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   LSG Saarland, 22.02.2017 - L 2 KR 62/15   

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LSG Saarland, 22.02.2017 - L 2 KR 62/15 (https://dejure.org/2017,6325)
LSG Saarland, Entscheidung vom 22.02.2017 - L 2 KR 62/15 (https://dejure.org/2017,6325)
LSG Saarland, Entscheidung vom 22. Februar 2017 - L 2 KR 62/15 (https://dejure.org/2017,6325)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 44 Abs 1 SGB 10, § 44 Abs 2 SGB 10, § 31 SGB 10, § 45 SGB 10, § 1 S 1 Nr 1 SGB 6
    Rentenversicherung - Mitteilung über den Inhalt einer rechtskräftigen gerichtlichen Feststellungsentscheidung (hier: Feststellung des Vorliegens von Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung) - kein Verwaltungsakt - kein Anspruch auf Rücknahme der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 03.07.2013 - B 12 KR 8/11 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden

    Auszug aus LSG Saarland, 22.02.2017 - L 2 KR 62/15
    In deren Verlauf beantragte er in Schriftsätzen vom 4.7.2013 und vom 19.2.2014 nach § 44 SGB X die Überprüfung des Bescheids vom 22.11.2010 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 6.7.2011 in Bezug auf die Rentenversicherung vor dem Hintergrund des zwischenzeitlich ergangenen BSG-Urteils vom 3.7.2013, B 12 KR 8/11 R.

    Das LSG habe unzutreffend die Klagebefugnis der Beigeladenen bejaht; die Anfechtungsklage der Beigeladenen sei nach dem Urteil des BSG vom 3.7.2013, B 12 KR 8/11 R, unzulässig, weil sie außerhalb der Monatsfrist erhoben worden sei.

    Man verweise auf die ausführliche Begründung des BSG im Urteil vom 3.7.2013, B 12 KR 8/11 R, nach der die seinerzeitige Verwaltungspraxis der am gemeinsamen Beitragseinzug beteiligten Versicherungsträger unter Vernachlässigung der Vorschriften der §§ 12, 36 und 37 SGB X vorgenommen worden sei.

    Die Anwendung des Urteils des BSG vom 3.7.2013, B 12 KR 8/11 R, könne nur dazu führen, dass die ursprüngliche Anfechtungsklage unzulässig gewesen sei.

    Einziger Grund, warum der Kläger das Berufungsurteil des LSG Berlin-Brandenburg für rechtswidrig hält, ist, dass die Klage der Beigeladenen nach dem Urteil des BSG vom 3.7.2013, B 12 KR 8/11 R, wegen Verfristung als unzulässig hätte abgewiesen werden müssen und deshalb ein Urteilsausspruch auf eine materiellen Überprüfung der Frage der Rentenversicherungspflicht des Klägers gar nicht hätte ergehen dürfen.

    Insoweit unterscheidet sich das hiesige Verfahren von dem Sachverhalt, der dem Urteil des BSG vom 3.7.2013, B 12 KR 8/11 R, zugrunde lag.

  • LSG Baden-Württemberg, 16.02.2012 - L 10 U 3886/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - keine durchbrechungsfähige Rechtskraftwirkung -

    Auszug aus LSG Saarland, 22.02.2017 - L 2 KR 62/15
    Dem entsprechend stellt sich die Rechtsposition der Beteiligten wegen der Rechtskraftwirkung gerichtlicher Feststellungsurteile im Gegensatz zur durchbrechungsfähigen Bindungswirkung feststellender oder eine Feststellung ablehnender Verwaltungsakte - was die Durchbrechungsfähigkeit anbelangt - anders dar (BSG, Urteile vom 9.11.2010, B 2 U 6/10 R, Rn. 10, und B 2 U 14/10 R, Rn. 14 - alle für Falle der Stattgabe der Feststellungsklage; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.2.2012, L 10 U 3886/10, Rn. 27 ff. mwN).
  • BSG, 09.11.2010 - B 2 U 6/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - versicherte Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Saarland, 22.02.2017 - L 2 KR 62/15
    Dem entsprechend stellt sich die Rechtsposition der Beteiligten wegen der Rechtskraftwirkung gerichtlicher Feststellungsurteile im Gegensatz zur durchbrechungsfähigen Bindungswirkung feststellender oder eine Feststellung ablehnender Verwaltungsakte - was die Durchbrechungsfähigkeit anbelangt - anders dar (BSG, Urteile vom 9.11.2010, B 2 U 6/10 R, Rn. 10, und B 2 U 14/10 R, Rn. 14 - alle für Falle der Stattgabe der Feststellungsklage; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.2.2012, L 10 U 3886/10, Rn. 27 ff. mwN).
  • BSG, 09.11.2010 - B 2 U 14/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Betriebsweg - Wegeunfall - sachlicher

    Auszug aus LSG Saarland, 22.02.2017 - L 2 KR 62/15
    Dem entsprechend stellt sich die Rechtsposition der Beteiligten wegen der Rechtskraftwirkung gerichtlicher Feststellungsurteile im Gegensatz zur durchbrechungsfähigen Bindungswirkung feststellender oder eine Feststellung ablehnender Verwaltungsakte - was die Durchbrechungsfähigkeit anbelangt - anders dar (BSG, Urteile vom 9.11.2010, B 2 U 6/10 R, Rn. 10, und B 2 U 14/10 R, Rn. 14 - alle für Falle der Stattgabe der Feststellungsklage; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.2.2012, L 10 U 3886/10, Rn. 27 ff. mwN).
  • BGH, 16.01.2008 - XII ZR 216/05

    Umfang der Rechtskraft einer in einem Vorprozess zwischen den Parteien ergangenen

    Auszug aus LSG Saarland, 22.02.2017 - L 2 KR 62/15
    Der Senat ist deshalb an das Urteil des LSG Berlin-Brandenburg gebunden, soweit er den Streitgegenstand des damaligen Prozesses im Rahmen seiner eigenen Entscheidung erneut zu prüfen hat (Präjudizialität, vgl. BGH, Urteil vom 16.1.2008, XII ZR 216/05, Rn. 9; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Auflage, § 141Rn. 6d).
  • BSG, 23.10.2014 - B 11 AL 52/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bindung an rechtskräftiges Urteil -

    Auszug aus LSG Saarland, 22.02.2017 - L 2 KR 62/15
    Die Rechtskraft eines Urteils soll verhindern, dass die aus einem festgestellten Tatbestand hergeleitete Rechtsfolge, über die durch ein Urteil rechtskräftig entschieden worden ist, erneut zum Gegenstand eines Verfahrens zwischen denselben Beteiligten gemacht wird; das Gericht ist im Folgeverfahren an einer erneuten Sachprüfung gehindert (BSG, Beschluss vom 23.10.2014, B 11 AL 52/14 B, Rn. 10 mwN.).
  • BSG, 28.06.1984 - 2 RU 64/83
    Auszug aus LSG Saarland, 22.02.2017 - L 2 KR 62/15
    Ein sozialgerichtliches Urteil über eine Klage auf Feststellung eines Rechtsverhältnisses ist nicht nur der formellen, sondern auch der materiellen Rechtskraft fähig (BSG, Urteil vom 28.6.1984, 2 RU 64/83).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.04.2015 - L 7 VE 5/11

    Anspruch auf Opferentschädigung wegen der Folgen einer Vergewaltigung

    Auszug aus LSG Saarland, 22.02.2017 - L 2 KR 62/15
    Hieran ändert es nichts, wenn eine spätere höchstrichterliche Entscheidung die Unzulässigkeit der getroffenen gerichtlichen Feststellung ausspricht, denn auch unrichtige Urteile erwachsen in materielle Rechtskraft; lediglich nichtige und Scheinurteile entfalten keine Wirkungen (Keller, aaO., § 141 Rn. 3 und 5 mwN.; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21.4.2015, L 7 VE 5/11, Rn. 39).
  • LG Köln, 12.11.2013 - 5 O 65/13

    Verletzung einer Hinweispflicht und Beratungspflicht als Amtspflichtverletzung

    Auszug aus LSG Saarland, 22.02.2017 - L 2 KR 62/15
    Eine eventuelle Amtspflichtverletzung mit finanziellen Folgen für den Kläger ist nicht Gegenstand dieses sozialgerichtlichen Verfahrens, sondern müsste gegebenenfalls nach Art. 34 Grundgesetz und § 839 BGB vor den Zivilgerichten geltend gemacht werden (vgl. nur BGH, Urteil vom 23.7.2015, III ZR 196/14, LG Köln, Urteil vom 12.11.2013, 5 O 65/13, Rnrn. 18 ff).
  • BGH, 23.07.2015 - III ZR 196/14

    Verjährung eines Anspruchs aus Amtshaftung wegen unrichtiger Auskunftserteilung:

    Auszug aus LSG Saarland, 22.02.2017 - L 2 KR 62/15
    Eine eventuelle Amtspflichtverletzung mit finanziellen Folgen für den Kläger ist nicht Gegenstand dieses sozialgerichtlichen Verfahrens, sondern müsste gegebenenfalls nach Art. 34 Grundgesetz und § 839 BGB vor den Zivilgerichten geltend gemacht werden (vgl. nur BGH, Urteil vom 23.7.2015, III ZR 196/14, LG Köln, Urteil vom 12.11.2013, 5 O 65/13, Rnrn. 18 ff).
  • BSG, 25.08.2014 - B 11 AL 138/13 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

  • BSG, 18.09.2003 - B 9 V 82/02 B

    Inhalt von Ausführungsbescheiden, Zurückverweisung nach § 160a Abs. 5 SGG

  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 24/05 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zugunstenverfahren - Überprüfung -

  • BSG, 23.07.2010 - B 12 KR 15/10 B
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2010 - L 1 KR 96/09
  • LSG Schleswig-Holstein, 27.07.2021 - L 10 BA 44/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statusfeststellungsklage - Umgang mit parallel

    Das Gericht ist im Folgeverfahren an einer erneuten Sachprüfung gehindert (LSG für das Saarland, Urteil vom 22. Februar 2017 - L 2 KR 62/15 - Rn 48, 49, juris, für ein feststellendes Urteil in einem Statusfeststellungsverfahren) und eine neue Verhandlung und Entscheidung über denselben Gegenstand zwischen denselben Beteiligten ist nicht möglich, eine neue Klage ist nicht zulässig (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. September 2003 - L 7 V 23/03 - Rn 20 juris; BSG, Urteil vom 9. Dezember 1998 - B 9 V 46/97 R - Rn 10).
  • LSG Schleswig-Holstein, 27.07.2021 - L 10 BA 25/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statusfeststellungsklage - prozessualer Umgang

    Dementsprechend gilt die Bindungswirkung nicht nur für die Beteiligten, sondern erfasst auch die Gerichte in einem späteren Prozess dieser Beteiligten über denselben Gegenstand (vgl BSG, Urteil vom 27. Juni 2007, B 6 KA 27/06 R, Breith 2008, 440 ff) ; das Gericht ist im Folgeverfahren an einer erneuten Sachprüfung gehindert (LSG für das Saarland, Urteil vom 22. Februar 2017, L 2 KR 62/15, zitiert nach juris, s dort Rn 48 f) .
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