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   LSG Saarland, 25.01.2017 - L 2 KR 35/16   

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https://dejure.org/2017,2327
LSG Saarland, 25.01.2017 - L 2 KR 35/16 (https://dejure.org/2017,2327)
LSG Saarland, Entscheidung vom 25.01.2017 - L 2 KR 35/16 (https://dejure.org/2017,2327)
LSG Saarland, Entscheidung vom 25. Januar 2017 - L 2 KR 35/16 (https://dejure.org/2017,2327)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 35/15 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Mamma-Augmentationsplastik nach

    Auszug aus LSG Saarland, 25.01.2017 - L 2 KR 35/16
    Erforderlich ist vielmehr, dass der Versicherte in seinen Körperfunktionen beeinträchtigt wird oder dass er an einer Abweichung vom Regelfall leidet, die entstellend wirkt (BSG, Urteil vom 08.03.2016 - B 1 KR 35/15 R Rdnr. 9, 10 m.w.N.).

    Dagegen hat das BSG bei der Fehlanlage eines Hodens eines männlichen Versicherten eine Entstellung nicht einmal für erörterungswürdig angesehen und eine Entstellung bei fehlender oder wenig ausgeprägter Brustanlage unter Berücksichtigung der außerordentlichen Vielfalt in Form und Größe der weiblichen Brust revisionsrechtlich abgelehnt (BSG, Urteil vom 08.03.2016 - B 1 KR 35/15 R Rdnr. 13, 14 m.w.N.).

    Das BSG hat bereits entschieden, dass die gesetzlichen Krankenkassen nicht verpflichtet sind, zur Behebung einer psychischen Störung die Kosten für den operativen Eingriff in einen im Normbereich liegenden Körperzustand zu tragen (BSG, Urteil vom 10.02.1993 - 1 RK 14/92; vgl. auch BSG, Urteil vom 08.03.2016 - B 1 KR 35/15 R Rdnr. 16).

  • LSG Baden-Württemberg, 17.11.2015 - L 11 KR 5308/14

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf operative Beinverlängerung bei

    Auszug aus LSG Saarland, 25.01.2017 - L 2 KR 35/16
    Eine Größe von 143 cm liegt bei einer Frau noch im Normbereich und begründet keinen Anspruch gegen die gesetzliche Krankenkasse auf eine operative Beinverlängerung, auch nicht zur Beseitigung psychischer Belastungen (vgl LSG Stuttgart vom 17.11.2015 - L 11 KR 5308/14).

    Eine Körpergröße der Klägerin von 143 cm stellte sich somit allein nicht als regelwidriger Körperzustand und damit als Krankheit dar (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.11.2015 - L 11 KR 5308/14 Rdnr. 17).

  • BSG, 10.02.1993 - 1 RK 14/92

    Operation - Psychische Störung - Kostenersatz

    Auszug aus LSG Saarland, 25.01.2017 - L 2 KR 35/16
    Die Körpergröße von 143 cm ist auch nicht als Zustand anzusehen, der von der Norm, vom Leitbild des gesunden Menschen abweicht (vgl. BSG, Urteil vom 10.02.1993 - 1 RK 14/92 Rdnr. 16).

    Das BSG hat bereits entschieden, dass die gesetzlichen Krankenkassen nicht verpflichtet sind, zur Behebung einer psychischen Störung die Kosten für den operativen Eingriff in einen im Normbereich liegenden Körperzustand zu tragen (BSG, Urteil vom 10.02.1993 - 1 RK 14/92; vgl. auch BSG, Urteil vom 08.03.2016 - B 1 KR 35/15 R Rdnr. 16).

  • BSG, 13.05.2004 - B 3 KR 18/03 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit - Vormundschaftsgericht

    Auszug aus LSG Saarland, 25.01.2017 - L 2 KR 35/16
    Betrifft ein Zahlungsanspruch einen abgeschlossenen Vorgang aus der Vergangenheit, ist er zur Vermeidung eines ansonsten im Raum stehenden zusätzlichen Streits über die Höhe des Anspruchs konkret zu beziffern (BSG, Urteil vom 13.05.2004 - B 3 KR 18/03 R Rdnr. 12).
  • BSG, 12.09.2015 - B 1 KR 15/14 R

    Krankenversicherung - Polkörperdiagnostik keine Leistung der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Saarland, 25.01.2017 - L 2 KR 35/16
    Dieser Kostenerstattungsanspruch reicht nicht weiter als ein entsprechender Sachleistungsanspruch; er setzt daher voraus, dass die selbstbeschaffte Behandlung zu den Leistungen gehört, welche die Krankenkassen allgemein in Natur als Sach- oder Dienstleistung zu erbringen haben (BSG, Urteil vom 12.09.2015 - B 1 KR 15/14 R Rdnr. 8).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.07.2022 - L 16 KR 183/21

    Korrektur einer als unzureichend empfundenen Körpergröße; Körpergröße als

    Zudem hat auch das LSG Saarland im Falle einer Klägerin, die vor einer durchgeführten Operation 143 cm groß war, das Vorliegen einer behandlungsbedürftigen Entstellung verneint (Landessozialgericht für das Saarland, Urteil vom 25. Januar 2017 - L 2 KR 35/16 -, Rn. 24, juris).
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