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   LSG Saarland, 30.08.2016 - L 3 KA 2/16 WA   

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https://dejure.org/2016,34447
LSG Saarland, 30.08.2016 - L 3 KA 2/16 WA (https://dejure.org/2016,34447)
LSG Saarland, Entscheidung vom 30.08.2016 - L 3 KA 2/16 WA (https://dejure.org/2016,34447)
LSG Saarland, Entscheidung vom 30. August 2016 - L 3 KA 2/16 WA (https://dejure.org/2016,34447)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 19 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Vertragsarztrecht | Genehmigung/Zweigpraxis/Notdienst | Zweigpraxis | Keine Wettbewerbsansprüche von Nephrologen wegen Nebenbetriebsstätte

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • LSG Saarland, 24.05.2016 - L 3 KA 1/13

    Vertragsärztliche Versorgung - nephrologischer Versorgungsauftrag - keine

    Auszug aus LSG Saarland, 30.08.2016 - L 3 KA 2/16
    Wie der Senat in dem in dem Verfahren L 3 KA 1/13 ergangenen Urteil vom 24.05.2016 ausgeführt hat, ist in dem Konkurrenzverhältnis zwischen den Klägern und den Beigeladenen zu berücksichtigen, dass der Beklagte gerade keine Erstzulassung für das Blutreinigungsverfahren im Einzugsbereich der Beigeladenen beantragt hat, sondern lediglich die "Mitnahme" seiner bereits im Jahr 2003 erteilten Berechtigung in eine neue Praxis.

    Der Senat hat dann weiter ausgeführt (wobei der Beigeladene zu 1) des Verfahrens L 3 KA 1/13 der Beklagte und die Beklagte des Verfahrens L 3 KA 1/13 die Beigeladene des hiesigen Verfahrens sind):.

    Kann sich ein Vertragsarzt aber auf eine derartige und auch - hier mit dem Schreiben vom 05.09.2011 - kundgetane Rechtsauffassung der zuständigen Genehmigungsbehörde berufen, so kann das hierauf gestützte Verhalten des Vertragsarztes auch dann keine "unlautere geschäftliche Handlung" i.S.d. § 3 Abs. 1 UWG sein, wenn - wovon der Senat in dem Parallelverfahren L 3 KA 1/13 allerdings gerade nicht ausgegangen ist - die erteilte Genehmigung im Nachhinein in einem gerichtlichen Verfahren als rechtswidrig beurteilt wird.

  • LSG Saarland, 24.04.2015 - L 3 KA 9/13
    Auszug aus LSG Saarland, 30.08.2016 - L 3 KA 2/16
    Aber selbst wenn man der Auffassung der Kläger insoweit folgen wollte, wäre zu berücksichtigen, dass, wie der Senat in dem Urteil vom 24.04.2015 (Az.: L 3 KA 9/13 ZVW) ausgeführt hat, die zunächst gegebene Anfechtungsbefugnis im Laufe eines Klageverfahrens entfallen kann, wenn es in der Zwischenzeit zu einer Auslastung der konkurrierenden Praxis gekommen ist.

    Denn der Senat hat mit Urteil vom 24.04.2015 (Az.: L 3 KA 9/13 ZVW) entschieden, dass aufgrund des Umstands, dass im Bereich der Beklagten nicht die von der KBV empfohlene Hilfskodierung der Pauschalen in Bezug auf durchgeführte "Zentrumsdialysen" und "Zentralisierte Heimdialysen" eingeführt worden ist, entsprechend den Empfehlungen der KBV grundsätzlich ein pauschaler Abzug von 6 % vorzunehmen ist, weil es sich hierbei um einen bundesweiten Durchschnittswert handelt; an dieser Auffassung hält der Senat nach wie vor fest.

  • BSG, 28.10.2015 - B 6 KA 43/14 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Genehmigung eines Versorgungsauftrags für

    Auszug aus LSG Saarland, 30.08.2016 - L 3 KA 2/16
    Letzteres wäre indes vorliegend auch für den Fall zu verneinen, dass die ursprüngliche Genehmigung erst nach dem 01.07.2005 erteilt worden wäre, weil entgegen der klägerischen Auffassung auch dann keine Bedarfsprüfung bei der mit Bescheid vom 31.05.2011 an den Beigeladenen zu 1) erteilten Genehmigung vorzunehmen gewesen wäre (anders wohl BSG-Urteil vom 28.10.2015, Az.: B 6 KA 43/14).

    Ein derartiges, unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht haltbares Ergebnis (a.A. wohl BSG-Urteil vom 28.10.2015, Az.: B 6 KA 43/14 R) lässt sich nach der Überzeugung des Senats nur vermeiden, wenn man - wie oben aufgezeigt - in derartigen Fallgestaltungen ein "Ausscheiden aus der Dialysepraxis" nur annimmt, wenn der aus der BAG ausgeschiedene Arzt keinen Antrag auf Verlegung seines Praxissitzes und Mitnahme seines Versorgungsauftrages gestellt hat.

  • BSG, 25.11.1998 - B 6 KA 75/97 R

    Ermächtigter Krankenhausarzt - ambulante Leistungen außerhalb der Ermächtigung -

    Auszug aus LSG Saarland, 30.08.2016 - L 3 KA 2/16
    Soweit das Bundessozialgericht (BSG) in Entscheidungen vom 25.11.1998 (Az.: B 6 KA 75/97 R) und vom 23.03.2011 (Az.: B 6 KA 11/10 R) davon ausgegangen ist, aus dem vertragsärztlichen Status sei abzuleiten, dass der Vertragsarzt einen Schadensersatzanspruch gegen einen konkurrierenden Leistungserbringer nach den Bestimmungen des UWG haben könne, vermag sich dem der erkennende Senat in dieser Allgemeinheit nicht anzuschließen.

    Insoweit ist auch auf das bereits zitierte Urteil des BSG vom 25.11.1998 (a.a.O.) zu verweisen, in dem das BSG ein wettbewerbswidriges Verhalten der beklagten ermächtigten Krankenhausärztin nur deshalb angenommen hat, weil diese außerhalb der erteilten Ermächtigung ambulante Leistungen gegenüber Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen erbracht hatte.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 10.05.2004 - L 4 B 8/04

    Gemeinschaftspraxis: Mitnahme des Versorgungsauftrags

    Auszug aus LSG Saarland, 30.08.2016 - L 3 KA 2/16
    Zudem habe der Normgeber selber durch Einfügung des § 4 Abs. 1 a der Anlage 9.1 BMV-Ä/EKV (in Reaktion auf einen Beschluss des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 10.05.2004, Az.: L 4 B 8/04 KA ER) nochmals deutlich zum Ausdruck gebracht, dass die Mitnahme des besonderen Versorgungsauftrags unzulässig sei.

    "Das Auseinanderbrechen einer Gemeinschaftspraxis bzw. BAG darf aber (ebenso LSG Sachsen-Anhalt vom 10.05.2004, Az.: L 4 B 8/04 KA ER.) - jedenfalls für Fallgestaltungen der vorliegenden Art, in denen die Genehmigung vor der am 01.07.2005 in Kraft getretenen Neufassung der Anlage 9.1 BMV-Ä/EKV erteilt worden ist - nicht dazu führen, dass der aus der Gemeinschaftspraxis bzw. BAG ausscheidende Arzt - hier der Beigeladene zu 1) - seine bisherige Genehmigung zur Übernahme eines Versorgungsauftrages für das Blutreinigungsverfahren verliert.

  • BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 39/11 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beteiligtenfähigkeit einer

    Auszug aus LSG Saarland, 30.08.2016 - L 3 KA 2/16
    Damit handelt es sich bei der dem Beigeladenen zu 1) mit Bescheid vom 31.05.2011 erteilten Zulassung um keine Sonderbedarfszulassung (vgl. BSG-Urteil vom 17.10.2012, Az.: B 6 KA 39/11 R) mit der Folge, dass wegen des damit zu verneinenden Vorrangs des Status der Kläger im Verhältnis zu dem Beigeladenen zu 1) eine Klagebefugnis der Kläger in Bezug auf die dem Beigeladenen zu 1) erteilte Genehmigung in jedem Fall zu verneinen ist.
  • BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 3/10 R

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Betreiben einer Zweigpraxis durch

    Auszug aus LSG Saarland, 30.08.2016 - L 3 KA 2/16
    Zu Recht hat die Beklagte in dem Parallelverfahren L 3 KA 2/13 in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 09.02.2011, Az.: B 6 KA 3/10 R) die im BMV-Ä enthaltenen Regelungen die höherrangigen Normen der Ärzte-ZV zu beachten haben.
  • BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 41/11 R

    Kassenärztliche Vereinigung (KÄV) - Anfechtung der Zusicherung und Genehmigung

    Auszug aus LSG Saarland, 30.08.2016 - L 3 KA 2/16
    Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass selbst für den Fall, dass die ursprüngliche Genehmigung dem Beigeladenen zu 1) erst nach dem 01.07.2005 erteilt worden wäre, eine Klagebefugnis gleichwohl zu verneinen wäre, wenn auch nicht aus den vom SG genannten Gründen, weil entgegen der Auffassung des SG zum maßgeblichen Zeitpunkt (= Erlass der Widerspruchsentscheidung) eine Auslastung der klägerischen Praxis nicht gegeben war; nur auf diese kommt es nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BSG-Urteil vom 17.10.2012, Az.: B 6 KA 41/11 R) für die Beurteilung der Klagebefugnis im Rahmen von Konkurrentenklagen an.
  • BGH, 26.02.1960 - I ZR 166/58

    Anforderungen an das Rechtsschutzbedürfnis einer Unterlassungsklage - Überprüfung

    Auszug aus LSG Saarland, 30.08.2016 - L 3 KA 2/16
    In diesem Zusammenhang ist nämlich zu berücksichtigen, dass der Bereich staatlichen Handelns zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben einer wettbewerbsrechtlichen Kontrolle grundsätzlich entzogen ist; dies gilt auch, soweit private Unternehmen als Verwaltungshelfer diese Aufgabe wahrnehmen (vgl. Ullmann in jurisPK-UWG, 4. Auflage 2016, § 3 Randnr. 51 unter Hinweis auf Bundesgerichtshof vom 26.02.1960, Az.: I ZR 166/58 und BGH vom 26.01.2006, Az.: I ZR 83/03).
  • BSG, 23.03.2011 - B 6 KA 11/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zuständigkeit - Spruchkörper für Angelegenheiten

    Auszug aus LSG Saarland, 30.08.2016 - L 3 KA 2/16
    Soweit das Bundessozialgericht (BSG) in Entscheidungen vom 25.11.1998 (Az.: B 6 KA 75/97 R) und vom 23.03.2011 (Az.: B 6 KA 11/10 R) davon ausgegangen ist, aus dem vertragsärztlichen Status sei abzuleiten, dass der Vertragsarzt einen Schadensersatzanspruch gegen einen konkurrierenden Leistungserbringer nach den Bestimmungen des UWG haben könne, vermag sich dem der erkennende Senat in dieser Allgemeinheit nicht anzuschließen.
  • BGH, 26.01.2006 - I ZR 83/03

    Abschleppkosten-Inkasso

  • BSG, 15.03.2017 - B 6 KA 35/16 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Rechtsbeziehungen von Leistungserbringern

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts für das Saarland vom 30. August 2016 (L 3 KA 2/16 WA) wird zurückgewiesen.

    die Urteile des LSG für das Saarland vom 30.8.2016 - L 3 KA 2/16 WA - und des SG für das Saarland vom 23.5.2012 aufzuheben,.

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