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   LSG Saarland, 18.04.1989 - L 1 K 11/88   

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https://dejure.org/1989,13459
LSG Saarland, 18.04.1989 - L 1 K 11/88 (https://dejure.org/1989,13459)
LSG Saarland, Entscheidung vom 18.04.1989 - L 1 K 11/88 (https://dejure.org/1989,13459)
LSG Saarland, Entscheidung vom 18. April 1989 - L 1 K 11/88 (https://dejure.org/1989,13459)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebskrankenkasse; Errichtung; Genehmigung; Genehmigungsbescheid; Formfehler; Rechtmäßigkeit; Begründung; Nachholung; Ermessen; Drittwirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 17.07.1985 - 1 RR 8/84

    Leistungsfähigkeit einer AOK - Innungskrankenkasse - Gefährdung durch eine

    Auszug aus LSG Saarland, 18.04.1989 - L 1 K 11/88
    Unter Beachtung der Grundsätze des BSG im Urteil vom 17.07.1985 (1 RR 8/84) gefährde die Errichtung der BKK auch nicht die Leistungsfähigkeit der Klägerin, zumal nach ihren eigenen Berechnungen der Verlust von 2146 Mitgliedern lediglich eine Beitragserhöhung von 0, 1 bis 0, 2 % Punkten bedinge.

    Unter welchen Voraussetzungen eine Gefährdung der Leistungsfähigkeit der betroffenen AOK vorliegt, ist im wesentlichen durch Urteil des BSG vom 17.07.1985 (1 RR 8/84) geklärt.

  • BSG, 08.04.1987 - 1 RR 14/85

    Betriebskrankenkasse

    Auszug aus LSG Saarland, 18.04.1989 - L 1 K 11/88
    Durch die Genehmigung wird einer Körperschaft des öffentlichen Rechts Rechtspersönlichkeit verliehen und diese Wirkung tritt mit der Bekanntgabe ein, wobei sich ihre Wirksamkeit zugleich durch diese Gestaltung erschöpft (BSG Urteil vom 08.04.1987 - 1 RR 14/85).
  • BSG, 22.05.1985 - 12 RK 15/83

    Verfassungsmäßigkeit verschiedener Beitragssätze - Feststellungsklage -

    Auszug aus LSG Saarland, 18.04.1989 - L 1 K 11/88
    Das gegliederte Kassensystem ist seit Beginn der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland ein tragendes Element, das zwangsläufig auch zu einer unterschiedlichen Leistungsfähigkeit, insbesondere zu unterschiedlichen Beitragssätzen führt (vgl. im einzelnen BSG Urteil vom 22.05.1985 - 12 RK 15/83).
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