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   LSG Saarland, 21.10.2020 - L 2 KR 2/19   

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https://dejure.org/2020,49327
LSG Saarland, 21.10.2020 - L 2 KR 2/19 (https://dejure.org/2020,49327)
LSG Saarland, Entscheidung vom 21.10.2020 - L 2 KR 2/19 (https://dejure.org/2020,49327)
LSG Saarland, Entscheidung vom 21. Oktober 2020 - L 2 KR 2/19 (https://dejure.org/2020,49327)
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  • BSG, 03.07.2012 - B 1 KR 6/11 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsansprüche - vorrangiger Übergang auf

    Auszug aus LSG Saarland, 21.10.2020 - L 2 KR 2/19
    Die Krankenkassen sind deshalb nicht bereits dann leistungspflichtig, wenn die streitige Therapie nach eigener Einschätzung der Versicherten oder der behandelnden Ärzte positiv verlaufen ist oder einzelne Ärzte die Therapie befürwortet haben (vgl, BSG, Urteil vom 3.7.2012 - B 1 KR 6/11 R Rn 16).

    Dies ist bei neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in der vertragsärztlichen Versorgung gemäß § 135 Abs. 1 S. 1 SGB V (in der Fassung vom 22.12.1999) nur dann der Fall, wenn der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Richtlinien nach § 92 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 SGB V Empfehlungen u.a. über die Anerkennung des diagnostischen und therapeutischen Nutzens der neuen Methode abgegeben hat (vgl. BSG, Urteile vom 3.7.2012 - B 1 KR 6/11 R Rn 16; vom 28.3.2000 - B 1 KR 11/98 R Rn 12).

  • BSG, 07.05.2013 - B 1 KR 44/12 R

    Krankenversicherung - Systemversagen bei objektiv willkürlicher Nichtempfehlung

    Auszug aus LSG Saarland, 21.10.2020 - L 2 KR 2/19
    Vielmehr wird durch diese Richtlinien auch der Umfang der den Versicherten von den Krankenkassen geschuldeten ambulanten Leistungen verbindlich festgelegt (BSG, Urteil vom 7.5.2013 - B 1 KR 44/12 Rn. 13).

    Deshalb muss die Möglichkeit bestehen, das Anwendungsverbot erforderlichenfalls auf andere Weise zu überwinden (vgl. BSG, Urteil vom 7.5.2013 - B 1 KR 44/12 R Rn 17 mwN).

  • BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 24/06 R

    Krankenversicherung - verfassungskonforme Auslegung leistungsrechtlicher

    Auszug aus LSG Saarland, 21.10.2020 - L 2 KR 2/19
    Vielmehr ist über das Begehren auf Grund der damals geltenden Rechtslage zu entscheiden (vgl. BSG, Urteil vom 7.11.2006 - B 1 KR 24/06 R RdNr 15).
  • BSG, 08.09.2015 - B 1 KR 14/14 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - Krankenhausbehandlung (hier: kurative

    Auszug aus LSG Saarland, 21.10.2020 - L 2 KR 2/19
    Der Kostenerstattungsanspruch nach § 13 Abs. 3 S. 1 Fall 1 und 2 SGB V reicht nämlich nicht weiter als ein entsprechender Sachleistungsanspruch; er setzt daher voraus, dass die selbstbeschaffte Behandlung zu den Leistungen gehört, welche die Krankenkassen allgemein in Natur als Sach- oder Dienstleistung zu erbringen haben (vgl. BSG, Urteil vom 8.9.2015 - B 1 KR 14/14 R Rn 17 mwN).
  • BSG, 24.04.2018 - B 1 KR 29/17 R

    Krankenversicherung - grundrechtsorientierte Leistungsauslegung - noch nicht

    Auszug aus LSG Saarland, 21.10.2020 - L 2 KR 2/19
    Gibt es keine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Diagnostik oder sind die diesem Standard entsprechenden diagnostischen Möglichkeiten ausgeschöpft, ohne hinreichende Erkenntnisse für das weitere therapeutische Vorgehen zu liefern, kommen auch noch nicht anerkannte diagnostische Methoden in Betracht, wenn im Falle einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung oder einer zumindest wertungsmäßig vergleichbaren Erkrankung dadurch erst der Weg für therapeutische Maßnahmen eröffnet werden kann, mit denen eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf verbunden ist (BSG, Urteil vom 24.4.2018 - B 1 KR 29/17 R Rn. 25).
  • LSG Bayern, 28.06.2016 - L 5 KR 223/15

    Kostenfreistellung für einen Test in Gestalt des "G.

    Auszug aus LSG Saarland, 21.10.2020 - L 2 KR 2/19
    Die Bestimmung der Krankheit und der therapierelevanten Faktoren für die Entscheidung für oder gegen eine Chemotherapie können durch etablierte Standarddiagnostik mit Histopathologie des Tumorgewebes, Ki67, Bestimmung des pTNM-Stadiums, Röntgen, Sonografie etc. vorgenommen werden (vergleiche auch SG Aachen, Urteil vom 30.4.2019 - S 13 KR 321/18 Rn. 2; im Ergebnis ebenso Bayerisches LSG, Urteil vom 28.6.2016 - L 5 KR 223/15 Rn. 36; SG Wiesbaden, Urteil vom 11.2.2015 - S 1 KR 235/13 Rn. 23).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2008 - L 3 KA 484/03

    Klagegegenstand im Verfahren der vertragsärztlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung

    Auszug aus LSG Saarland, 21.10.2020 - L 2 KR 2/19
    Weder handelt es sich um einen sogenannten Seltenheitsfall, der sich systematischer Erforschung entzieht (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.8.2008 - L 3 KA 484/03 Rn 48), noch sind die Voraussetzungen eines sogenannten Systemversagens erfüllt.
  • BSG, 28.03.2000 - B 1 KR 11/98 R

    Erlaubnisvorbehalt bei neuartiger Arzneitherapie, Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus LSG Saarland, 21.10.2020 - L 2 KR 2/19
    Dies ist bei neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in der vertragsärztlichen Versorgung gemäß § 135 Abs. 1 S. 1 SGB V (in der Fassung vom 22.12.1999) nur dann der Fall, wenn der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Richtlinien nach § 92 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 SGB V Empfehlungen u.a. über die Anerkennung des diagnostischen und therapeutischen Nutzens der neuen Methode abgegeben hat (vgl. BSG, Urteile vom 3.7.2012 - B 1 KR 6/11 R Rn 16; vom 28.3.2000 - B 1 KR 11/98 R Rn 12).
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Saarland, 21.10.2020 - L 2 KR 2/19
    c) Entgegen der Auffassung des Klägers und des SG liegen auch die Voraussetzungen für eine grundrechtsorientierte Auslegung nach dem Beschluss des BVerfG vom 6.12.2005 (1 BvR 347/98) beziehungsweise des mit Wirkung zum 1.1.2012 eingeführten § 2 Abs. 1a S. 1 SGB V nicht vor.
  • SG Aachen, 30.04.2019 - S 13 KR 321/18

    Erstattung der Kosten für die Durchführung eines Oncotype DX® Brustkrebstests

    Auszug aus LSG Saarland, 21.10.2020 - L 2 KR 2/19
    Die Bestimmung der Krankheit und der therapierelevanten Faktoren für die Entscheidung für oder gegen eine Chemotherapie können durch etablierte Standarddiagnostik mit Histopathologie des Tumorgewebes, Ki67, Bestimmung des pTNM-Stadiums, Röntgen, Sonografie etc. vorgenommen werden (vergleiche auch SG Aachen, Urteil vom 30.4.2019 - S 13 KR 321/18 Rn. 2; im Ergebnis ebenso Bayerisches LSG, Urteil vom 28.6.2016 - L 5 KR 223/15 Rn. 36; SG Wiesbaden, Urteil vom 11.2.2015 - S 1 KR 235/13 Rn. 23).
  • BSG, 18.07.2006 - B 1 KR 24/05 R

    Krankenversicherung - Prozessführungsbefugnis - Versicherter - Kostenerstattung

  • SG Wiesbaden, 11.02.2015 - S 1 KR 235/13
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