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   LSG Saarland, 27.04.2007 - L 7 R 52/06   

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LSG Saarland, 27.04.2007 - L 7 R 52/06 (https://dejure.org/2007,19981)
LSG Saarland, Entscheidung vom 27.04.2007 - L 7 R 52/06 (https://dejure.org/2007,19981)
LSG Saarland, Entscheidung vom 27. April 2007 - L 7 R 52/06 (https://dejure.org/2007,19981)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Versäumung der Klagefrist im sozialgerichtlichen Verfahren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 14.10.2003 - IX R 68/98

    Bekanntgabe: Verlängerung der Dreitagesfrist

    Auszug aus LSG Saarland, 27.04.2007 - L 7 R 52/06
    Die Dreitagesfrist des § 37 II SGB 10 ist nicht zu verlängern, wenn das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fällt (entgegen BFH v. 14.10.03 - IX R 68/98).

    Für die inhaltlich identische Vorschrift des § 122 Abs. 2 Nr. 1 Abgabenordnung 1977 (AO) habe dies der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Urteil vom 14.10.2003 (Az.: IX R 68/98) verbindlich festgestellt.

    Der Senat vermag sich insoweit nicht der Argumentation des BFH in dem Urteil vom 14.10.2003 (Az.: IX R 68/98) zur gleich lautenden Vorschrift des § 122 Abs. 2 AO 1977 anzuschließen.

  • BSG, 19.03.1957 - 10 RV 609/56
    Auszug aus LSG Saarland, 27.04.2007 - L 7 R 52/06
    Eine darüber hinausgehende Besserstellung ist jedenfalls nicht geboten; vielmehr sprechen nicht zuletzt die gerade bei Zustellungen bedeutsamen Gesichtspunkte der Rechtssicherheit und -klarheit dagegen, den "dritten Tag" i.S.d. § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB X nach Maßgabe der in § 64 Abs. 3 SGG enthaltenen Regelung zu verschieben (ebenso: Loytved a.a.O.; Urteil des Bundessozialgerichts vom 19.03.1957, Az.: 10 RV 609/56 = BSGE 5, 53; Engelmann in von Wulffen/Wiesner SGB X-Kommentar, § 37 Randnr. 12).
  • LSG Hessen, 09.03.2005 - L 6 AL 1276/03

    Bekanntgabe des Verwaltungsaktes - Zugangsvermutung - Zweifel am Zugang -

    Auszug aus LSG Saarland, 27.04.2007 - L 7 R 52/06
    Es ist in Literatur und Rechtsprechung allerdings umstritten, ob das bloße bzw. pauschale Bestreiten des Zugangs ausreicht, um von einem Zweifelsfall i.S.d. § 37 Abs. 2 Satz 2 letzter Halbsatz SGB X ausgehen zu können, oder ob es sich nicht um einen "berechtigten Zweifel" handeln oder der Adressat gar den Zugang des Bescheides substantiiert bestreiten muss (vgl. hierzu die Rechtsprechungs- und Literaturübersicht in den Urteilen des Hessischen Landessozialgerichts vom 09.03.2005, Az.: L 6 AL 1276/03 und vom 19.09.2005, Az.: L 9 AL 81/04).
  • LSG Hessen, 19.09.2005 - L 9 AL 81/04
    Auszug aus LSG Saarland, 27.04.2007 - L 7 R 52/06
    Es ist in Literatur und Rechtsprechung allerdings umstritten, ob das bloße bzw. pauschale Bestreiten des Zugangs ausreicht, um von einem Zweifelsfall i.S.d. § 37 Abs. 2 Satz 2 letzter Halbsatz SGB X ausgehen zu können, oder ob es sich nicht um einen "berechtigten Zweifel" handeln oder der Adressat gar den Zugang des Bescheides substantiiert bestreiten muss (vgl. hierzu die Rechtsprechungs- und Literaturübersicht in den Urteilen des Hessischen Landessozialgerichts vom 09.03.2005, Az.: L 6 AL 1276/03 und vom 19.09.2005, Az.: L 9 AL 81/04).
  • BSG, 06.05.2010 - B 14 AS 12/09 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumung der Klagefrist - Bekanntgabe des

    Zu den Feiertagen Ostern, Pfingsten und Weihnachten mögen sich in Verbindung mit Wochenendtagen problematische Konstellationen ergeben können (vgl Recht aaO, K § 37 RdNr 16) , diese sind jedoch hinreichend dadurch berücksichtigt, dass die Zugangsfiktion gemäß § 37 Abs. 2 Satz 2 SGB X dann nicht gilt, wenn der Verwaltungsakt zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist (vgl LSG Saarland, Urteil vom 27.4.2007 - L 7 R 52/06 -: Bekanntgabe am Karsamstag) .
  • LSG Bayern, 11.05.2022 - L 2 U 140/13

    Bekanntgabefiktion gilt im Sozialverwaltungsverfahren auch an Sonn- und

    Zu den Feiertagen Ostern, Pfingsten und Weihnachten mögen sich in Verbindung mit Wochenendtagen problematische Konstellationen ergeben können (vgl Recht aaO, K § 37 RdNr. 16), diese sind jedoch hinreichend dadurch berücksichtigt, dass die Zugangsfiktion gemäß § 37 Abs. 2 Satz 2 SGB X dann nicht gilt, wenn der Verwaltungsakt zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist (vgl LSG Saarland, Urteil vom 27.4.2007 - L 7 R 52/06 -: Bekanntgabe am Karsamstag).
  • SG Duisburg, 26.04.2018 - S 49 AS 857/17

    Rückzahlung von überzahlten Leistungen einer Bedarfsgemeinschaft hinsichtlich

    Wenn der Bürger hingegen - nur - vorträgt, dass der Verwaltungsakt zu einem anderen Termin zugegangen ist, soll ein sog. qualifiziertes Bestreiten in der Weise notwendig sein, dass Tatsachen vorgetragen werden, aus denen schlüssig die nicht nur entfernt liegende Möglichkeit hervorgeht, dass ein Zugang des Verwaltungsakts erst zu einem anderen Zeitpunkt erfolgt ist, als nach dem von § 37 Abs. 2 S. 1 SGB X vermutet (LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 14.03.2008 - L 8 AS 5579/07, juris, Rn. 22; LSG Saarland, Urt. v. 27.04.2007 - L 7 R 52/06, juris, Rn. 27; Pattar, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB X, 2. Aufl. 2017, § 37 SGB X, Rn. 106 m.w.N.).
  • LSG Saarland, 04.03.2016 - L 5 SB 14/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Einhaltung der Klagefrist - Zugang des

    Hinsichtlich der Behauptung eines späteren Zugangs ist allerdings mit der h.M. (vgl. Hessisches LSG a.a.O. m.w.N; Urteil des 7. Senats des Landessozialgerichts für das Saarland vom 27.04.2007, Az.: L 7 R 52/06 m.w.N.) zu fordern, dass der Adressat substantiiert Umstände vorbringt, die ein tatsächliches Abweichen von der gesetzlichen Zugangsvermutung möglich erscheinen lassen, etwa eine überholte Postanschrift oder einen Ausfall der Postzustellung in der fraglichen Zeit.

    Eine darüber hinausgehende Besserstellung ist jedenfalls nicht geboten; vielmehr sprechen nicht zuletzt die gerade bei Zustellungen bedeutsamen Gesichtspunkte der Rechtssicherheit und -klarheit dagegen, den "dritten Tag" i.S.d. § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB X nach Maßgabe der in § 64 Abs. 3 SGG enthaltenen Regelung zu verschieben (ebenso: Loytved a.a.O.; BSG-Urteil vom 19.03.1957, Az.: 10 RV 609/56 = BSGE 5, 53; Urteil des 7. Senats des LSG für das Saarland vom 27.04.2007, Az.: L 7 R 52/06).

  • LSG Baden-Württemberg, 28.01.2009 - L 2 AS 5718/08

    Versäumung der Klagefrist im sozialgerichtlichen Verfahren, Verlängerung der

    Eine darüber hinaus gehende Besserstellung ist jedenfalls nicht geboten; vielmehr sprechen nicht zuletzt die gerade bei Zustellungen bedeutsamen Gesichtspunkte der Rechtssicherheit und -klarheit dagegen, den "dritten Tag" im Sinne des § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB X nach Maßgabe der in § 64 Abs. 3 SGG enthaltenen Regelung zu verschieben (so auch Bundessozialgericht (BSG) vom 19. März 1957 - 10 Rv 609/56 = BSGE 5, 53, 54 ff.; BSG vom 24. März 1993 - 9/9 a RV 17/92 veröffentlicht in Juris; LSG Hamburg, Beschluss vom 18. Oktober 2004 - L 5 AL 50/02 und LSG Saarland, Urteil vom 27. April 2007 - L 7 R 52/06 - beide veröffentlicht in Juris; Engelmann in von Wulffen, SGB X-Kommentar, § 37 Rdnr. 12; Krasney in Kasseler Kommentar Sozialversicherungsrecht, SGB X, § 37 Rdnr. 6; a. A. Recht in Hauck/Noftz, SGB X, § 37 Rdnr. 16).
  • LSG Bayern, 17.03.2011 - L 19 R 443/10

    Zweifel im Sinne des § 37 Abs 2 S 3 SGB X sind gerechtfertigt, wenn der Adressat

    Erforderlich ist vielmehr ein substantiiertes Vorbringen von Tatsachen, die auf den verspäteten Zugang hindeuten und ein tatsächliches Abweichen von der gesetzlichen Zugangsfiktion möglich erscheinen lassen (Engelmann, in: von Wulffen, SGB X, 7. Aufl., § 37 Rn 13; LSG Saarland Urteil vom 27.04.2007 - L 7 R 52/06; BFH Beschluss vom 01.12.2010 - VIII B 123/10).
  • LSG Hamburg, 22.11.2022 - L 3 VE 7/22

    Unzulässigkeit der Klage im sozialgerichtlichen Verfahren wegen Versäumung der

    Der Kläger hat die Bekanntgabefiktion des § 37 Abs. 2 Satz 1 SGG nicht substantiiert bestritten hat, wie dies von der herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. z.B. LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 14.3.2008 - L 8 AS 5579/07, juris; LSG Saarland, Urt. v. 27.4.2007 - L 7 R 52/06, juris; Engelmann in Schütze, SGB X, 9. Aufl. 2020, § 37 Rn. 33; Littmann in: Hauck/Noftz, SGB X, § 37 Rn. 31 [2017]; Pattar in: jurisPK-SGB X, 2. Aufl. 2017, § 37 Rn. 106), welcher sich das Gericht nach eingehender Prüfung der Sach- und Rechtslage im hier zu beurteilenden Sachverhalt aus eigener Überzeugung anschließt, für den Fall der Geltendmachung eines gegenüber der gesetzlichen Fiktion späteren Zugangs verlangt wird.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.07.2012 - L 9 AS 360/11
    Macht der Adressat eines (angeblich) nicht eingetroffenen Briefes den Nichtzugang des Briefes geltend, reicht insofern "einfaches" Bestreiten aus, da es ihm im Regelfall schon aus logischen Gründen nicht möglich ist, näher darzulegen, ihm sei ein per einfachem Brief übersandtes Schreiben nicht zugegangen (vgl. Bundessozialgericht BSG -, Urteil vom 26. Juli 2007 - B 13 R 4/06 -, Juris Rn. 22; LSG Saarland, Urteil vom 24. Juli 2007 - L 7 R 52/06 - L 7 R 52/06 -, Juris Rn. 27 m.w.N.; vgl. auch ständige Rechtsprechung des Senats: Urteil vom 9. Juni 2011 - L 9 AS 1298/09 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.06.2020 - L 13 SB 140/17
    Soweit der Empfänger einen nicht völlig unwahrscheinlichen Zugangstermin schlüssig und nachvollziehbar vorträgt, muss zu seinen Gunsten von diesem Datum ausgegangen werden (vgl. Landessozialgericht - LSG - für das Saarland, Urteil vom 27. April 2007 - L 7 R 52/06 - juris Rn. 28).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.06.2011 - L 9 AS 1298/09
    Bei der Frage, wann Zweifel vorliegen, ist nach der Rechtsprechung zu unterscheiden: Macht der Adressat eines (angeblich) nicht eingetroffenen Briefes den Nichtzugang des Briefes geltend, reicht insofern "einfaches" Bestreiten aus, da es ihm im Regelfall schon aus logischen Gründen nicht möglich ist, näher darzulegen, ihm sei ein per einfachem Brief übersandtes Schreiben nicht zugegangen (BSG, Urteil vom 26. Juli 2007 - B 13 R 4/06 R, Rn 22; LSG Saarland, Urteil vom 24. Juli 2007 - L 7 R 52/06 - juris, Rn 27, mwN; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14. März 2008 - L 8 AS 5579/07; Engelmann in: von Wulfen, Kommentar zum SGB X, 7. Auflage 2010, § 37 Rn. 13 m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.07.2012 - L 9 AS 740/12
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.08.2012 - L 11 AS 513/12
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