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   LSG Saarland, 16.02.2005 - L 2 KR 15/02   

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https://dejure.org/2005,21966
LSG Saarland, 16.02.2005 - L 2 KR 15/02 (https://dejure.org/2005,21966)
LSG Saarland, Entscheidung vom 16.02.2005 - L 2 KR 15/02 (https://dejure.org/2005,21966)
LSG Saarland, Entscheidung vom 16. Februar 2005 - L 2 KR 15/02 (https://dejure.org/2005,21966)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Versicherungspflicht - Renten- und Arbeitslosenversicherung - Architekturbüro - Architekt - Abgrenzung - abhängiges Beschäftigungsverhältnis - selbstständige Tätigkeit - Beitragsforderung - Verjährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Versicherungspflicht eines Architekten in einem Architekturbüro bei einem konkreten Projekt

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 25.01.2001 - B 12 KR 17/00 R

    Versicherungspflicht eines Rechtsanwaltes im Amt zur Regelung offener

    Auszug aus LSG Saarland, 16.02.2005 - L 2 KR 15/02
    Weichen die Vereinbarungen von den tatsächlichen Verhältnissen ab, geben diese den Ausschlag (BSG, Urteil vom 25.01.2001, B 12 KR 17/00 R mwN.).
  • LSG Sachsen, 02.03.2000 - L 1 KR 38/97
    Auszug aus LSG Saarland, 16.02.2005 - L 2 KR 15/02
    Bei Dienstleistungen höherer Art (z. B. eines leitenden Angestellten) besteht in aller Regel das Weisungs- oder Direktionsrecht faktisch nur in begrenztem Rahmen (vgl. LSG Sachsen, Urteil vom 2.3.2000, L 1 KR 38/97), insbesondere, wenn dem Arbeitgeber eine Einflussnahme auf die Art der Ausführung einer Tätigkeit rechtlich versagt oder aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist.
  • LSG Berlin, 04.04.2003 - L 10 AL 20/02

    Originäre Arbeitslosenhilfe; Abgrenzung zwischen versicherungspflichtigem

    Auszug aus LSG Saarland, 16.02.2005 - L 2 KR 15/02
    Der äußeren Form des Vertragsverhältnisses kommt lediglich Indizwirkung zu, die an Bedeutung zurücktritt, wenn die tatsächlichen Umstände der Durchführung des Vertragsverhältnisses dem widersprechen (LSG Berlin, Urteil vom 4.4.2003, L 10 AL 20/02), wie es hier mit den konkreten inhaltlichen Regelungen im Vertrag der Fall war.
  • BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 14/99 R

    Verjährungsfrist bei der Vorenthaltung von Beiträgen

    Auszug aus LSG Saarland, 16.02.2005 - L 2 KR 15/02
    Bei der vorliegenden, recht schwierig zu beurteilen Rechtslage kann der Klägerin nicht der Vorwurf eines bedingten Vorsatzes (siehe dazu BSG, Urteil vom 30.3.2000, B 12 KR 14/99 R; das BSG nennt in dieser Entscheidung als typische Vorsatzfälle solche der Schwarzarbeit oder der verbreiteten Nebenleistungen) gemacht werden, da sie sich in einem Irrtum befand, der allenfalls auf Fahrlässigkeit beruhte, zumal auch die Arbeitsverwaltung zunächst der Auffassung war, es habe keine abhängige Beschäftigung des Beigeladenen zu 1) bestanden.
  • BAG, 19.11.1997 - 5 AZR 21/97

    Arbeitnehmereigenschaft eines Dozenten

    Auszug aus LSG Saarland, 16.02.2005 - L 2 KR 15/02
    Bei dieser Sachlage steht der Annahme eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses nicht entgegen, dass die Mitarbeit des Beigeladenen zu 1) formal als freies Mitarbeiterverhältnis geführt wurde (vgl. Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19. November 1997 - 5 AZR 21/97 - = NZA 1998, S. 595 (596)).
  • BSG, 14.05.1981 - 12 RK 11/80
    Auszug aus LSG Saarland, 16.02.2005 - L 2 KR 15/02
    Die Vereinbarung über die Versteuerung des Honorars durch den Beigeladenen zu 1) bringt nur die Vorstellung der Vertragsparteien zum Ausdruck, eine selbständige Tätigkeit zu begründen (vgl. BSG aaO. unter Verweis auf BSG, Urteil vom 14.05.1981, 12 RK 11/80).
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