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   LSG Saarland, 30.03.2017 - L 1 R 122/15   

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LSG Saarland, 30.03.2017 - L 1 R 122/15 (https://dejure.org/2017,30137)
LSG Saarland, Entscheidung vom 30.03.2017 - L 1 R 122/15 (https://dejure.org/2017,30137)
LSG Saarland, Entscheidung vom 30. März 2017 - L 1 R 122/15 (https://dejure.org/2017,30137)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Auszug aus LSG Saarland, 30.03.2017 - L 1 R 122/15
    Die Möglichkeit, Aufträge der GmbH ablehnen zu können, lässt vorliegend ein Unternehmerrisiko nicht erkennen (vgl auch BSG vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R = BSGE 120, 99 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 25 - juris RdNr 28).

    Jedoch ist diesem Umstand hier kein entscheidendes Gewicht beizumessen, da dies darauf zurückzuführen ist, dass die Klägerin als hoch qualifizierte Beschäftigte ihre Tätigkeit zu verrichten hatte und sich in diesen Fällen das Weisungs- und Direktionsrecht in eine funktionsgerechte, dienende Teilhabe am Arbeitsprozess wandelt und nicht von vornherein eine selbständige Tätigkeit begründet (BSG, Urteil vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - juris Rn. 31, mwN).

    Denn Vertragsklauseln, die darauf gerichtet sind, die an den Arbeitnehmer- bzw. Beschäftigtenstatus anknüpfende arbeits-, steuer- und sozialrechtliche Regelungen abzubedingen oder zu vermeiden (z.B. Nichtgewährung von Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder Urlaub; die Verpflichtung, Einnahmen selbst zu versteuern oder für eine Sozial- und Krankenversicherung selbst zu sorgen) lassen nach ständiger Rechtsprechung ausschließlich Rückschlüsse auf den Willen der Vertragsparteien, Beschäftigung auszuschließen, zu, ohne dass dies bei der hier zu erfolgenden Gesamtabwägung eine eigenständige Bedeutung zukommt (vgl. nur BSG, Urteil vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - juris Rn. 27, mit dem Hinweis auf § 32 SGB I).

    Hierzu gehört insbesondere, ob mit der Gefahr des Verlustes zugunsten des Unternehmens eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft eingesetzt wurde, der Erfolg des Einsatzes der sächlichen oder persönlichen Mittel also ungewiss ist (BSG, Urteile vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - juris Rn. 36 und vom 11.11.2015 - B 12 R 2/14 R - juris Rn. 25).

    Aus dem (allgemeinen) Risiko, außerhalb der Erledigung der durchzuführenden Tätigkeit für einen anderen zeitweise die eigene Arbeitskraft gegebenenfalls nicht verwerten zu können, folgt allerdings noch kein Unternehmerrisiko bezüglich der einzelnen Einsätze (BSG, Urteil vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - juris Rn. 36).

    Dementsprechend ist für den Senat nicht ersichtlich, inwieweit sie durch ihre streitgegenständliche Tätigkeit einen Kapitalverlust erlitten und ein unternehmerisches Risiko getragen hat oder ein über das allgemeine Lohnausfallrisiko hinausgehende Risiko des Verlusts einer Gegenleistung eingegangen ist (vgl. hierzu insbesondere BSG, Urteil vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - juris Rn. 37).

    Auch solche Beschäftigte müssen angebotene Beschäftigungen ablehnen, wenn sich Arbeitszeiten überschneiden oder gesetzliche Arbeitszeitgrenzen erreicht sind (so ausdrücklich BSG, Urteil vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - juris Rn. 28).

  • BSG, 25.01.2001 - B 12 KR 17/00 R

    Versicherungspflicht eines Rechtsanwaltes im Amt zur Regelung offener

    Auszug aus LSG Saarland, 30.03.2017 - L 1 R 122/15
    Auch die Vereinbarung, Steuern und Sozialabgaben (hier zum Versorgungswerk der Ärzte) selbst zu tragen, spricht nicht zwingend für eine selbständige Tätigkeit, da allein die Belastung eines Erwerbstätigen mit zusätzlichen Risiken nicht die Annahme von Selbständigkeit rechtfertigt (so schon BSG vom 25.01.2001 - B 12 KR 17/00 R).

    Allein die Belastung eines Erwerbstätigen mit zusätzlichen Risiken rechtfertigt dementsprechend nicht die Annahme von Selbständigkeit (so schon BSG, Urteil vom 25.1.2001 - B 12 KR 17/00 R).

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Saarland, 30.03.2017 - L 1 R 122/15
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbständig ist, hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (nur BSG, Urteile vom 29.07.2015 - B 12 KR 23/13 R; vom 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R BSG und vom 04.07.2007 - B 11a AL 5/06 R).

    Ausgangspunkt der versicherungsrechtlichen Beurteilung sind dabei im vorliegenden Fall die praktizierten vertraglichen Regelungen gemäß der Honorararzt-Vereinbarung vom 13.12.2013, da ein hiervon abweichendes tatsächliches Verhalten der Vertragsparteien oder gar abweichende mündliche Vereinbarungen weder vorgetragen noch ersichtlich sind (vgl. hierzu nur BSG, Urteile vom 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R - juris Rn. 16 - und vom 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 - juris Rn. 17, jeweils mwN).

  • BSG, 29.07.2015 - B 12 KR 23/13 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Vertriebsleiter in einer

    Auszug aus LSG Saarland, 30.03.2017 - L 1 R 122/15
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbständig ist, hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (nur BSG, Urteile vom 29.07.2015 - B 12 KR 23/13 R; vom 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R BSG und vom 04.07.2007 - B 11a AL 5/06 R).
  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus LSG Saarland, 30.03.2017 - L 1 R 122/15
    Ausgangspunkt der versicherungsrechtlichen Beurteilung sind dabei im vorliegenden Fall die praktizierten vertraglichen Regelungen gemäß der Honorararzt-Vereinbarung vom 13.12.2013, da ein hiervon abweichendes tatsächliches Verhalten der Vertragsparteien oder gar abweichende mündliche Vereinbarungen weder vorgetragen noch ersichtlich sind (vgl. hierzu nur BSG, Urteile vom 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R - juris Rn. 16 - und vom 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 - juris Rn. 17, jeweils mwN).
  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Auszug aus LSG Saarland, 30.03.2017 - L 1 R 122/15
    Anhaltspunkte dafür, dass die getroffene Vereinbarung lediglich einen sog. Rahmenvertrag darstellen und die vereinbarte Tätigkeit darüber hinaus auf der Grundlage von rechtlich selbständigen Einzelaufträgen ausgeübt werden sollte (vgl. hierzu nur Bundessozialgericht - BSG -, Urteile vom 11.3.2009 - B 12 R 11/07 R; vom 28.9.2011 - B 12 R 17/09 R und vom 30.10.2013 - B 12 KR 17/11 R), ergeben sich weder aus der abgeschlossenen Honorararzt-Vereinbarung noch aus den Umständen oder aus dem Vortrag der Beteiligten.
  • BSG, 30.10.2013 - B 12 KR 17/11 R

    Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit als telefonische Gesprächspartnerin für

    Auszug aus LSG Saarland, 30.03.2017 - L 1 R 122/15
    Anhaltspunkte dafür, dass die getroffene Vereinbarung lediglich einen sog. Rahmenvertrag darstellen und die vereinbarte Tätigkeit darüber hinaus auf der Grundlage von rechtlich selbständigen Einzelaufträgen ausgeübt werden sollte (vgl. hierzu nur Bundessozialgericht - BSG -, Urteile vom 11.3.2009 - B 12 R 11/07 R; vom 28.9.2011 - B 12 R 17/09 R und vom 30.10.2013 - B 12 KR 17/11 R), ergeben sich weder aus der abgeschlossenen Honorararzt-Vereinbarung noch aus den Umständen oder aus dem Vortrag der Beteiligten.
  • BSG, 07.09.1988 - 10 RAr 10/87

    Anspruch auf Konkursausfallgeld - Gewährung von Leistungen - Vorliegen eines

    Auszug aus LSG Saarland, 30.03.2017 - L 1 R 122/15
    Vornehmlich bei Diensten höherer Art kann das Weisungsrecht des Arbeitgebers auch eingeschränkt und "zur dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess" verfeinert sein, wenn der Versicherte nur in den Betrieb eingegliedert ist (vgl. BSG, Urteile vom 07.09.1988 - 10 RAr 10/87 und vom 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R, m.w.N).
  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R

    Sozialversicherungspflicht - GmbH-Gesellschafter - Mehrheitsgesellschafter -

    Auszug aus LSG Saarland, 30.03.2017 - L 1 R 122/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG (vgl. nur Urteil vom 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R, mwN) setzt eine Beschäftigung voraus, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig ist.
  • BSG, 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - keine

    Auszug aus LSG Saarland, 30.03.2017 - L 1 R 122/15
    Anhaltspunkte dafür, dass die getroffene Vereinbarung lediglich einen sog. Rahmenvertrag darstellen und die vereinbarte Tätigkeit darüber hinaus auf der Grundlage von rechtlich selbständigen Einzelaufträgen ausgeübt werden sollte (vgl. hierzu nur Bundessozialgericht - BSG -, Urteile vom 11.3.2009 - B 12 R 11/07 R; vom 28.9.2011 - B 12 R 17/09 R und vom 30.10.2013 - B 12 KR 17/11 R), ergeben sich weder aus der abgeschlossenen Honorararzt-Vereinbarung noch aus den Umständen oder aus dem Vortrag der Beteiligten.
  • BSG, 11.11.2015 - B 12 R 2/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Minderheitsgesellschafter einer GmbH - leitender

  • BSG, 09.12.1981 - 12 RK 4/81

    Betriebsarzt - Weisungsfreie Aufgabe - Abhaltung bestimmter Sprechstunden im

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 KR 21/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer - Abgrenzung zwischen abhängiger

  • BSG, 04.07.2007 - B 11a AL 5/06 R

    Insolvenzgeldanspruch - Arbeitnehmereigenschaft - GmbH-Geschäftsführer -

  • BSG, 31.03.2015 - B 12 KR 17/13 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - abhängige Beschäftigung - selbständige

  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R

    Fremd-Geschäftsführer - GmbH - Versicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

  • LSG Baden-Württemberg, 06.02.2018 - L 11 R 4499/16

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - betriebsärztliche Tätigkeit - freie

    Für eine selbstständige Tätigkeit spricht auch, dass keinerlei Konkurrenzverbot vertraglich geregelt war (anders bei LSG Saarland 30.03.2017, L 1 R 122/15, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.07.2021 - L 8 BA 33/21

    Rechtmäßigkeit der Feststellung der Versicherungspflicht und der Nachforderung

    Zur Sicherung dieses Kundenstammes war in § 7 ein Konkurrenzverbot bis zu einem Zeitraum von 2 Jahren nach Beendigung der Tätigkeit geregelt (vgl. dazu LSG Saarland, Urt. v. 30.3.2017 - L 1 R 122/15 - juris Rn. 36).
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