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   LSG Saarland, 23.07.2019 - L 2 KR 2/18   

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https://dejure.org/2019,56330
LSG Saarland, 23.07.2019 - L 2 KR 2/18 (https://dejure.org/2019,56330)
LSG Saarland, Entscheidung vom 23.07.2019 - L 2 KR 2/18 (https://dejure.org/2019,56330)
LSG Saarland, Entscheidung vom 23. Juli 2019 - L 2 KR 2/18 (https://dejure.org/2019,56330)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 04.03.2004 - B 3 KR 4/03 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Abgrenzung von vollstationärer,

    Auszug aus LSG Saarland, 23.07.2019 - L 2 KR 2/18
    Deshalb kann - wenn z.B. wegen einer Komplikation eine zunächst nicht geplante weitere Behandlung über die Nacht hinweg angezeigt erscheint - eine ambulante in eine vollstationäre Krankenhausbehandlung übergehen (vgl. zu alldem BSG, Urteil vom 19.9.2013, B 3 KR 34/12 R, Rn. 11-18 mvwN.; BSG, Urteil vom 4.3.2004, B 3 KR 4/03 R, Rn. 19 ff.).
  • BSG, 28.02.2007 - B 3 KR 17/06 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Abgrenzung ambulanter,

    Auszug aus LSG Saarland, 23.07.2019 - L 2 KR 2/18
    Zwangsläufig kann eine Verlegung, wie sie im konkreten Fall auch die Beklagte annimmt, nur die Fortsetzung einer stationären Behandlung bedeuten, nicht die Begründung einer solchen (BSG, Urteil vom 28.2.2007, B 3 KR 17/06 R, Rn. 22, erkennender Senat, Urteil vom 22.8.2012, L 2 KR 180/09, Rn. 29).
  • BSG, 11.03.1987 - 8 RK 19/85

    Beiladung des Versicherten - Krankenhausträger - Pflegesatzberechnung -

    Auszug aus LSG Saarland, 23.07.2019 - L 2 KR 2/18
    Werden vor einer Verlegung Leistungen erbracht, die über die Aufnahmeuntersuchungen hinausgehen, wie beispielsweise therapeutische Behandlungen, ergibt sich in der Regel ein eigener Vergütungsanspruch des verlegenden Krankenhauses (vergleiche zum alten Recht: BSG, Urteil vom 11.3.1987, 8 RK 19/85, Rn. 19).
  • BSG, 19.09.2013 - B 3 KR 34/12 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Abgrenzung nicht operativer

    Auszug aus LSG Saarland, 23.07.2019 - L 2 KR 2/18
    Deshalb kann - wenn z.B. wegen einer Komplikation eine zunächst nicht geplante weitere Behandlung über die Nacht hinweg angezeigt erscheint - eine ambulante in eine vollstationäre Krankenhausbehandlung übergehen (vgl. zu alldem BSG, Urteil vom 19.9.2013, B 3 KR 34/12 R, Rn. 11-18 mvwN.; BSG, Urteil vom 4.3.2004, B 3 KR 4/03 R, Rn. 19 ff.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.03.2018 - L 24 KA 25/17

    Vertragsärztliche Versorgung - Abrechnungsprüfung - Vergütungsanspruch einer

    Auszug aus LSG Saarland, 23.07.2019 - L 2 KR 2/18
    Dies hätte allenfalls dann der Fall sein können, wenn in einer (Notfall-)Ambulanz lediglich Aufnahmeuntersuchungen stattgefunden hätten und dann unmittelbar eine Weiterleitung an das Klinikum A-Stadt veranlasst worden wäre (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.3.2018, L 24 KA 25/17, Rn. 88 ff., dieses LSG schließt lediglich bei Untersuchungen einer Notfallambulanz, also bei Durchführung ambulanter ärztlicher Maßnahmen, in der Regel eine stationäre Aufnahme im betreffenden Krankenhaus aus).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2010 - L 24 KA 1017/05
    Auszug aus LSG Saarland, 23.07.2019 - L 2 KR 2/18
    Auch wenn eine Verlegung erfolgt, ändert dies nichts daran, dass insgesamt eine einzige durchgehende stationäre Behandlung vorgelegen hat (erkennender Senat aaO. Rn. 33, LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.3.2010, L 24 KA 1017/05, Rn. 21, 26).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2022 - L 11 KR 542/18

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen

    Der vorliegende Fall gehe über den dem BSG in der Revision vorliegenden Sachverhalt des Landessozialgerichts (LSG) Saarland (Urteil vom 23. Juni 2019 - L 2 KR 2/18 - juris) noch hinaus, als mit der Durchführung der Lyse bereits therapeutische Maßnahmen durchgeführt wurden und eine Aufnahme auch verwaltungsmäßig erfolgt sei.

    Der Senat hat - im Gegensatz zu der der Revision beim BSG (B 1 KR 11/20 R) zugrundeliegenden Entscheidung des Saarländischen LSG (Urteil vom 23. Juni 2019 - a.a.O., Rn. 28) - eine landesvertragliche Regelung ausgelegt.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2021 - L 11 KR 542/18
    Der vorliegende Fall gehe über den dem BSG in der Revision vorliegenden Sachverhalt des Landessozialgerichts (LSG) Saarland (Urteil vom 23. Juni 2019 - L 2 KR 2/18 - juris) noch hinaus, als mit der Durchführung der Lyse bereits therapeutische Maßnahmen durchgeführt wurden und eine Aufnahme auch verwaltungsmäßig erfolgt sei.

    Der Senat hat - im Gegensatz zu der der Revision beim BSG (B 1 KR 11/20 R) zugrundeliegenden Entscheidung des Saarländischen LSG (Urteil vom 23. Juni 2019 - a.a.O., Rn. 28) - eine landesvertragliche Regelung ausgelegt.

  • LSG Thüringen, 17.08.2018 - L 6 KR 708/18

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - europaweite Ausschreibung von

    Zwischenzeitlich hätten das LSG für das Saarland (Beschluss vom 3. April 2018 - Az.: L 2 KR 2/18 B ER), das Bayerische LSG (Beschluss vom 21. März 2018 - Az.: L 5 KR 81/18 B ER, nach juris), das Hessische LSG (Beschluss vom 3. Mai 2018 - Az.: L 8 KR 217/18 ER B) sowie das LSG Baden-Württemberg (Beschlüsse vom 9. Mai 2018 - Az.: L 4 KR 172/18 ER B und L 5 KR 217/18 ER B) bestätigt, dass die Entscheidungskompetenz des Vergabesenats auch die Klärung der Frage einschließe, ob eine nach den vergaberechtlichen Vorschriften gebotene Ausschreibung gegebenenfalls durch außerhalb des Vergaberechts liegende (sozialrechtliche) Vorschriften (hier: § 127 Abs. 1 Satz 6 SGB V) gesetzlich ausgeschlossen sei.
  • LSG Hamburg, 25.09.2018 - L 1 KR 34/18

    Einstweiliger Rechtschutz gegen eine aufsichtsrechtliche Maßnahme im Zusammenhang

    Die Antragstellerin erwidert darauf unter Hinweis auf eine Entscheidung des LSG Saarland vom 3. April 2018 (L 2 KR 2/18 B ER), wonach eine Rechtswegverweisung bei einem Antrag eines Mitbewerbers gegen eine ausschreibende Krankenkasse vor die Vergabekammer des Bundes bzw. die ordentliche Gerichtsbarkeit gehöre, bestätigt wurde und eine Entscheidung der Vergabekammer des Bundes, wonach Zweckmäßigkeitserwägungen in Fällen des Vierten Teils des GWB unzulässig seien.
  • SG Hamburg, 04.12.2018 - S 37 KR 1565/18

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - europaweite Ausschreibung eines

    Insoweit folgt die Kammer nicht dem gleichfalls zeitlich nach der zitierten Entscheidung des OLG Düsseldorfs vom 27. Juni 2018 (Az.: VII-Verg 59/17) ergangenen Beschluss des Thüringer LSG vom 17. August 2018 (Az.: L 6 KR 708/18 B ER, juris), das in den hier zur Diskussion stehenden Fällen aufgrund von § 51 Abs. 3 SGG sowie §§ 69 Abs. 3 und 127 Abs. 1 S. 7 SGB V von einer ausnahmslosen gesetzlichen Sonderzuweisung von Rechtsmitteln gegen Ausschreibungen nach Teil 4 GWB an die Vergabekammern, bzw. als Beschwerdeinstanz an das zuständige OLG, ausgeht und damit die übereinstimmende Rechtsprechung der Landessozialgerichte aus der Zeit vor der Neubewertung der Rechtslage durch das OLG Düsseldorf fortführt (stellvertretend dafür: Bayerisches LSG vom 21. März 2018, Az.: L 5 KR 81/18 B ER, LSG für das Saarland vom 3. April 2018, Az.: L 2 KR 2/18 B ER und LSG Baden-Württemberg vom 9. Mai 2018, Az.: L 5 KR 217/18 ER-B, alle juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.05.2018 - L 4 KR 172/18
    Damit ist die Überprüfung von öffentlichen Aufträgen nach der Sonderzuweisung in § 69 Abs. 3 SGB V auch hinsichtlich der von der Antragstellerin in den Mittelpunkt gestellten Frage der Zweckmäßigkeit i.S.d. § 127 Abs. 1 Satz 6 SGB V von der Zuständigkeit der Sozialgerichte gemäß § 51 Abs. 3 SGG ausgenommen (ausführlich hierzu Bayerisches LSG, Beschluss vom 21. März 2018 - L 5 KR 81/18 B ER - ebenso LSG für das Saarland, Beschluss vom 3. April 2018 - L 2 KR 2/18 B ER -).
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