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   LSG Saarland, 16.07.2004 - L 8 AL 3/04   

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https://dejure.org/2004,33666
LSG Saarland, 16.07.2004 - L 8 AL 3/04 (https://dejure.org/2004,33666)
LSG Saarland, Entscheidung vom 16.07.2004 - L 8 AL 3/04 (https://dejure.org/2004,33666)
LSG Saarland, Entscheidung vom 16. Juli 2004 - L 8 AL 3/04 (https://dejure.org/2004,33666)
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Wird zitiert von ... (5)

  • LSG Schleswig-Holstein, 05.05.2006 - L 3 AL 73/05

    Für die Zukunft erfolgende teilweise Rücknahme von Arbeitslosengeld; Kriterien

    Gelangt die Vergleichsberechnung zu einem niedrigeren Bemessungsentgelt, so ist die zuvor genannte Regelberechnungsmethode heranzuziehen (Urteil des Senats vom 23. September 2005, L 3 AL 8/05; LSG Saarland, Urteil vom 16. Juli 2004, L 8 AL 3/04, veröffentlicht in juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2006 - L 19 AL 31/06

    Arbeitslosenversicherung

    In Fällen, in denen es für den Betroffenen ungünstiger wäre, der Bemessung des Arbeitslosengeldes das Entgelt zugrunde zu legen, das der Sozialleistung zugrunde lag, soll danach "zur Vermeidung leistungsrechtlicher Nachteile für die Betroffenen das höhere - der Beitragsberechnung zu liegende - Entgelt auch für die Leistungsbemessung maßgeblich sein" (Beschluss des BSG vom 16.02.2005 - B 11a / 11 AL 275/04 B, vorhergehend Urteil des LSG Saarbrücken vom 16.07.2004 L 8 AL 3/04 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.10.2005 - L 8 AL 268/04
    Die Beklagte hat auch hier die Beitragsbemessungsgrenzen zutreffend ermittelt und in ihrem Widerspruchsbescheid rechnerisch zutreffend auf diese Art und Weise ein gerundetes Bemessungsentgelt von 835, 00 Euro festgestellt (vgl. zum Vorstehenden BSG, Beschluss vom 16. Februar 2005 - B 11 a/11 AL 275/04 B - LSG Saarland, Urteil vom 16. Juli 2004 - L 8 AL 3/04 - Pilz in Gagel, Kommentar zum SGB III, Loseblattsammlung, Stand: Juli 2004, § 135 Rdnr. 15 ff. und Rdnr. 5 a).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2008 - L 7 AL 154/06
    Es kann dahinstehen, ob diese Regelung, das heißt eine Erweiterung des Bemessungszeitraums auf zwei Jahre auch dann anzuwenden ist, wenn es nicht um unterschiedliche hohe Arbeitsentgelte geht, sondern ein Arbeitsentgelt einem besonderen Entgelt im Sinn des § 135 SGB III gegenübersteht (dagegen: LSG für das Saarland, Urteil vom 16.07.2004 - L 8 AL 3/04 -).
  • SG Osnabrück, 21.11.2006 - S 20 AL 262/02
    Anschließend ist in einer Vergleichsberechnung zu ermitteln, ob sich ein höheres Bemessungsentgelt ergibt, wenn - unter Berücksichtigung der Regelung des § 345 SGB III - das der Berechnung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zu Grunde zu legende Entgelt berücksichtigt würde (vgl. zur Frage der vorzunehmenden Berechnungen Landessozialgericht für das Saarland, Urteil vom 16. Juli 2004, Az.: L 8 AL 3/04).
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