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   LSG Sachsen, 01.12.2010 - L 1 KR 99/10 B ER   

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LSG Sachsen, 01.12.2010 - L 1 KR 99/10 B ER (https://dejure.org/2010,16633)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 01.12.2010 - L 1 KR 99/10 B ER (https://dejure.org/2010,16633)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 01. Dezember 2010 - L 1 KR 99/10 B ER (https://dejure.org/2010,16633)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Wirksamkeit des Beitritts zu einem Vertrag zur Hilfsmittelversorgung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Individuelle Eignungsprüfungen durch die Krankenkassen können erst bei tatsächlicher Möglichkeit des Durchlaufs eines Präqualifizierungsverfahren entfallen; Überprüfung der Eignung eines Leistungserbringers in der gesetzlichen Krankenversicherung durch die Krankenkasse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überprüfung der Eignung eines Leistungserbringers in der gesetzlichen Krankenversicherung durch die Krankenkasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 10.03.2010 - B 3 KR 26/08 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Recht der Leistungserbringer auf

    Auszug aus LSG Sachsen, 01.12.2010 - L 1 KR 99/10
    Ihr Begehren werde nunmehr durch das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 10.03.2010 - B 3 KR 26/08 R - gestützt, wonach die faktische Zugangsbeschränkung anderer Leistungserbringer durch eine Krankenkasse nicht im Einklang mit §§ 126, 127 SGB V stehe und somit rechtwidrig sei.

    Für im Gesetz nicht vorgesehene Beschränkungen des Zugangs zur Versorgung ist kein Raum (BSG, Urteil vom 10.03.2010 - B 3 KR 26/08 R - juris Rn. 23).

    Insoweit ist der Senat in entsprechender Anwendung von § 50 Abs. 2 GKG von 5 % des Umsatzes der Beschwerdegegnerin mit den Beigeladenen (01.07.2008 bis 31.12.2008: 30.064,95 EUR; 01.01.2009 bis 31.12.2009: 146.648,00 EUR; Summe: 176.712,95 EUR =): 18 Monate = monatlicher Umsatz von 9.817,39 EUR x 12 Monate = 117.808,68 EUR jährlich; hiervon Gewinn von 5%: 5.890,42 EUR jährlich) ausgegangen (zur analogen Anwendung von § 50 Abs. 2 GKG s. BSG, Urteil vom 10.03.2010 - B 3 KR 26/08 R - juris Rn. 38).

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Sachsen, 01.12.2010 - L 1 KR 99/10
    Diese allgemeinen Anforderungen sind verfassungsrechtlich unbedenklich (Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 - BVerfGE 79, 69, 74 f.).

    Die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG verlangt grundsätzlich die Möglichkeit eines Eilverfahrens, wenn ohne sie dem Betroffenen eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 - BVerfGE 79, 69, 74; Beschluss vom 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91 - BVerfGE 93, 1, 13 f.).

    Art. 19 Abs. 4 GG verlangt auch bei Vornahmesachen jedenfalls dann vorläufigen Rechtsschutz, wenn ohne ihn schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (BVerfG, Beschluss vom 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 - BVerfGE 79, 69, 74; Urteil vom 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93 - 94, 166, 216).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.10.2009 - L 4 KR 254/09

    Informationspflicht einer Krankenkasse gegenüber Mitbewerbern von

    Auszug aus LSG Sachsen, 01.12.2010 - L 1 KR 99/10
    Dies sei aber nur möglich, wenn andere Leistungserbringer die Möglichkeit hätten, einem Vertrag beizutreten (Hinweis auf Landessozialgericht [LSG] Bremen-Niedersachsen, Beschluss vom 02.10.2009 - L 4 KR 254/09 B ER - juris).

    Zugleich hat der Gesetzgeber auf diese Art und Weise eine Diskriminierung derjenigen Leistungserbringer, die bislang ohne Vertrag sind, ausschließen wollen, um einen möglichen Verstoß gegen Art. 12 GG zu vermeiden (s. zum Ganzen LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 02.10.2009 - L 4 KR 254/09 B ER - juris Rn. 22).

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus LSG Sachsen, 01.12.2010 - L 1 KR 99/10
    Die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG verlangt grundsätzlich die Möglichkeit eines Eilverfahrens, wenn ohne sie dem Betroffenen eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 - BVerfGE 79, 69, 74; Beschluss vom 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91 - BVerfGE 93, 1, 13 f.).
  • BVerfG, 25.02.2009 - 1 BvR 120/09

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung eines Spezialrollstuhls als

    Auszug aus LSG Sachsen, 01.12.2010 - L 1 KR 99/10
    Eine Verletzung dieser grundrechtlichen Gewährleistung, auch wenn sie nur möglich erscheint oder nur zeitweilig andauert, haben die Gerichte zu verhindern (BVerfG, Kammerbeschluss vom 25.02.2009 - 1 BvR 120/09 - NZS 2009, 674, 675).
  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die

    Auszug aus LSG Sachsen, 01.12.2010 - L 1 KR 99/10
    Dies bedeutet auch, dass die Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache Fragen des Grundrechtsschutzes einbeziehen muss, wenn dazu Anlass besteht (BVerfG, Kammerbeschluss vom 25.07.1996 - 1 BvR 638/96 - NVwZ 1997, 479, 480).
  • LSG Sachsen, 17.06.2010 - L 1 KR 78/09
    Auszug aus LSG Sachsen, 01.12.2010 - L 1 KR 99/10
    Da in der Sache um die Vorwegnahme der Hauptsache gestritten wird, besteht kein Anlass für eine Streitwertreduzierung für das einstweilige Rechtsschutzverfahren (vgl. insoweit Sächsisches LSG, Beschluss vom 17.06.2010 - L 1 KR 78/09 B ER - juris Rn. 72 m.w.N.).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus LSG Sachsen, 01.12.2010 - L 1 KR 99/10
    Art. 19 Abs. 4 GG verlangt auch bei Vornahmesachen jedenfalls dann vorläufigen Rechtsschutz, wenn ohne ihn schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (BVerfG, Beschluss vom 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 - BVerfGE 79, 69, 74; Urteil vom 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93 - 94, 166, 216).
  • BSG, 07.12.2006 - B 3 KR 5/06 R

    Krankenversicherung - Pflegeunternehmen - Verweigerung des Abschlusses eines

    Auszug aus LSG Sachsen, 01.12.2010 - L 1 KR 99/10
    Da die Beschwerdegegnerin eine Regelung mit Dauerwirkung anstrebt, ist eine drei Jahre erfassende Vorausschau vorzunehmen (s. insoweit BSG, Urteil vom 07.12.2006 - B 3 KR 5/06 R - = SozR 4-2500 § 132 a Nr. 2 Rn. 37), so dass sich ein Streitwert von (5.890,42 EUR x 3 Jahre =) 17.671,26 EUR ergibt.
  • VK Bund, 28.09.2017 - VK 1-93/17

    Versorgung mit Verbandmitteln nach § 31 Abs. 1a SGB V

    10. März 2010, aaO.; und vom 25. November 2015, aaO., jeweils m.z.N.; Sächsisches LSG, Beschluss vom 1. Dezember 2010, L 1 KR 99/10 B ER).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.03.2011 - L 11 KR 4724/10

    Krankenversicherung - Hilfsmittelvertrag - Erklärung des Beitritts durch einen

    Insoweit schließt sich der Senat der vom Sächsischen LSG in dem den Beteiligten bekannten Beschluss vom 1. Dezember 2010 (L 1 KR 99/10 B ER; veröffentlicht in juris) vertretenen Auffassung an.

    Da die Antragstellerin eine Regelung mit Dauerwirkung anstrebt, ist eine drei Jahre umfassende Vorausschau anzunehmen (Sächsisches LSG, Beschluss vom 1. Dezember 2010, aaO), so dass sich ein Betrag von 108.159 EUR ergibt.

    Da in der Sache um die Vorwegnahme der Hauptsache gestritten wird, besteht kein Anlass für eine Streitwertreduzierung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren (Sächsisches LSG, Beschluss vom 1. Dezember 2010, aaO).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.02.2012 - L 9 KR 389/11

    Leistungserbringer von Hilfsmitteln - Beitritt zum Versorgungsantrag -

    Da die Antragstellerin eine Regelung mit Dauerwirkung anstrebt, ist eine drei Jahre umfassende Vorausschau anzunehmen (Sächsisches LSG, Beschluss vom 1. Dezember 2010, L 1 KR 99/10 B ER, zitiert nach juris), so dass sich ein Betrag von 14.608,95 ? ergibt.

    Da in der Sache um die Vorwegnahme der Hauptsache gestritten wird, besteht kein Anlass für eine Streitwertreduzierung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren (Sächsisches LSG, Beschluss vom 1. Dezember 2010, aaO).

  • SG Berlin, 22.11.2011 - S 210 KR 2084/11

    Krankenversicherung - Hilfsmittelvertrag - Erklärung des Beitritts durch einen

    Dies beinhaltet nicht nur die Regelung eines streitigen Rechtsverhältnisses, sondern - als Minus - auch die bloße vorläufige Feststellung eines Rechtsverhältnisses (offen gelassen von LSG Sachsen, Beschluss vom 1.12.2010, L 1 KR 99/10 B ER, RdNr. 18 - juris).

    Die Antragsgegnerin hat in der Folge der Feststellung die Antragstellerin als Vertragspartnerin zu behandeln, diese ist zur Versorgung ihrer Versicherten berechtigt (dazu LSG Sachsen, Beschluss vom 1.12.2010, L 1 KR 99/10 B ER, RdNr. 20).

  • LSG Sachsen, 18.12.2018 - L 9 KR 25/15

    Anspruch von Leistungserbringern auf Vergütung für die Versorgung mit

    Ergänzend hat sich das SG auf eine Entscheidung des Sächsischen Landessozialgerichts (LSG) vom 01.12.2010 (L 1 KR 99/10 B ER) berufen.

    Soweit sich das SG in seiner Entscheidung schließlich auf den Beschluss des 1. Senats des Sächsischen LSG vom 01.12.2010 (L 1 KR 99/10 B ER) beruft, ist darauf hinzuweisen, dass der entschiedene Fall einen Leistungserbringer betraf, der erst im Jahr 2008 seine Tätigkeit aufgenommen hatte (vgl. a. a. O. juris Rn. 36), und der sich folglich - anders als der Kläger im vorliegenden Verfahren - nicht auf die Fiktion in § 126 Abs. 2 Satz 1 SGB V a. F. berufen konnte.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2011 - L 16 KR 7/11

    Krankenversicherung

    Soweit ein Leistungserbringer einem solchen Verbandsvertrag beitreten möchte, kann er den Beitritt gegenüber der vertragsschließenden Organisation der Krankenkassen erklären, womit eine Vielzahl von Einzelverträgen mit den auf Kassenseite beteiligten Krankenkassen zustande kommt (Sächsisches LSG, Beschluss vom 01.12.2010 - L 1 KR 99/10 B ER; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.03.2011 - L 11 KR 4724/10 ER - B; siehe auch allgemein zum Beitritt zu einem Rahmenvertrag BSG SozR 4-2500 § 69 Nr. 4 Rdn. 27).
  • LSG Sachsen, 29.10.2015 - L 1 KR 37/15

    Abänderung einzelner Vereinbarungen eines Versorgungsvertrages

    Da in der Sache um die Vorwegnahme der Hauptsache gestritten wird, besteht kein Anlass für eine Streitwertreduzierung für das einstweilige Rechtsschutzverfahren (siehe insoweit Sächsisches LSG, Beschluss vom 1. Dezember 2010 - L 1 KR 99/10 B ER - juris Rn. 49).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2012 - L 1 KR 18/12

    Krankenversicherung - Vertragsbeitritt zu Hilfsmittelvertrag - klar abgegrenzter

    Da die Antragstellerin Regelungen mit Dauerwirkung anstrebt, ist eine drei Jahre umfassende Vorausschau anzunehmen (ebenso, Beschluss des 9. Senats, a.a.O. unter Bezugnahme auf Sächsisches LSG, Beschluss vom 1. Dezember 2010, L 1 KR 99/10 B ER), so dass sich ein Betrag von 17.800,80 ? ergibt.
  • SG Duisburg, 28.03.2012 - S 31 KR 617/11

    Krankenversicherung

    Der Streitwert wird in analoger Anwendung von § 50 Abs. 2 GKG in Höhe von 5% des zuletzt mit den bei der Antragsgegnerin versicherten Kunden der Antragstellerin erzielten Jahresumsatzes, gerechnet auf drei Jahre, angesetzt (vgl. SG Dortmund, Beschluss vom 13.12.2011, S 12 KR 1300/11 ER; SG Berlin, Beschluss vom 01.12.2011, S 81 KR 2085/11 ER, Rdnr. 49; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.03.2011, L 11 KR 4724/10 ER-B, Rdnr. 37; Sächsisches LSG, Beschluss vom 01.12.2010, L 1 KR 99/10 B ER, Rdnr. 49; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.07.2010, L 11 KR 1313/10 ER-B; SG Dresden, Beschluss vom 01.06.2010, S 15 KR 119/10 ER; SG Hamburg, Beschluss vom 24.04.2009, S 2 KR 87/09 ER; teilweise a.A. SG Berlin, Beschluss vom 22.11.2011, S 210 KR 2084/11 ER, Rdnr. 46: 5 % des Umsatzes nur eines Jahres und Abschlag von 50% wegen Eilverfahren; für letzteres auch SG Hamburg, Beschluss vom 24.04.2009, S 2 KR 87/09 ER, Rdnr. 14).
  • SG Berlin, 01.12.2011 - S 81 KR 2085/11

    Krankenversicherung - Hilfsmittelvertrag - Erklärung des Beitritts durch einen

    Für Verfahren der vorliegenden Art ist zur Bestimmung des Streitwerts die Regelung in § 50 Abs. 2 GKG entsprechend anzuwenden (BSG, Urteil vom 10.03.2010 - B 3 KR 26/08 R, juris Rdnr. 38; Sächsisches LSG, Beschluss vom 01.12.2010 - L 1 KR 99/10 B ER - juris).
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