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   LSG Saarland, 15.06.2021 - L 6 AL 3/20   

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https://dejure.org/2021,38741
LSG Saarland, 15.06.2021 - L 6 AL 3/20 (https://dejure.org/2021,38741)
LSG Saarland, Entscheidung vom 15.06.2021 - L 6 AL 3/20 (https://dejure.org/2021,38741)
LSG Saarland, Entscheidung vom 15. Juni 2021 - L 6 AL 3/20 (https://dejure.org/2021,38741)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 131a Abs 3 Nr 1 SGB 3 vom 18.07.2016
    (Berufliche Weiterbildung - Weiterbildungsprämie - Zwischenprüfung aufgrund interner Weiterbildungsordnung des Bildungsträgers - keine Regelung in bundes- und landesrechtlichen Vorschriften - keine Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung durch die Industrie- und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2021 - L 19 AS 466/20

    Doppelte Prämie für Weiterbildungserfolg

    Auszug aus LSG Saarland, 15.06.2021 - L 6 AL 3/20
    Anders als in dem vom LSG Nordrhein-Westfalen zugunsten der dortigen Klägerin entschieden Fall (Urteil vom 11.03.2021 - L 19 AS 466/20 - Juris), der mittlerweile beim D. als Revision.
  • BSG, 11.03.1976 - 7 RAr 93/74
    Auszug aus LSG Saarland, 15.06.2021 - L 6 AL 3/20
    Zwar handelt es sich - dies ist auch zwischen den Beteiligten zu Recht nicht in Frage gestellt worden - bei der vom Kläger absolvierten Umschulung um eine gem. § 81 SGB III von der Beklagten mittels Bildungsgutschein geförderte und vom Kläger tatsächlich auch durchlaufene berufliche Weiterbildung, die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf, dem des Personaldienstleistungskaufmanns, führt, für den auch nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist und schließlich ist der Kläger auch als Arbeitnehmer im Sinne der Norm anzusehen, da er während der Zeit der Arbeitslosigkeit dem Kreis von Personen zuzurechnen ist, der andernfalls eine abhängige Beschäftigung von mehr als geringfügigem Umfang ausüben würde (BSG, Urteil vom 11.03.1976 - 7 Rar 93/74 - Juris, RdNr. 22), jedoch stellt die vom Kläger am 29.05.2019 abgelegte Zwischenprüfung keine nach jenen Vorschriften i.S.v. § 131a Abs. 3 Nr. 1 SGB III geregelte Zwischenprüfung dar; folglich sind die tatbestandlichen Voraussetzungen nicht sämtlich erfüllt.
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