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   LSG Saarland, 25.09.2019 - L 6 AL 2/18   

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https://dejure.org/2019,34433
LSG Saarland, 25.09.2019 - L 6 AL 2/18 (https://dejure.org/2019,34433)
LSG Saarland, Entscheidung vom 25.09.2019 - L 6 AL 2/18 (https://dejure.org/2019,34433)
LSG Saarland, Entscheidung vom 25. September 2019 - L 6 AL 2/18 (https://dejure.org/2019,34433)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvL 10/01

    Zeiten des Mutterschutzes sind bei der Berechnung der Anwartschaftszeit in der

    Auszug aus LSG Saarland, 25.09.2019 - L 6 AL 2/18
    Art. 6 Abs. 4 GG enthält den bindenden Auftrag an den Gesetzgeber, jeder Mutter Schutz und Fürsorge der Gemeinschaft angedeihen zu lassen (vgl. etwa Entscheidung des BVerfG vom 28.03.2006, Az.: 1 BvL 10/01 = BVerfGE 115, 259 m.w.N.) Das Schutzgebot aus Art. 6 Abs. 4 GG hat hierbei auch das Ziel und die Tendenz, den Gesetzgeber zu verpflichten, wirtschaftliche Belastungen der Mütter, die im Zusammenhang mit ihrer Schwangerschaft und Mutterschaft stehen, auszugleichen.

    Das gilt auch für das Gebiet der Sozialversicherung, auch wenn es nicht dazu führt, dass der Gesetzgeber gehalten wäre, jede mit der Mutterschaft zusammenhängende wirtschaftliche Belastung auszugleichen (vgl. BVerfG vom 28.03.2006 a.a.O. m.w.N.).

  • LSG Hessen, 18.03.2016 - L 7 AL 145/14

    Arbeitslosenversicherung Versicherungspflicht

    Auszug aus LSG Saarland, 25.09.2019 - L 6 AL 2/18
    Allerdings ist nach der Rechtsprechung grundsätzlich davon auszugehen, dass bei Unterbrechungszeiträumen generell das Erfordernis der "Unmittelbarkeit" nur dann als erfüllt anzusehen ist, wenn diese Zeiträume nicht mehr als einen Monat umfassen (vgl. etwa Hessisches LSG, Urteil vom 18.03.2016, Az.: L 7 AL 145/14 sowie LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.01.2016, Az.: L 9 AL 286/14 zu § 26 Abs. 2 SGB III).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 31.03.2011 - L 1 AL 43/10
    Auszug aus LSG Saarland, 25.09.2019 - L 6 AL 2/18
    Das LSG Baden-Württemberg führt in dieser Entscheidung u.a. aus, die Begriffe der "Unmittelbarkeit" und "Unterbrechung" hätten nicht nur eine zeitliche Dimension, sondern wiesen auch einen kausalen Bezug dergestalt auf, dass mit den in der Norm intendierten Anrechnungszeiten dem Versicherten ein Ausgleich für bestimmte unverschuldete Beitragsausfälle (bzw. fehlende Versicherungszeiten) gewährt werden solle (vgl. ebenso Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 31.05.2011, Az.: L 1 AL 43/10).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2016 - L 9 AL 286/14

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Begriff der Unmittelbarkeit der

    Auszug aus LSG Saarland, 25.09.2019 - L 6 AL 2/18
    Allerdings ist nach der Rechtsprechung grundsätzlich davon auszugehen, dass bei Unterbrechungszeiträumen generell das Erfordernis der "Unmittelbarkeit" nur dann als erfüllt anzusehen ist, wenn diese Zeiträume nicht mehr als einen Monat umfassen (vgl. etwa Hessisches LSG, Urteil vom 18.03.2016, Az.: L 7 AL 145/14 sowie LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.01.2016, Az.: L 9 AL 286/14 zu § 26 Abs. 2 SGB III).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.10.2016 - L 13 AL 1634/15

    Arbeitslosengeld - Erfüllung der Anwartschaftszeit - sonstiger

    Auszug aus LSG Saarland, 25.09.2019 - L 6 AL 2/18
    Das LSG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 18.10.2016 (Az.: L 13 AL 1634/15) zu § 26 Abs. 2 a Satz 1 Nr. 1 SGB III entschieden, dass die "Unmittelbarkeit" auch dann gewahrt sei, wenn eine Mutterschutzfrist nach § 3 Abs. 2 MuSchG direkt an eine Zeit angrenze, in der Versicherungspflicht wegen der Erziehung eines Kindes bestand, auch wenn die zeitliche Lücke bis zur nachfolgenden Kindererziehungszeit mehr als einen Monat beträgt.
  • LSG Baden-Württemberg, 21.11.2018 - L 3 AL 2273/18

    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - sonstiger

    Auszug aus LSG Saarland, 25.09.2019 - L 6 AL 2/18
    Das LSG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 21.11.2018 (Az.: L 3 AL 2273/18) ebenfalls zu der Regelung des § 26 Abs. 2 SGB III entschieden, dass, wenn zwischen dem Ende einer Versicherungspflicht aufgrund einer Erziehungszeit und dem Bezug von Mutterschaftsgeld aufgrund einer weiteren Schwangerschaft eine Lücke von 45 Tagen bestehe, dies dennoch dem Erfordernis der "Unmittelbarkeit" genügen könne.
  • BSG, 23.02.2017 - B 11 AL 3/16 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - sonstiger

    Auszug aus LSG Saarland, 25.09.2019 - L 6 AL 2/18
    So hat das BSG in einer Entscheidung vom 23.02.2017 (Az.: B 11 AL 3/16 R) zu der Regelung des § 26 Abs. 2 SGB III entschieden, dass der Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung auch dann als Versicherungszeit in der Arbeitslosenversicherung zu berücksichtigen sein kann, wenn der Zeitraum zwischen dem Beginn der Rente und dem vorhergehenden Bezug von Arbeitslosengeld mehr als einen Monat beträgt.
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