stehe auch im Einklang mit der Intention des Gesetzgebers, die der gesetzlichen Neuregelung zugrunde liege und wie sie sich aus den Gesetzesmaterialien in Gestalt der Bundestags-Drucksache 18/1530 ergebe. Dies habe im Übrigen auch das Bundessozialgericht in dem bereits angeführten Urteil vom 08.10.2014 (Az.: B 3 KS 1/13 R) so eingeschätzt.

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus LSG Saarland, 15.03.2022 - L 1 R 7/19
    Nur eine solche Auslegung werde auch den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 08.04.1987 - 2 BvR 909/82, 934/82, 935/82, 936/82,938/82 und andere) gerecht.

    Es braucht eine besondere Rechtfertigung dafür, dass ein Privater im Unterschied zu anderen Privaten über seine Steuerpflicht hinaus als Beteiligter im Sinne des Sozialversicherungsrechts zu einer Abgabe herangezogen wird, die weder ihm selbst noch seiner Gruppe zu Gute kommt und ihm vielmehr als fremdnützige Abgabe auferlegt wird, die sozialen Ausgleich und Umverteilung zum Ziel hat und herstellt (BVerfG, Beschl. v. 08.04.1987 - 2 BvR 909/82, Rn. 127).

  • BSG, 28.09.2017 - B 3 KS 3/15 R

    Künstlersozialversicherung - Rechtmäßigkeit des Erfassungsbescheides -

    Auszug aus LSG Saarland, 15.03.2022 - L 1 R 7/19
    Das Bundessozialgericht habe zuletzt in einem Urteil vom 28.09.2017 (Az. B 3 KS 3/15) die Differenzierung zwischen den Katalogunternehmen einerseits und den übrigen Unternehmen nach Satz 2 andererseits nochmals hervorgehoben und die nicht nur gelegentliche Auftragserteilung betont.

    Während es sich bei den Katalogunternehmen nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 9 KSVG um solche handelt, die typischerweise nach ihrem wesentlichen Zweck Kunst bzw. Publizistik verwerten oder vermarkten, muss bei Unternehmen, bei denen dies nicht bereits ihrem Gegenstand nach typisch ist, das Merkmal der nicht nur gelegentlichen Auftragserteilung an selbstständige Künstler oder Publizisten hinzukommen, damit die arbeitgeberähnliche Position angenommen werden kann, die im Kern die KSA rechtfertigt (BSG, Urt. v. 28.09.2017 - B 3 KS 3/15 R).

  • LSG Hamburg, 26.08.2021 - L 1 KR 120/20

    Künstlersozialversicherung - Künstlersozialabgabepflicht - einmalige

    Auszug aus LSG Saarland, 15.03.2022 - L 1 R 7/19
    Anschluss an LSG Hamburg vom 26.8.2021 - L 1 KR 120/20.

    Insoweit hat das LSG Hamburg in seinem Urteil vom 26.08.2021 (L 1 KR 120/20 - Juris) überzeugend weiter ausgeführt:.

  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 5/97 R

    Künstlersozialabgabe - Abgabepflicht - Laienchor - Gesangverein -

    Auszug aus LSG Saarland, 15.03.2022 - L 1 R 7/19
    Nach Sinn und Zweck des § 24 Abs. 1 Satz 2 KSVG, die Verwertung künstlerischer Leistungen über den Kreis der typischen Kunstverwerter in § 24 Abs. 1 Satz 1 KSVG hinaus auch bei solchen Unternehmen zu erfassen, die derartige Leistungen in vergleichbarem Maße in Anspruch nehmen, muss es genügen, wenn dies mit einer gewissen Regelmäßigkeit oder Dauerhaftigkeit (vgl. dazu BSG, Urt. v. 16.04.1998 - B 3 KR 5/97 R) und in nicht unerheblichem wirtschaftlichem Ausmaß erfolgt (BSG, Urt. v. 30.01.2001 - B 3 KR 1/00 R; vgl. auch Finke/Brachmann/Nordhausen, aaO, § 24 Rn. 190).
  • BSG, 01.06.2022 - B 3 KS 3/21 R

    Künstlersozialabgabe: Keine Künstlersozialabgabe bei einmaliger Auftragserteilung

    Auszug aus LSG Saarland, 15.03.2022 - L 1 R 7/19
    Die Revision war gem. § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen, zumal die streitige Rechtsfrage beim BSG unter dem Aktenzeichen B 3 KS 3/21 R bereits.
  • BSG, 30.01.2001 - B 3 KR 1/00 R

    Künstlersozialabgabe - Zahlungspflicht - Industriedesigner - Produktdesigner -

    Auszug aus LSG Saarland, 15.03.2022 - L 1 R 7/19
    Nach Sinn und Zweck des § 24 Abs. 1 Satz 2 KSVG, die Verwertung künstlerischer Leistungen über den Kreis der typischen Kunstverwerter in § 24 Abs. 1 Satz 1 KSVG hinaus auch bei solchen Unternehmen zu erfassen, die derartige Leistungen in vergleichbarem Maße in Anspruch nehmen, muss es genügen, wenn dies mit einer gewissen Regelmäßigkeit oder Dauerhaftigkeit (vgl. dazu BSG, Urt. v. 16.04.1998 - B 3 KR 5/97 R) und in nicht unerheblichem wirtschaftlichem Ausmaß erfolgt (BSG, Urt. v. 30.01.2001 - B 3 KR 1/00 R; vgl. auch Finke/Brachmann/Nordhausen, aaO, § 24 Rn. 190).
  • BSG, 07.07.2005 - B 3 KR 29/04 R

    Künstlersozialversicherung - Beauftragung einer BGB-Gesellschaft mit

    Auszug aus LSG Saarland, 15.03.2022 - L 1 R 7/19
    Davon ist auszugehen, wenn Werbemaßnahmen laufend oder in regelmäßiger Wiederkehr anfallen und entsprechende Werbeaufträge laufend oder in regelmäßiger Wiederkehr erteilt werden - wenn also durchgehend (täglich, wöchentlich, monatlich, jährlich) ohne größere Unterbrechungen Aufträge an selbstständige Künstler oder Publizisten erteilt werden bzw. deren Vergabe absehbar ist oder Phasen projektgebundener Aufträge vorliegen und absehbar ist, dass entsprechende Folgeaufträge erteilt werden (BSG, Urt. v. 07.07.2005 - B 3 KR 29/04 R, Rn. 24).
  • BSG, 07.12.2006 - B 3 KR 2/06 R

    Künstlersozialversicherung - Publizist - keine Versicherungspflicht einer

    Auszug aus LSG Saarland, 15.03.2022 - L 1 R 7/19
    Das Bundessozialgericht habe insoweit in einem Urteil vom 08.10.2014 (Az. B 3 KS 1/13 R) ausgeführt: "Der Senat hat hierzu bereits entschieden, dass eine Beauftragung im Umfang von jährlich durchschnittlich fünf Aufträgen als "nicht nur gelegentlich" iS des § 24 Abs. 1 Satz 2 KSVG einzustufen ist (BSG SozR 4-5425 § 2 Nr. 9 RdNr 15).
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