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   LSG Saarland, 22.06.2011 - L 2 U 76/09   

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https://dejure.org/2011,25323
LSG Saarland, 22.06.2011 - L 2 U 76/09 (https://dejure.org/2011,25323)
LSG Saarland, Entscheidung vom 22.06.2011 - L 2 U 76/09 (https://dejure.org/2011,25323)
LSG Saarland, Entscheidung vom 22. Juni 2011 - L 2 U 76/09 (https://dejure.org/2011,25323)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Beitragsrecht - Anfechtung eines Beitragsbescheids - Zwangsmitgliedschaft - kein Verstoß gegen Verfassungs- und Europarecht - angeblich unwirtschaftliche Mittelverwendung - unsubstantiierte Rügen einer Unternehmerin

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 953 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 34/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Deutschland - Zwangsmitgliedschaft -

    Auszug aus LSG Saarland, 22.06.2011 - L 2 U 76/09
    Soweit die Klägerin allgemein die Rechts-, Europa- und Verfassungswidrigkeit der im angefochtenen Beitragsbescheid des Jahres 2004 aufgeführten Positionen des Umlagebeitrags der Beklagten, der Ausgleichslast und der Umlage zum Insolvenzgeld geltend macht, wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die höchstrichterliche Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 9.5.2006, B 2 U 34/05 R, auch m.v.w.N. zur Insolvenzgeldumlage bzw. den Vorgängerregelungen des Konkursausfallgelds in §§ 186b ff. AFG und dem Lastenausgleich unter den Berufsgenossenschaften sowie dessen Vorgängerregelungen) sowie das Urteil des EuGH vom 5.3.2009, C 350/07, verwiesen.

    Die Kostenentscheidung beruht auf § 197a Abs. 1 Satz 1 iVm. § 154 Abs. 1 VwGO; die Klägerin ist nicht kostenprivilegierte "Versicherte" im Sinne von § 183 SGG (Meyer-Ladewig, Keller, Leitherer, SGG, 9. Aufl., § 183 Rdnr. 5; vgl. BSG, Urteil vom 9.5.2006 aaO.).

  • BVerfG, 03.07.2007 - 1 BvR 1696/03

    Zuständigkeitsregelung und Beitragsvorschriften für Leiharbeitsfirmen in der

    Auszug aus LSG Saarland, 22.06.2011 - L 2 U 76/09
    In Erwiderung der Argumentation der Klägerin, beim Bundesverfassungsgericht sei ein Verfahren um die Gestaltung der Beiträge der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft anhängig und dort seien Fehler zu Tage getreten, verweist der Senat darauf, dass die Verfassungsbeschwerde, die gegen das entsprechende Urteil des BSG vom 24.6.2003, B 2 U 21/02 R, erhoben wurde, vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 3.7.2007 (1 BvR 1696/03) nicht zur Entscheidung angenommen wurde.
  • LSG Bayern, 25.09.2002 - L 18 U 11/99

    Rechtmäßigkeit eines Beitragsbescheides; Beitragsgestaltung mit enteignendem

    Auszug aus LSG Saarland, 22.06.2011 - L 2 U 76/09
    Hierfür genügt es, dass in den Bescheiden die Faktoren der Beitragsberechnung (Gesamtaufwendungen, gesamter Umlagebetrag, konkrete Berechnungsformel, §§ 167, 168 SGB VII) angegeben werden (vgl. LSG für das Saarland, Urteil vom 22.6.2005, L 2 U 97/01; LSG Bayern, Urteil vom 25.9.2002, L 18 U 11/99 mwN.).
  • BVerfG, 02.02.2009 - 1 BvR 2553/08

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Heranziehung zur Insolvenzgeld-Umlage

    Auszug aus LSG Saarland, 22.06.2011 - L 2 U 76/09
    Mit Beschluss vom 2.2.2009 (1 BvR 2553/08) hat das BVerfG im Übrigen nochmals klargestellt, dass auch die Regelungen der Insolvenzgeldumlage wie diejenigen des Konkursausfallgelds der Verfassung entsprechen.
  • BSG, 24.06.2003 - B 2 U 21/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsveranlagung - Gefahrtarif 1998 -

    Auszug aus LSG Saarland, 22.06.2011 - L 2 U 76/09
    In Erwiderung der Argumentation der Klägerin, beim Bundesverfassungsgericht sei ein Verfahren um die Gestaltung der Beiträge der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft anhängig und dort seien Fehler zu Tage getreten, verweist der Senat darauf, dass die Verfassungsbeschwerde, die gegen das entsprechende Urteil des BSG vom 24.6.2003, B 2 U 21/02 R, erhoben wurde, vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 3.7.2007 (1 BvR 1696/03) nicht zur Entscheidung angenommen wurde.
  • EuGH, 05.03.2009 - C-350/07

    Kattner Stahlbau - Wettbewerb - Art. 81 EG, 82 EG und 86 EG - Pflichtversicherung

    Auszug aus LSG Saarland, 22.06.2011 - L 2 U 76/09
    Soweit die Klägerin allgemein die Rechts-, Europa- und Verfassungswidrigkeit der im angefochtenen Beitragsbescheid des Jahres 2004 aufgeführten Positionen des Umlagebeitrags der Beklagten, der Ausgleichslast und der Umlage zum Insolvenzgeld geltend macht, wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die höchstrichterliche Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 9.5.2006, B 2 U 34/05 R, auch m.v.w.N. zur Insolvenzgeldumlage bzw. den Vorgängerregelungen des Konkursausfallgelds in §§ 186b ff. AFG und dem Lastenausgleich unter den Berufsgenossenschaften sowie dessen Vorgängerregelungen) sowie das Urteil des EuGH vom 5.3.2009, C 350/07, verwiesen.
  • LSG Saarland, 22.06.2005 - L 2 U 97/01
    Auszug aus LSG Saarland, 22.06.2011 - L 2 U 76/09
    Hierfür genügt es, dass in den Bescheiden die Faktoren der Beitragsberechnung (Gesamtaufwendungen, gesamter Umlagebetrag, konkrete Berechnungsformel, §§ 167, 168 SGB VII) angegeben werden (vgl. LSG für das Saarland, Urteil vom 22.6.2005, L 2 U 97/01; LSG Bayern, Urteil vom 25.9.2002, L 18 U 11/99 mwN.).
  • LSG Hamburg, 10.03.1999 - III UBf 34/96

    Betriebsmittelstockbildung - Vorschüsse - Konkursausfallgeld - Umlage

    Auszug aus LSG Saarland, 22.06.2011 - L 2 U 76/09
    Es steht im pflichtgemäßen "Ermessen" der Beklagten, die ökonomisch sinnvollste Finanzierungsmöglichkeit festzulegen (vgl. auch § 80 SGB IV; Lauterbach, Kommentar zur Unfallversicherung, Stand November 2010, § 172 RdNr. 4, 5; LSG für das Saarland aaO.; LSG Hamburg, Urteil vom 10.03.1999, III UBf 34/96).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.12.2013 - L 9 U 1818/09
    Hierfür genügt es, dass in den Bescheiden die Faktoren der Beitragsberechnung (Gesamtaufwendungen, gesamter Umlagebetrag, konkrete Berechnungsformel, §§ 167, 168 SGB VII) angegeben werden (vgl. LSG für das Saarland, Urteil v. 22.06.2011, L 2 U 76/09 und v. 22.6.2005, L 2 U 97/01; LSG Bayern, Urteil vom 25.9.2002, L 18 U 11/99 m.w.N., alle in Juris).

    Im Übrigen gilt das, was das LSG für das Saarland (Urteil v. 22.06.2011, a.a.O.), dem der Senat folgt, in einem vergleichbaren Fall zur von der Klägerin auch im vorliegenden Verfahren geäußerten Kritik und zu den Vorschlägen zur Mittelverwendung durch die Beklagte (bzw. die Berufsgenossenschaften) ausgeführt hat, was der Senat im Folgenden auszugsweise wiedergibt und sich zudem bereits aus den Regelungen des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) und den Regelungen des SGB VII ableiten lässt.

    Unter Berücksichtigung dessen kann den gesetzlich geregelten Vorgaben keine Regelung entnommen werden, mit welcher der Gesetzgeber der Klägerin (wie auch anderen Mitgliedsunternehmen) eine subjektive Rechtsposition dahingehend eingeräumt haben könnte, die Beklagte diesbezüglich zu beeinflussen (vgl. zum Ganzen: LSG für das Saarland, Urteil v. 22.06.2011, L 2 U 76/09, in Juris).

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