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   LSG Saarland, 21.08.2018 - L 6 AL 6/17   

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https://dejure.org/2018,25488
LSG Saarland, 21.08.2018 - L 6 AL 6/17 (https://dejure.org/2018,25488)
LSG Saarland, Entscheidung vom 21.08.2018 - L 6 AL 6/17 (https://dejure.org/2018,25488)
LSG Saarland, Entscheidung vom 21. August 2018 - L 6 AL 6/17 (https://dejure.org/2018,25488)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2020, 78
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 26.07.2016 - B 4 AS 54/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Zusammentreffen

    Auszug aus LSG Saarland, 21.08.2018 - L 6 AL 6/17
    Mit der Aufnahme der Tätigkeit im BUFD könne die Beschäftigungslosigkeit entfallen sein; das SGB III gehe - zumindest im beitragsrechtlichen Sinne - wohl davon aus, dass es sich bei Tätigkeiten im BUFD um Beschäftigungen handele (vgl. § 27 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 SGB III, § 150 Abs. 2 SGB III, § 344 Abs. 2 SGB III); sofern man davon ausginge, dass es sich nicht um Beschäftigungen im hier maßgeblichen leistungsrechtlichen Sinn handele (möglicherweise in diesem Sinne - allerdings in anderem Zusammenhang - Bundessozialgericht vom 26.07.2016 - B 4 AS 54/15 R juris Randnr. 26), wäre zu prüfen, ob im konkreten Fall die Verfügbarkeit aufgrund der Tätigkeit nicht mehr gegeben gewesen wäre; möglicherweise wäre hierbei auch § 138 Abs. 2 SGB III zu beachten, wonach eine ehrenamtliche Betätigung die Arbeitslosigkeit nicht ausschließe, wenn dadurch die berufliche Eingliederung der oder des Arbeitslosen nicht beeinträchtigt werde.

    Auch wenn das BSG in dem vom SG zitierten Urteil vom 26.07.2016 (Az.: B 4 AS 54/15 R juris Randnr. 26) ausgeführt hat, dass der BUFD "nach seiner Zweckrichtung einem Ehrenamt jedenfalls ähnlich" sei, handelt es sich nach der Überzeugung des Senats gleichwohl nicht um ein Ehrenamt i.S.d. § 138 Abs. 2 SGB III.

  • BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme von Verwaltungsakten

    Auszug aus LSG Saarland, 21.08.2018 - L 6 AL 6/17
    Die erforderliche Sorgfalt verletze in besonders schwerem Maße, wer schon einfachste, ganz nahe liegende Überlegungen nicht anstelle und daher nicht beachte, was im gegebenen Fall jedem einleuchten müsse; dabei sei das Maß der Fahrlässigkeit insbesondere nach der persönlichen Urteils- und Kritikfähigkeit, dem Einsichtsvermögen des Beteiligten sowie der besonderen Umstände des Falles zu beurteilen (subjektiver Fahrlässigkeitsbegriff, BSG vom 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R).
  • BSG, 21.05.1986 - 11b RAr 12/85

    Schlechterstellung des Rechtsmittelklägers - Aufhebung eines angefochtenen

    Auszug aus LSG Saarland, 21.08.2018 - L 6 AL 6/17
    Einzuräumen wäre der Klägerin allenfalls, dass für den Fall, dass die Zeugin Gr. die von der Klägerin behauptete Auskunft so erteilt hätte, und seitens der Klägerin gegenüber dem Zeugen Sch. eine Mitteilung der Beschäftigungsaufnahme erfolgt wäre, weiterhin im Hinblick auf die (ursprünglich) missverständlichen Hinweise auf der Website des Bundesministeriums für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben im Hinblick auf die "Soll-Vorschrift" des § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB X ein sog. "atypischer Fall" in Betracht zu ziehen wäre (vgl. BSG-Urteile vom 28.06.1990, Az.: 7 RAr 132/88; vom 29.11.1989, Az.: 7 RAr 138/88; vom 26.06.1986, Az.: 7 RAr 126/84 und vom 21.05.1986, Az.: 11b RAr 12/85), der eine rückwirkende Aufhebung der Leistungsbewilligung nur bei Anstellung von Ermessenserwägungen zulassen würde.
  • BSG, 06.03.1997 - 7 RAr 40/96

    Rücknahme der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe - Jahresfrist für die Rücknahme

    Auszug aus LSG Saarland, 21.08.2018 - L 6 AL 6/17
    Dabei ist nicht ein objektiver Maßstab anzulegen, sondern auf die persönliche Urteils- und Kritikfähigkeit, das Einsichtsvermögen und Verhalten der Betroffenen sowie die besonderen Umstände des Falles abzustellen (vgl. BSG-Urteil vom 06.03.1997, Az.: 7 RAr 40/96).
  • BSG, 26.06.1986 - 7 RAr 126/84

    Pflichtgemäßes Ermessen - Rückwirkende Aufhebung eines Verwaltungsaktes -

    Auszug aus LSG Saarland, 21.08.2018 - L 6 AL 6/17
    Einzuräumen wäre der Klägerin allenfalls, dass für den Fall, dass die Zeugin Gr. die von der Klägerin behauptete Auskunft so erteilt hätte, und seitens der Klägerin gegenüber dem Zeugen Sch. eine Mitteilung der Beschäftigungsaufnahme erfolgt wäre, weiterhin im Hinblick auf die (ursprünglich) missverständlichen Hinweise auf der Website des Bundesministeriums für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben im Hinblick auf die "Soll-Vorschrift" des § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB X ein sog. "atypischer Fall" in Betracht zu ziehen wäre (vgl. BSG-Urteile vom 28.06.1990, Az.: 7 RAr 132/88; vom 29.11.1989, Az.: 7 RAr 138/88; vom 26.06.1986, Az.: 7 RAr 126/84 und vom 21.05.1986, Az.: 11b RAr 12/85), der eine rückwirkende Aufhebung der Leistungsbewilligung nur bei Anstellung von Ermessenserwägungen zulassen würde.
  • BSG, 28.06.1990 - 7 RAr 132/88

    Rückwirkende Aufhebung der Leistungsbewilligung bei Mitverschulden des

    Auszug aus LSG Saarland, 21.08.2018 - L 6 AL 6/17
    Einzuräumen wäre der Klägerin allenfalls, dass für den Fall, dass die Zeugin Gr. die von der Klägerin behauptete Auskunft so erteilt hätte, und seitens der Klägerin gegenüber dem Zeugen Sch. eine Mitteilung der Beschäftigungsaufnahme erfolgt wäre, weiterhin im Hinblick auf die (ursprünglich) missverständlichen Hinweise auf der Website des Bundesministeriums für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben im Hinblick auf die "Soll-Vorschrift" des § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB X ein sog. "atypischer Fall" in Betracht zu ziehen wäre (vgl. BSG-Urteile vom 28.06.1990, Az.: 7 RAr 132/88; vom 29.11.1989, Az.: 7 RAr 138/88; vom 26.06.1986, Az.: 7 RAr 126/84 und vom 21.05.1986, Az.: 11b RAr 12/85), der eine rückwirkende Aufhebung der Leistungsbewilligung nur bei Anstellung von Ermessenserwägungen zulassen würde.
  • BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 138/88

    Verfügbarkeit des Arbeitslosen bei Wohnsitzwechsel, Ermessensausübung bei

    Auszug aus LSG Saarland, 21.08.2018 - L 6 AL 6/17
    Einzuräumen wäre der Klägerin allenfalls, dass für den Fall, dass die Zeugin Gr. die von der Klägerin behauptete Auskunft so erteilt hätte, und seitens der Klägerin gegenüber dem Zeugen Sch. eine Mitteilung der Beschäftigungsaufnahme erfolgt wäre, weiterhin im Hinblick auf die (ursprünglich) missverständlichen Hinweise auf der Website des Bundesministeriums für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben im Hinblick auf die "Soll-Vorschrift" des § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB X ein sog. "atypischer Fall" in Betracht zu ziehen wäre (vgl. BSG-Urteile vom 28.06.1990, Az.: 7 RAr 132/88; vom 29.11.1989, Az.: 7 RAr 138/88; vom 26.06.1986, Az.: 7 RAr 126/84 und vom 21.05.1986, Az.: 11b RAr 12/85), der eine rückwirkende Aufhebung der Leistungsbewilligung nur bei Anstellung von Ermessenserwägungen zulassen würde.
  • BSG, 26.08.1987 - 11a RA 30/86

    Rechtmäßigkeit der rückwirkenden Aufhebung eines Rentenbescheides - Erhöhte Rente

    Auszug aus LSG Saarland, 21.08.2018 - L 6 AL 6/17
    Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit i.S.d. § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i.V.m. § 45 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 SGB X setzt voraus, dass der/die Leistungsbezieher/in aufgrund einfachster und naheliegendster Überlegungen mit Sicherheit hätte erkennen können und auch müssen, dass er/sie zur Mitteilung der eingetretenen Veränderung in den für die Leistungsbewilligung maßgeblichen Verhältnissen verpflichtet war (vgl. BSG-Urteil vom 26.08.1987, Az.: 11a RA 30/86).
  • LSG Sachsen, 16.03.2023 - L 3 AL 21/21
    Die Verletzung von Mitteilungspflichten auf Grund Unkenntnis der Pflichten ist dann durch eigenes Verhalten grob fahrlässig verursacht, wenn der Adressat eines nachweislich übergebenen Hinweisblattes, hier das Merkblatt 1 für Arbeitslose, hätte er den Hinweis gelesen und zur Kenntnis genommen, auf Grund einfachster und naheliegender Überlegungen hätte erkennen können, dass er eine Mitteilungspflicht hat oder der zuerkannte Anspruch nicht oder jedenfalls so nicht besteht (vgl. Hess. LSG, Urteil vom 19. September 2014 - L 5 R 315/13 - juris Rdnr. 43; LSG für das Saarland, Urteil vom 21. August 2018 - L 6 AL 6/17 - info also 2018, 252 f. = juris Rdnr. 65; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 6. Mai 2021 - L 1 R 361/18 - juris Rdnr. 64).
  • BSG, 31.10.2018 - B 11 AL 44/18 B

    Aufhebung der Bewilligung von Alg bei beruflicher Weiterbildung

    Die Klägerin sieht zunächst eine Divergenz des Berufungsurteils zu den Rechtssätzen in den beiden Urteilen des BSG vom 24.4.1997 ( 11 RAr 89/96) und vom 16.3.2005 (B 11a/11 AL 41/03 R) sowie zur Entscheidung des LSG für das Saarland vom 21.8.2018 ( L 6 AL 6/17), jeweils bezogen auf eine grob fahrlässige Verletzung von Mitteilungspflichten bei unklaren Inhalten von Merkblättern.
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